ver.di zum 1.Mai 2013 und dem kirchlichen Sonderarbeitsrecht

Es gibt noch einen Bereich in Deutschland in dem noch nicht einmal das allgemeine Arbeitsrecht gilt:

Die Kirchen!

Die Kirchen sind die größten Arbeitgeber im Bereich Gesundheit und Soziale Dienste in unserem Land. Über eine Millionen Arbeitnehmer/innen arbeiten dort. Ihnen werden grundlegende Arbeitnehmerrechte vorenthalten. Gewerkschaften haben keinen Zugang zu den Mitarbeitervertretungen und zu den Mitarbeiterversammlungen wie wir das aus dem Betriebsverfassungsgesetz kennen. Unternehmensmitbestimmung in Aufsichtsräten gibt es nicht. Und Streik soll nach dem Willen der Kirchen verboten bleiben. Soviel kirchliches Sonderarbeitsrecht gibt es sonst nirgendwo in Europa!

Demo vor dem Heimathaus Darmstadt

Am 26.4.2013 protestierten Beschäftigte des hessischen Diakonievereins Agaplesion in Darmstadt gegen die derzeit unhaltbaren Arbeitszustände. Die Beschäftigten protestierten mit folgenden Forderungen:

Altenpflege macht mobil-diesmal in Darmstadt

Wir sind es wert –Demo vor dem Altenheim Heimathaus in Darmstadt.

Suchen Pflegekraft – unsere Leistungen:
Ständig auf Abruf – keine Erholung
Viele Bewohner- wenig Zeit
Viel Maloche-wenig Geld
Ihr Arbeitgeber - die Diakonie

Mitgliedschaft in der Kirche als Bedingung in der Diakonie zu arbeiten - ist dies noch zeitgemäß?

Die Vertrauensleute in der Evangelischen Stiftung Alsterdorf, Hamburg, haben im Frühjahr 2013 eine Umfrage unter den Beschäftigten zu der Frage gemacht, ob eine Mitgliedschaft in der Kirche als Bedingung in der Diakonie zu arbeiten als noch zeitgemäß empfunden wird. In einem Flugblatt wurden nun die Ergebnisse dargelegt. Wir dokumentieren:

Mit mehreren Fragen zur Kirchenzugehörigkeit wandten sich die ver.di Vertrauensleute an die Beschäftigten in der Evangelischen Stiftung Alsterdorf in Hamburg und Schleswig-Holstein. Die Resonanz war gut, das Ergebnis verblüffend klar. Dieses Ergebnis wollen wir hiermit vorstellen.

Kircheninfo Nr. 20 ist erschienen

Aus dem Inhalt:
• Schriftliche Begründung BAG Streikrecht: Ein Schritt vor, zwei zurück - ver.di legt Verfassungsbeschwerde ein
• Anmerkungen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zur Tarifautonomie in kirchlichen Betrieben: Absurditäten
• Rechtskräftiges Urteil vom Arbeitsgericht Aachen: Krankenpfleger müssen nicht katholisch sein
• Agaplesion-Aktionstag am 26. März: Tarifverträge fallen nicht vom Himmel
• Der »Bielefelder Appell« braucht Unterstützung - Appell für mehr Menschlichkeit

Kircheninfo 20.pdf herunterladen (3,9 MB)

Buko kritisiert Kirchenamtsentwurf zur Erneuerung des Mitarbeitervertretungsgesetzes

Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbietervertretungen und Gesamtausschüsse im Bereich des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (Buko) hat am 17. und 18.04.2013 in Ludwigshafen getagt. Anlässlich dieser Tagung hat die Buko folgende Presseinformation veröffentlicht:

Die Bundeskonferenz hat sich auf ihrer Klausurtagung vom 17.-18.04.2013 mit den aktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechts in der Diakonie beschäftigt. Seit ihrer Gründung fordert die Bundeskonferenz für die MAVen Beteiligungsrechte, mindestens auf dem Niveau des Betriebsverfassungsgesetzes.

Milliardenspritze für Krankenhäuser geht an Personal vorbei

Trotz der von der Bundesregierung angekündigten Milliardenspritze können Patienten und Beschäftigte kaum mit einer Besserung der Lage an den Kliniken rechnen. Darauf weist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hin. „Die Bundesregierung korrigiert lediglich einen gravierenden Rechenfehler, aber bleibt inhaltlich bei ihrer Linie, nur die Hälfte der Tarifsteigerungen zu bezahlen. Damit wird der Druck auf die Kliniken aufrechterhalten, weiter Personal abzubauen, das für eine gute Patientenversorgung dringend benötigt wird“, kritisierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Mittwoch in Berlin. „Wir fordern, dass nur die Krankenhäuser Geld erhalten, die ihren Beschäftigten auch wirklich höhere Tarife zahlen“, betonte Bühler. Zur vollständigen Ver.di-Pressemitteilung.

Auch die Beschäftigten der kirchlichen Krankenhäuser werden wohl wenig von der Finanzspritze spüren.
Wer etwas mitbekommt möge sich melden!

Direkter Weg statt Dritter Weg - Verfassungsbeschwerde von ver.di

ver.di zieht fürs Streikrecht vor das Bundesverfassungsgericht

ver.di hat gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum kirchlichen Arbeitsrecht Verfassungsbeschwerde eingelegt. „Weil das Bundesarbeitsgericht beim Arbeitskampfrecht als eine Art Ersatzgesetzgeber fungiert, halten wir es für zwingend notwendig, die vom BAG vorgenommene Einschränkung des Streikrechts für mehr als 1,2 Millionen Beschäftigte verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske in Berlin. Das BAG hatte in seinem Urteil im November 2012 das kirchliche Selbstordnungsrecht über das Grundrecht auf Streik gestellt. „Auch wenn ver.di aktuell in kirchlichen Einrichtungen streiken darf, wird uns das Streikrecht bei der Umsetzung der vom BAG festgelegten Bedingungen für den Dritten Weg dauerhaft bestritten“, so der ver.di-Vorsitzende. Zur vollständigen ver.di-Pressemitteilung vom 15.4.2013

Die Gründe von ver.di für die Verfassungsbeschwerde und die Bewertung der Begründung des BAG-Urteils sind (neben dem BAG-Urteil) auf der Materialseite zu finden oder können hier als PDF (176 KB) heruntergeladen werden.

Gewerkschaftliches Tarifbündnis Diakonie Niedersachsen: Gespräche haben begonnen

Das Gewerkschaftliche Tarifbündnis in der Diakonie Niedersachsen fasst im aktuellen Tarifinfo April 2013 (PDF) den Stand der Verhandlungen mit dem Diakonischen Dienstgeberverband (DDN) zusammen.

Es geht ums Geld: Gespräche haben begonnen!

Komm aus dem Ei, sei dabei. Wir wünschen Fröhliche Ostern.

Pressereaktionen zum Agaplesion-Aktionstag

Über den Agaplesion-Aktionstag in Darmstadt berichten die regionale Zeitung Echo Online ("Klinikmitarbeiter demonstrieren für mehr Geld"), das Hit-Radio FFH ("Diakonie-Mitarbeiter demonstrieren für mehr Geld")und der Fernsehsender Hessische Rundfunk (""Diakonie-Mitarbeiter demonstrieren").

Alle betonen die schwierige Situation der Diakonie-Mitarbeiter_innen, die sich ausgebrannt fühlen und die mangelnde Fürsorgepflicht ihres Arbeitgebers beklagen. Dabei wird betont, dass der Umsatz des Agaplesion-Konzerns enorm ist: Eine Milliarde Euro habe er laut ver.di 2012 ausgewiesen und gehört zu den zehn größten Gesundheitskonzernen Deutschlands. Das kirchliche Sonderrecht wird lediglich genutzt, um gegenüber der Konkurrenz Kostenvorteile in einem knallharten Wettbewerb zu erzielen.

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