Caritas und Verdi können gemeinsam viel erreichen

In der aktuellen Ausgabe des Magazins des Deutschen Caritasverbandes "neue caritas" hat Silvia Bühler die Position von ver.di zum Verlassen des Dritten Weg dargelegt und macht sich für Tarifverträge stark. Silvia Bühler ist Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes, Bundesfachbereichsleiterin des Fachbereiches Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen.

Den vollständigen Artikel gibt es auf der Website der "neuen caritas".

ver.di fordert deutliche Aufwertung der Pflege

Mindestens 3.000 Euro monatlich für qualifizierte Vollzeitpflegekräfte!

Presseerklärung von ver.di vom 14.1.2014 (als PDF)

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert eine deutliche Aufwertung der Pflegeberufe. Dazu gehörten eine Bezahlung, die sich an Verantwortung, Leistung und Belastung orientiere, und gleichzeitig eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen. „Sonntagsreden helfen nicht weiter, wir brauchen spürbare Verbesserungen. Qualifizierte Pflegefachkräfte, die Vollzeit arbeiten, müssen mindestens 3.000 Euro brutto monatlich verdienen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Montag in Berlin.

Bislang betrage das Durchschnittseinkommen aller Pflegeberufe 2.410 Euro, wobei examinierte Altenpflegerinnen mit durchschnittlich 2.190 Euro am schlechtesten bezahlt würden. „Das ist angesichts der hohen Belastung und Verantwortung beschämend“, sagte Bühler. Verantwortlich dafür sei vor allem der hohe Anteil an Arbeitgebern, die eine Tarifbindung ablehnten. Hier müsse mit dem Instrument der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen eine angemessene Bezahlung durchgesetzt werden. Zum Vergleich: Im Durchschnitt aller Branchen verdiente ein Vollzeitarbeitnehmer im vergangenen Jahr brutto 3.462 Euro im Monat (Quelle: Destatis, 3. Quartal 2013, ohne Zulagen).

Interview mit Prof. Dr. Kreß

Die Hans Böckler Stiftung veröffentlicht ein Gutachten, dass Prof. Dr. Hartmut Kreß in ihrem Auftrag erstellt hat. Darin wird die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht auf ihre sozialethische Vertretbarkeit untersucht. (Wir berichteten am 7. November 2013.) Frau Gekeler vom Humanistischen Pressedienst hat zu diesem Gutachten ein Interview mit Prof. Dr. Kreß geführt, dass auf der Website des HPD abgerufen werden kann.

Wählt Betriebsräte!

Bis zum 31.12.2013 mussten die Caritas-Einrichtungen in die jeweilige Grundordnung in ihren Statuten übernehmen, ob das katholische Arbeitsrecht oder das übliche weltliche Arbeitsrecht anzuwenden ist. Prüft ob katholischen Einrichtungen die bischöfliche Grundordnung anerkennen und in den jeweiligen Satzungen verankert haben. Mehr Infos haben wir bereits am 17.Dezember auf dieser Seite veröffentlicht.

Mehr Hintergrundwissen gibt es auf der Seite des Humanistischen Pressedienstes.

Seminar: Gewerkschaftliche Arbeit in kirchlichen Einrichtungen

Spätestens seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen Ende 2012 ist es klar: Gewerkschaftliche Interessenvertretungsarbeit ist auch in kirchlichen Betrieben notwendig. Nur was bedeutet das konkret? Wie geht Gewerkschaftsarbeit dort, wo ver.di „kein Gesicht hat“?

Die Frage, wie sich ver.di-Arbeit von der MAV-Tätigkeit unterscheidet und wie gewerkschaftliche Arbeit für und mit den 1 Mio. Beschäftigten in Diakonie, Caritas und ihren Kirchen funktionieren soll ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Seminars und soll gemeinsam geklärt werden.

Ist Gewerkschaftsarbeit in der Kirche notwendig, überflüssig oder Zukunftsaufgabe? Diese, aber natürlich auch eure eigenen Themen werden wir mit euch diskutieren.

Anmeldeinformationen und Themenplan für die Seminare vom 7.-9.April 2014 und vom 28.-30.April 2014 als PDF zum herunterladen.

Zwangsschlichtung in der Caritas

Zwangsschlichtung in der Caritas für Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin und neue Bundesländer. Mitarbeiterseite blieb dieser Veranstaltung fern.

Ein Beispiel wie der Dritte Weg im Konfliktfall funktioniert, liefert die katholische Kirche und ihre Caritas zum Jahresende. Ohne jegliche Beteiligung der Mitarbeiterseite - mit Gewerkschaften wird ohnehin nicht verhandelt - legte eine "Schlichtungskommission" ein sogenanntes Tarifergebnis fest. So liest sich dann das Ergebnis für die Arbeitgeber:

Pressemitteilung der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission "Schlichtung in der RK Ost".

Diagnose: schwere Demokratiedefizite
Therapie: Organisieren in ver.di, sich wehren, aktiv werden.

Caritas Einrichtungen nicht mehr kirchlich?

Ab 01.01.2014 sollen alle Caritas Betriebe die bischöfliche „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ unterzeichnet haben. Die Beschäftigten derjenigen Einrichtungen, die sich dem bischöflichen Dekret nicht anschließen wollen, können nur profitieren. Für sie gelten nicht mehr zweitklassige Arbeitnehmer_innenrechte. Ab Januar 2014 können nämlich unverzüglich Betriebsratswahlen eingeleitet werden. Weitere Informationen gibt es hier und hier.

Informationsstand der ver.di-Betriebsgruppe-Wittekindshof

Die ver.di Betriebsgruppe Wittekindshof organisierte am 07.12.2013 einen Infostand in Bad Oeynhausen, um zusammen mit der ver.di Fachgruppe Kirche über die Arbeitnehmer_innenrechte in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen zu informieren.

ver.di fordert dass die allgemein anerkannten Arbeitnehmer_innenrechte, wie der Abschluss von Tarifverträgen mit einem frei verhandelten Schlichtungsverfahren und als ultima ratio das Streikrecht, auch in kirchlichen Einrichtungen gleichrangig neben dem Selbstverwaltungs- und Selbstordnungsrecht der Kirchen möglich sein muss.

Unterstützung am Stand erhielten die Kolleginnen und Kollegen vom SPD-Landtagsabgeordneten Ernst-Wilhelm Rahe und der ver.di-Bezirksvorsitzenden Stephie Karger.

Solidarische Grüße richteten Bürgermeister Klaus Müller-Zahlmann SPD, die SPD-Landtagsabgeordnete Angela Lück und die Bundestagsabgeordnete Inge Höge (Die Linke) aus.

Tarifvertrag bedeutet Konsens

Unter der Überschrift „Jesus hat nie Exklusivität gepredigt“ hat der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher*, der Süddeutschen Zeitung am 2. Dezember 2013 ein Interview „über schwindendes Vertrauen, die Krise und den Reichtum der katholischen Kirche“ gegeben. ver.di dokumentiert im Folgenden einige Passagen zum kirchlichen Arbeitsrecht und nimmt dazu Stellung.

JAV-Newsletter für die Diakonie #1: JAV-Rechte gestärkt!

Dieser Newsletter ist sowohl für JAVen, als auch MAVen in diakonischen Einrichtungen interessant und kann und soll möglichst breit gestreut und verwendet werden. Im November wurden wichtige Veränderungen im Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche Deutschlands (MVG EKD) beschlossen, die eine Stärkung der JAV-Rechte vorsehen, orientiert am BetrVG.

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