Resolution der Delegiertenversammlung der Mitarbeitervertretungen im DW EKM

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Als Delegierte der Mitarbeitervertretungen diakonischer Einrichtungen im Bereich der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland und Teilnehmer der Delegiertenkonferenz am 28.11.2013 in Halle (Saale) verabschieden wir die folgende Resolution:

Das Diakonische unserer Landeskirchen wird fast vollständig den Dienststellen übertragen, die sich im Diakonischen Werk der EKM organisieren. Diese Dienststellen sind in der Regel Dienstleister im Auftrag des Sozialstaates BRD. Sie unterliegen dessen Anforderungen und werden von diesem bezahlt. Die Erbringung der Dienstleistungen durch die Diakonie am Betroffenen erfolgt zum großen Teil durch Nichtchristen. Die Dienststellen der Diakonie rekrutieren Mitarbeitende durch privatrechtliche Verträge - durch Arbeitsverträge - im Rahmen des bürgerlichen Rechtes.

Wir fordern unsere Landeskirchen auf, die den Arbeitsverträgen zwischen Diakonie und freien Bürgern zugrunde liegenden Arbeitsbedingungen nicht mehr als „innerkirchliche Angelegenheit“ zu bezeichnen und nicht mehr dem Kirchenrecht zu unterstellen.

Wir fordern die EKM zu einem offenen Dialog mit den Gewerkschaften des DGB auf, der nicht schon vor seinem Beginn durch eine Seite z.B. durch ein ARRG reglementiert wird.

Wir fordern alle Kolleginnen und Kollegen in der Diakonie auf, dem Gesetz unserer Kirche Folge zu leisten, sich gewerkschaftlich zu organisieren und damit Verantwortung für die eigenen Arbeitsbedingungen zu übernehmen. Im Rahmen des DGB ist die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di für den Bereich der Diakonie zuständig.

SPD Parteitagsbeschluss: Gleiche Arbeitnehmerrechte auch in den Kirchen

Öffentlich kaum wahrgenommen wurden die SPD-Parteitagsbeschlüsse zum Thema ArbeitnehmerInnenrecht in der Kirche. Denn nach langer und intensiver Diskussion hat der Parteitag beschlossen, dass die SPD für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Betriebe das Tarif- und Streikrecht, aber auch die Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz fordert.

Ausführliche Informationen zu dem Beschluss und zur Diskussion darum hat der Humanistische Pressedienst veröffentlicht. Ob diese Parteibeschlüsse jedoch in Regierungshandeln münden, ist noch offen - wir sind gespannt!

Neubesetzung Arbeitsrechtliche Kommission Diakonie Hessen weiter unklar

presse.mitteilung ver.di hessen

Die Gewerkschaft ver.di hat mit Interesse registriert, dass auch der zweite Versuch der Diakonie Hessen fehlgeschlagen ist, eine arbeitsrechtliche Kommission (ARK) zu bilden. Dieses Gremium regelt die kirchlichen Dienstrechtsangelegenheiten. Ein erster Wahlversuch im August war an massiven Form- und Organisationsfehlern gescheitert. Der zweite Termin für vergangene Woche wurde kurzfristig abgesagt. Die für Kirchen zuständige Gewerkschaftssekretärin Saskia Jensch: „Es ist zwar noch nicht Weihnachten, aber die Beschäftigten und deren gewählte Interessenvertretungen betrachten es trotzdem als eine frohe Botschaft, dass die ungewollte Kommission nun offenbar vorerst nicht zustande kommt.“

Tarifvertrag auf Augenhöhe!

Auch in das Tarifsystem der Nordkirche und ihrer Diakonie ist Bewegung gekommen. Ver.di Mitglieder wollen nicht mehr die seit 1978 geltende Friedenspflicht im Tarifvertragssystem der dortigen evangelischen Kirche. Auch für kleine Teile der Diakonie in der Nordkirche gilt ein mit ver.di abgeschlossener Tarifvertrag. Näheres hier im Flugblatt.

Ver.di TV: Kirche schließt Arbeitsrechte weiter aus

Lohnsklaverei bei Kirche und Diakonie – das kann nicht gottgewollt sein und wird von den betroffenen Angestellten nicht akzeptiert. In Säcke gehüllt und zusammengekettet protestieren sie gegen die neusten Gesetzesentwürfe der Synode der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD). Für ihr Streikrecht, für mehr Mitsprache und vor allem: Respekt.


Prozession der Lohnsklaven: Protest mit Gottes Segen.

EKD-Synode beharrt auf Sonderweg – Kampf um gleiche Rechte geht weiter

Die Kirchenspitze bleibt stur. Allen Protesten zum Trotz hat die Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) am Mittwoch (13. November 2013) in Düsseldorf ein neues Gesetz verabschiedet, das eine nur leicht modifizierte Beibehaltung des „Dritten Wegs“ kircheninterner Lohnfindung bedeutet. Zwar sollen von nun an „kirchengemäße“ Tarifverträge möglich sein. Aber auch in solchen Fällen soll eine „uneingeschränkte Friedenspflicht“ bestehen. Den mehr als 670.000 Beschäftigten soll also weiterhin das Grundrecht auf Streik verwehrt werden, das in allen anderen Betrieben gilt.

„Gewerkschaften erhalten im Dritten Weg gute Möglichkeiten der koalitionsmäßigen Betätigung“, behauptete der Vizepräses der Synode, Klaus Eberl, in seinem Präsidiumsbericht. Sylvia Bühler vom ver.di-Bundesvorstand betonte hingegen: „Nach den Vorstellungen der EKD reduziert sich die Rolle der Gewerkschaften auf kollektive Bettelei.“ Außer dem Streikverbot kritisierte sie die im neuen Kirchengesetz enthaltene Zwangsschlichtung: Gibt es in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen oder bei Tarifverhandlungen keine Einigung, soll eine Schlichtungsstelle verbindlich entscheiden. Das mache Verhandlungen von vornherein obsolet, stelle Bühler fest.

Ein kleiner Lichtblick ist ein Begleitbeschluss, in dem sich die Kirchenparlamentarier für einen allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrag Soziales aussprechen. Berno Schuckart-Witsch, in der ver.di-Bundesverwaltung zuständig für den Bereich Kirchen, zeigte sich dennoch enttäuscht. „Die EKD hätte die Möglichkeit gehabt, ihren Sonderweg zu verlassen und mit uns in einen ernsthaften Dialog über die Verhinderung von Lohndumping und die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte einzutreten.“ Seine Gewerkschaft werde am Ball bleiben und weiterhin für Verhandlungen auf Augenhöhe in Kirche, Diakonie und Caritas eintreten.

Daniel Behruzi

Fernsehbericht über ver.di Aktion vor der EKD-Synode

Dieser ausführliche Bericht des WDR Fernsehen (Lokalzeit Düsseldorf) zur Aktion vor der EKD-Synode am 9.11.2013 in Düsseldorf zeigt, wie gut die Stimmung während der Aktion war und wie entschlossen die Kolleginnen und Kollegen sind, sich ein Streikrecht zu erkämpfen.

17.000 Unterschriften für ein Streikrecht an Vize-Präses der EKD-Synode übergeben

Am Samstag, den 9.11. 2013 wurden alle gesammelten Unterschriften für ein Streikrecht auf dem Marktplatz in Düsseldorf übergeben. Wir danken allen Mitstreiter/innen, die sich an der Unterschriftensammlung online (Online-Petition) oder auf Papier beteiligt haben. Jede einzelne Unterschrift hat mit beigetragen zu der bunten, lauten und kraftvollen Aktion vor der EKD-Synode am Wochenende!

Berno Schuckart-Witsch, ver.di-Sekretär im Fachbereich 3 übergibt dem Vizepräses der Synode der evangelischen Kirche, Klaus Eberl, die gesammelten Unterschriften. 17.000 Menschen machen sich damit stark für Gleiche Rechte für alle Arbeitnehmer/-innen und die konkreten ver.di-Forderungen:

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