Dritter Weg

Kein Wünsch dir was

Hessens Diakonie-Beschäftigte wollen endlich Tarifverträge

Die Auseinandersetzung um den »Dritten Weg« kircheninterner Lohnfindung erscheint als unendliche Geschichte. Das gilt auch für Hessen, wo am Mittwoch (25. November) gut 50 Beschäftigte vor der Synode in Frankfurt am Main für Tarifverträge demonstrierten - und das nicht zum erstem Mal. Dennoch: Die Dinge kommen in Bewegung, wenn auch nur langsam. Ein den Synoden in Hessen und Nassau sowie in Kurhessen-Waldeck zur Abstimmung vorliegendes Arbeitsrechts-Regelungsgesetz beinhaltet immerhin die Möglichkeit, Tarifverträge abzuschließen. Eine wirkliche Abkehr vom »Dritten Weg« bedeutet es jedoch nicht.

Man habe in dem Gesetzentwurf »von der kompletten Regelung aller Details abgesehen« und der Diakonie »in einem bestimmten Rahmen« die Entscheidung überlassen, erklärte der Vorsitzende des Rechtsausschusses der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Diethelm Harder. Bei den Demonstranten kam das nicht gut an. »Ein Springen zwischen den Systemen ist für uns nicht akzeptabel», betonte ver.di-Sekretärin Saskia Jensch. Denn in dem neuen Gesetz wird den Einrichtungen schlicht freigestellt, ob sie auf dem »Dritten Weg« weitergehen oder »kirchengemäße« Tarifverträge abschließen wollen. Berno Schuckart-Witsch von der ver.di-Bundesverwaltung verwies darauf, dass Letzeres zudem mit Auflagen wie Streikverzicht und Zwangsschlichtung verbunden werden soll. »Keine freie Gewerkschaft kann so etwas akzeptieren.«

Diskussion in Düsseldorf: Hat der Dritte Weg noch Zukunft?

ver.di hat mit der Stadtmission in Heidelberg gerade einen Tarifvertrag geschlossen. Der Dritte Weg gehört damit auch für die 500 Beschäftigten dieser diakonischen Einrichtung der Vergangenheit an. Nahezu zeitgleich verteidigte Diakoniechef Lilie den Dritten Weg. Für ihn ist die Schlichtung immer noch der beste Weg zur Problemlösung.

Im katholischen Bereich werden Gewerkschaften erstmals aufgefordert, sich an der Arbeitsrechtlichen Kommission zu beteiligen. Ver.di hat dies abgelehnt. Viele Mitarbeitervertretungen und Beschäftige spüren von der viel beschworenen Dienstgemeinschaft nichts.

Was ist Ihre Haltung dazu? Was sehen Sie anders? Was müsste sich Ihrer Meinung nach ändern?

Am Donnerstag, dem 27. August 2015 von 10:00 bis 12:00 Uhr Raum 1, Erdgeschoss im

ver.di-Landesbezirk NRW
Karlstr. 123-127
40210 Düsseldorf

laden wir Sie herzlich ein, mit uns über die Zukunft des Arbeitsrechts in den Kirchen zu diskutieren.

Referent: Prof. Dr. Hartmut Kreß Universität Bonn, Evang.-Theol. Fakultät, Abt. Sozialethik Thema des Referats: „Hat der Dritte Weg noch Zukunft?“

Mehr Informationen finden Sie hier zum Herunterladen.

Bröckelt der Dritte Weg in der Diakonie (DWBO)?

In einem Newsletter vom 6. März 2015 stellt der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (AGMV) im Diakonischen Werk Berlin/Brandenburg, schlesische Oberlausitz (DWBO) den Dritten Weg der Arbeitsrechtsfindung in Frage.

Anlass ist u.a. die Forderung der Dienstgeber die Erzwingbarkeit von Absenkungsvereinbarungen zwischen MAVen und Dienstgebern in den AVR zu erweitern.

Vor dem Hintergrund dieser Forderung hat die Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) einen gemeinsamen Termin mit der Dienstgeberseite abgesagt. Zum ver.di Flugblatt

Ein ungewöhnliches Bündnis

von Daniel Behruzi

In Baden-Württemberg wollen sich ver.di, Diakonie und Caritas für eine vollständige Refinanzierung der Tariflöhne im Sozialwesen einsetzen. Dieses gemeinsame Ziel verfolgt ein am 8. Dezember in Stuttgart gegründetes Bündnis. „Tarife, insbesondere Flächentarife dürfen kein Wettbewerbsnachteil sein“, heißt es in dessen Gründungserklärung. „Daraus entstehende, nachgewiesene Personalkosten müssen refinanziert werden, um attraktive Arbeitsplätze zu erhalten und vor allem denjenigen, die Hilfe benötigen, diese in hoher Qualität zukommen zu lassen.“

Eine Abkehr vom „Dritten Weg“ kircheninterner Lohnfindung ist es noch nicht. Zumindest aber haben sich die Spitzenverbände von Diakonie und Caritas in Baden-Württemberg dazu verpflichtet, zusammen mit ver.di für eine auskömmliche Refinanzierung sozialer Dienstleistungen zu streiten – und zwar inklusive der Tarifsteigerungen. Die Politik müsse entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, so die gemeinsame Forderung.

„Statt über die Qualität, die Konzepte und die Angebotsvielfalt wird der Wettbewerb in der Sozialwirtschaft heute nahezu ausschließlich über die Lohnkosten geführt“, kritisierte Oberkirchenrat Urs Keller, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Baden, bei der Pressekonferenz. Es sei ein „unhaltbarer Zustand“, dass die Kassen eine tarifliche Bezahlung vielfach nicht anerkennen. In der ambulanten Altenhilfe in Baden-Württemberg gebe es Einheitspreise. Das bedeute, dass die an die Arbeitsvertragsrichtlinien gebundene Vergütung mit höherem Personalkostenanteil ein wirtschaftlicher Nachteil sei, erklärte Keller. In den vergangenen zehn Jahren sind die Tarifsteigerungen den Angaben zufolge um bis zu zehn Prozentpunkte stärker gestiegen als die Zahlungen der Kassen. Diese Deckungslücke führt in vielen Einrichtungen zu finanziellen Problemen.

Buchvorstellung: Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar?

Ver.di und dia e.V. laden am 14.7.2014 in Hannover zu einer Buchvorstellung und Diskussion mit Prof. Dr. Hartmut Kreß ein. Einladung herunterladen.

14.7.2014
um 18:30 Uhr
im Alten Rathaus (Veranstaltungsebene) in Hannover, Karmarschstr. 42

Der Ethiker und evangelische Theologe Professort Hartmut Kreß hat in einem Gutachten für die Hans Böckler Stiftung die Argumente untersucht, die Kirchenleitungen für einen kirchlichen Sonderweg im Arbeitsrecht in Anschlag bringen. Sein Resultat: Die Sonderstellung ist theologisch nicht haltbar, sozialethisch widersprüchlich und verfassungsrechtlich fragwürdig. Für das Streikverbot für kirchliche Beschäftigte und die weitgehenden Sonderrechte der Kirchen sieht er keine theologische und juristische Rechtfertigung. Kreß plädiert für eine Neujustierung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche.

Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar?

Im letzten Jahr veröffentlichte die Hans Böckler Stiftung ein Gutachten, dass Prof. Dr. Hartmut Kreß in ihrem Auftrag erstellt hat. Darin wird die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht auf ihre sozialethische Vertretbarkeit untersucht. (Wir berichteten). Jetzt ist das Gutachten als Buch erschienen und kann direkt über den Verlag für 38 Euro bestellt werden.

Über das Buch:

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr große Arbeitgeber. Für ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehören das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschränkungen für Gewerkschaften. Durch Vorgaben für die Lebensführung oder für die Religionszugehörigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphäre von Arbeitnehmern ein. Zur Begründung stützen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden.
Das Buch legt dar, dass der Schutz der Grundrechte auch für kirchliche Arbeitnehmer gelten sollte. Es geht auf Rechtsunsicherheiten ein, die das kirchliche Arbeitsrecht erzeugt, und stellt die Frage, ob ein Sonderweg der Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht heute noch vertretbar ist.

ARK Hessen: Dritter Weg im dritten Anlauf gescheitert

Die Wahl der "Arbeitnehmervertreter" zur ARK Hessen sollte am 31.3.2014 in Friedberg zum dritten Mail stattfinden. War die erste Wahlversammlung am 22.8.2013 sehr schlampig vorbereitet und scheiterte an gravierenden Formfehlern, wurde die zweite für den 29.11.2013 vorgesehene Wahlversammlung kurzfristig verschoben, um den Beteiligten angeblich ausreichend mehr Zeit für Gespräche zu geben. Die dritte Versammlung am 31.3.2014 sollte nun auf Biegen und Brechen unterstützt von einem großen Polizeiaufgebot zu Ende gebracht werden. Die dazwischen liegende Zeit wurde vom Diakonischen Werk nicht dazu genutzt, um ernsthafte Gespräche auch mit ver.di über die zukünftige Gestaltung des Arbeitsrechts zu führen. Doch auch der dritte Anlauf - man kann es unter den vom Diakonischen Werk erzeugten Umständen nicht anders ausdrücken - scheiterte grandios. Broschüre herunterladen.

Caritas und Verdi können gemeinsam viel erreichen

In der aktuellen Ausgabe des Magazins des Deutschen Caritasverbandes "neue caritas" hat Silvia Bühler die Position von ver.di zum Verlassen des Dritten Weg dargelegt und macht sich für Tarifverträge stark. Silvia Bühler ist Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes, Bundesfachbereichsleiterin des Fachbereiches Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen.

Den vollständigen Artikel gibt es auf der Website der "neuen caritas".

EKD-Synode beharrt auf Sonderweg – Kampf um gleiche Rechte geht weiter

Die Kirchenspitze bleibt stur. Allen Protesten zum Trotz hat die Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) am Mittwoch (13. November 2013) in Düsseldorf ein neues Gesetz verabschiedet, das eine nur leicht modifizierte Beibehaltung des „Dritten Wegs“ kircheninterner Lohnfindung bedeutet. Zwar sollen von nun an „kirchengemäße“ Tarifverträge möglich sein. Aber auch in solchen Fällen soll eine „uneingeschränkte Friedenspflicht“ bestehen. Den mehr als 670.000 Beschäftigten soll also weiterhin das Grundrecht auf Streik verwehrt werden, das in allen anderen Betrieben gilt.

„Gewerkschaften erhalten im Dritten Weg gute Möglichkeiten der koalitionsmäßigen Betätigung“, behauptete der Vizepräses der Synode, Klaus Eberl, in seinem Präsidiumsbericht. Sylvia Bühler vom ver.di-Bundesvorstand betonte hingegen: „Nach den Vorstellungen der EKD reduziert sich die Rolle der Gewerkschaften auf kollektive Bettelei.“ Außer dem Streikverbot kritisierte sie die im neuen Kirchengesetz enthaltene Zwangsschlichtung: Gibt es in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen oder bei Tarifverhandlungen keine Einigung, soll eine Schlichtungsstelle verbindlich entscheiden. Das mache Verhandlungen von vornherein obsolet, stelle Bühler fest.

Ein kleiner Lichtblick ist ein Begleitbeschluss, in dem sich die Kirchenparlamentarier für einen allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrag Soziales aussprechen. Berno Schuckart-Witsch, in der ver.di-Bundesverwaltung zuständig für den Bereich Kirchen, zeigte sich dennoch enttäuscht. „Die EKD hätte die Möglichkeit gehabt, ihren Sonderweg zu verlassen und mit uns in einen ernsthaften Dialog über die Verhinderung von Lohndumping und die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte einzutreten.“ Seine Gewerkschaft werde am Ball bleiben und weiterhin für Verhandlungen auf Augenhöhe in Kirche, Diakonie und Caritas eintreten.

Daniel Behruzi

Gegendarstellung

Am 25.Mai 2013 berichteten wir über eine Mahnwache anlässlich einer (Zwangs-)Schlichtungsverhandlung zu den Entgelten in den Betrieben der Diakonie Mitteldeutschland. Der dortige Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen hatte zu der Aktion aufgerufen. Zwar hatte am 25.April 2013 die Delegiertenversammlung der GA MAV in Mitteldeutschland die von uns veröffentlichten Einschätzungen ohne Gegenstimmen bestätigt, im Resultat ist dennoch ein Dienstnehmervertreter der Arbeitsrechtlichen Kommission mit unserer Veröffentlichung nicht einverstanden. Darum veröffentlichen wir hier seine Gegendarstellung:

Gegendarstellung

Als Mitglied der ARK DW EKD auf der Dienstnehmerseite bin ich entsetzt über die hier getroffene Aussage, es seien durch den Schlichtungsausschuss „Lohnabsenkungen abzusegnen“. Als Mitarbeitervertreter, der sich mit anderen KollegInnen um Verbesserungen und Lohnerhöhungen in der ARK engagiert, empfinde ich diese Formulierung als Hohn.

Da ich die Kampagne „Streikrecht ist Grundrecht“ unterstützenswert finde, möchte ich mit dieser Gegendarstellung dazu beitragen, den Wahrheitsgehalt der Internetseite zu verbessern.

Zum 1.7.2013 werden die Löhne um 2,9% erhöht. Dies ist ein Ergebnis unserer Verhandlungen. Diese Erhöhung hätte es ohne eine Arbeitsfähigkeit unserer ARK, die u. a. wir als DienstnehmervertreterInnen sicherstellen, nicht gegeben. Zusätzlich findet zum Juli 2013 die Erhöhung des Bemessungssatzes Ost-West auf 96% statt. Diese Erhöhung ist nicht unser Verdienst, aber man muss sie im Zusammenhang mit den anderen Erhöhungen betrachten, um ein Gesamtbild zu erhalten.

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