Protest bei EKD-Synode in Düsseldorf: Beschäftigte wehren sich gegen „Rückfall in die Steinzeit“ und fordern Abkehr vom „Dritten Weg“

Seine Botschaft an die Kirchenoberen hat sich Andreas F. auf einem Schild um den Hals gehängt. „Dialog statt Diktat“, steht darauf. Gemeinsam mit mehreren hundert Kollegen aus allen Teilen der Republik demonstrierte der Hannoveraner Altenpfleger am Samstag (9. November) auf dem Marktplatz in Düsseldorf, wo zurzeit die Synode der Evangelischen Kirchen Deutschlands (EKD) tagt. „Wir erwarten, dass mit uns geredet wird und die Arbeitsbedingungen nicht mehr nach Gutsherrenart festgelegt werden“, sagte der 51-Jährige. Der „Dritte Weg“ kircheninterner Lohnfindung habe mit einem Dialog auf Augenhöhe nichts zu tun. Doch eben diesen Weg will die EKD mit neuen Kirchengesetzen zementieren, die der Synode zur Abstimmung vorliegen.

EKD-Synode: Entwürfe der Kirchengesetze für ver.di nicht akzeptabel

P r e s s e i n f o r m a t i o n

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält die der EKD-Synode vorliegenden Entwürfe für Kirchengesetze zur Regelung von Arbeitsverhältnissen und Mitwirkungsrechten für "absolut unzureichend" und nicht akzeptabel: "Mit den Gesetzentwürfen bleibt die evangelische Kirche weit hinter den Anforderungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu den Rechten der Gewerkschaften und zum Streikrecht zurück", kritisierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Sonntag am Rande der Synode der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) in Düsseldorf. "Wir appellieren an die Mitglieder der Synode: Zeigen Sie den engagierten und professionellen Beschäftigten bei Kirche und Diakonie Ihre Wertschätzung, indem Sie ihnen endlich volle Arbeitnehmerrechte zubilligen. Es ist überfällig. Erteilen Sie diesen Kirchengesetzen eine Absage", sagte Bühler.

Kirchen-Beschäftigte demonstrieren bei Synode für Mitbestimmung und Streikrecht

Für Tarifverhandlungen, betriebliche Mitbestimmung und Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen demonstrieren am Samstag (9.11.) mehrere hundert Delegierte von Mitarbeitervertretungen aus vielen Teilen der Bundesrepublik sowie Beschäftigte der evangelischen Kirche in Düsseldorf. Zur Tagung der EKD Synode übergibt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) dabei die ersten 16.000 Unterschriften für ihre Forderungen an den Vizepräses der Synode, Klaus Eberl. Die Gewerkschaft will für Mitarbeiter in Kirche und Diakonie gleiche Arbeitsbedingungen und Rechte wie in anderen weltlichen Betrieben durchsetzen.
 
Die Kundgebung/Demonstration beginnt am Samstag (9.11.) um 12:00 Uhr vor dem Rathaus Düsseldorf, Marktplatz 1.
Die Übergabe der Unterschriften an Vizepräses Eberl ist gegen 12:30 Uhr am gleichen Ort geplant.

Gutachten: Arbeitsrechtlicher Sonderweg der Kirchen ethisch und theologisch nicht mehr zu rechtfertigen

Die Hans Böckler Stiftung veröffentlicht ein Gutachten, dass Prof. Dr. Hartmut Kreß in ihrem Auftrag erstellt hat. Darin wird die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht auf ihre sozialethische Vertretbarkeit untersucht.

Aus der "Pressemitteilung der Hans Böckler Stiftung heisst es dazu: Beim Arbeitsrecht gehen die Kirchen einen Sonderweg: Beschäftigte dürfen nicht streiken und müssen sich zum Teil weitgehende Vorschriften für ihr Privatleben gefallen lassen. Die Argumente dafür sind wenig stichhaltig. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Hartmut Kreß, Professor für Sozialethik an der Universität Bonn.

"Gott kann man nicht bestreiken" - so brachte die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe 2010 ihre Haltung zum Streikrecht für kirchliche Beschäftigte auf den Punkt. Hartmut Kreß hat das Für und Wider dieser Haltung erörtert. Der Professor an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn hat sich in einem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung mit den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts auseinandergesetzt. Er stellt fest, "dass die Kirchen für ihren Binnenbereich und daher auch für ihr Arbeitsrecht bis heute die Grund- und Menschenrechte nicht anerkennen". Seiner Analyse zufolge ist diese Position weder sozial- und rechtsethisch noch theologisch zu rechtfertigen.

Kirchliches Arbeitsrecht diskriminiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

"Loyal dienen - Diskriminierendes Arbeitsrecht bei Caritas, Diakonie und Co." lautet der Titel des kürzlich erschienen Sachbuchs von Corinna Gekeler, in dem in konkreten Praxisbeispielen die diskriminierende Situation von Arbeitnehmern verdeutlicht wird, die dem kirchlichen Arbeitsrecht ausgesetzt sind. Corinna Gekeler spricht auf der Kundgebung „Gleiche Rechte für alle Arbeitnehmer_innen“ am 09.November 2013 ab 12 Uhr in Düsseldorf, am Rathaus, Marktplatz 1.

Mehr zum Buch:

Ein konfessionsloser Pförtner wird abgelehnt, die Verwaltungskraft muss ihre „wilde Ehe“ verheimlichen, eine muslimische Erzieherin hat keinerlei Aufstiegschancen, eine Sozialarbeiterin darf sich nicht mit ihrer Freundin verpartnern und ein Arzt wird wegen Kirchenaustritt entlassen. Wie groß die Vielfalt der sogenannten Loyalitätsobliegenheiten an Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen ist, belegen die zahlreiche Interviews in „Loyal Dienen – Diskriminierendes Arbeitsrecht bei Caritas, Diakonie und Co“. Das Sachbuch schildert die Auswirkungen der Sonderrechte, die einen Verzicht auf Grundrechte wie Glaubens- und Gewissensfreiheit, Schutz des Privatlebens und Schutz vor Diskriminierung bedeuten.

Ungewöhnliche Zusammenrottung von ver.di Kampfenten in Südbaden!

Dieser Beitrag erschien ursprünglich am 28.10.2013 auf der Website der Stadtmission Heidelberg.

Am Oberrhein bei den Isteiner Schwellen waren dieser Tage größere Ansammlungen von Stockenten der Unterart ver.di Kampfente zu beobachten. Experten vermuten einen Zusammenhang mit der in einer Woche rheinabwärts stattfindenden Synode der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD). Die Enten scheinen sich auf die gemeinsame Reise nach Düsseldorf zu begeben.

Keine Extrawurst - gleiche Arbeitnehmerrechte für alle!


Kommt alle nach Düsseldorf!

Religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz und das Sonderrecht der Kirche

Das Sendung "defacto" des Hessischen Rundfunks hat am Sonntag, den 20.Oktober 2013 einen Beitrag zum Thema "Religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz erlaubt – Warum den Kirchen Sonderrechte zustehen" ausgestrahlt. Dabei steht als konkretes Beispiel das AGAPLESION Markuskrankenhaus in Frankfurt im Fokus. Der Beitrag ist in der Mediathek momentan noch anzusehen.

Dialog auf Augenhöhe, statt Kirchengesetze nach Gutsherrenart

Eilig wird in diesen Wochen an evangelischen Kirchengesetzen gefeilt, die vom höchsten Beschlussgremium der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der EKD Synode, ab dem 10. November 2013 in Düsseldorf verabschiedet werden sollen. Eine Verbesserungen substanzieller Rechte für Arbeitnehmer_innen ist darin nicht vorgesehen. Besonders die Diakonie glänzt erneut mit Regelungswerken, die ver.di nach wie vor keine gleichrangige Position im Verhandlungsgefüge zum kirchlichen Arbeitsrecht einräumen. Der Diplom-Theologe und Journalist Christoph Fleischmann kommentiert diesen Schritt der evangelischen Kirche: "Das ist nicht die Waffengleichheit, die das Bundesarbeitsgericht angemahnt hatte." Weitere Informationen sind auf der Website der AG MAV zu finden.

Anne Will: Der Fall des Bischofs von Limburg

Der Limburger Bischofsskandal bildet immer häufiger auch die Folie für grundsätzliche, kritische Anfragen die Kirchenfinanzierung sowie dem Sonderstatus der Kirchen in der bundesdeutschen Gesellschaft. So auch das Arbeitsrecht der Kirchen, dass in der Sendung Anne Will am 16. Oktober 2013 ab Minute 49 eine bemerkenswerte Rolle spielte. Nachzusehen ist diese Sendung in der NDR-Mediathek.

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