EKD

Kein großer Wurf zum kirchlichen Arbeitsrecht

EKD-Denkschrift zur Arbeitswelt

Die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) hat in ihrer am 28. April vorgestellten Denkschrift „Solidarität und Selbstbestimmung im Wandel der Arbeitswelt“ die Rolle der Gewerkschaften als „Akteure für eine menschengerechte Arbeitswelt“ gewürdigt. „Mitarbeit in den Gewerkschaften ist für christliche Arbeitnehmer wesentlicher Ausdruck ihres Berufsethos“, schreiben die Autoren. Das ist gut. Auch der Kritik an wachsender sozialer Ungleichheit und vielen anderen Aussagen kann man uneingeschränkt zustimmen. Doch in Fragen des kirchlichen Arbeitsrechts ist das 144-Seiten-Papier kein großer Wurf.

Der Text beschreibt die radikale Veränderung personennaher Dienstleistungen: „Ehemals weitgehend einheitliche Refinanzierungs- und Tarifregelungen werden politisch zugunsten wettbewerblicher Konkurrenz über die (Lohn-)Kosten ausgehöhlt.“ Dadurch gerate der „Dritte Weg“ kircheninterner Lohnfindung „unter erheblichen Rechtfertigungsdruck“.

Zu Recht. Denn diakonische Einrichtungen übernehmen längst nicht mehr automatisch die Vereinbarungen aus dem Flächentarif des öffentlichen Dienstes. Im Gegenteil. Willkürliche Lohnsenkungen, Ausgliederungen und prekäre Arbeit sind an der Tagesordnung. Die kirchlichen Träger verhalten sich vielfach wie profitorientierte Unternehmen. Vor diesem Hintergrund gibt es keinerlei Rechtfertigung mehr für Sonderwege in Sachen Arbeitsrecht – so es sie je gab.

Wie sozial ist die Sozialinitiative der Evangelischen Kirche in Deutschland?

Die "Initiative des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz für eine erneuerte Wirtschafts- und Sozialordnung" hat ein Positionspapier veröffentlicht. Professor Segbers bescheinigt dem Papier, jede kritische Frage zu vermeiden und bloß nicht anecken zu wollen: "Es ist nicht mehr, als das kirchliche Begleitheft zur Großen Koalition." urteilt Segbers im Publik-Forum.
Auch der Jesuit und Sozialethiker Friedhelm Hengsbach hält das Sozialwort der Kirchen in seinem Interview auf Deutschlandradio Kultur am 28.2.2014 für "äußerst blass". Er kritisiert darin vor allem, dass die Kirchen zu sozialen Missständen "keine entschiedene Stellung" beziehen.

Dialog auf Augenhöhe, statt Kirchengesetze nach Gutsherrenart

Eilig wird in diesen Wochen an evangelischen Kirchengesetzen gefeilt, die vom höchsten Beschlussgremium der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der EKD Synode, ab dem 10. November 2013 in Düsseldorf verabschiedet werden sollen. Eine Verbesserungen substanzieller Rechte für Arbeitnehmer_innen ist darin nicht vorgesehen. Besonders die Diakonie glänzt erneut mit Regelungswerken, die ver.di nach wie vor keine gleichrangige Position im Verhandlungsgefüge zum kirchlichen Arbeitsrecht einräumen. Der Diplom-Theologe und Journalist Christoph Fleischmann kommentiert diesen Schritt der evangelischen Kirche: "Das ist nicht die Waffengleichheit, die das Bundesarbeitsgericht angemahnt hatte." Weitere Informationen sind auf der Website der AG MAV zu finden.

Jetzt: Aktionen zur EKD Synode in Düsseldorf!

In Folge unserer Demonstration zur EKD Synode in Magdeburg 2011 hat sich die Synode mit unseren Forderungen beschäftigt und die „Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrecht" beschlossen. Die Rechte der Mitarbeitenden sollen gestärkt werden! Gute Idee - mangelhafte Umsetzung.

Vertreter/innen der Arbeitnehmerseite wurde zu einer paritätischen AG eingeladen, wir nannten sie die „sogenannte paritätische Arbeitsgruppe“. Es ist keine Parität, wenn sich die eine Seite ihr Gegenüber selbst aussucht. Wir (die Bundeskonferenz) durften unsere Forderungen dort einbringen: „Tarifverhandlungen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen und Rechte wie im Betriebsverfassungsgesetz in der Mitbestimmung.“ – Aufgenommen wurden unsere Forderungen allerdings nicht.

In der EKD Synode im November soll eine weitere Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz (ARGG-EKD) beschlossen werden. Mit diesem Gesetz gilt weiter was früher schon galt: Mitarbeitende in Kirche und Diakonie sind Mitarbeitende zweiter Klasse mit weniger Rechten. Das nehmen wir nicht einfach so hin: Die Bundeskonferenz ruft deshalb gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di zu Aktionen auf.

Aktionen zur EKD Synode
am 09. November 2013 in Düsseldorf
Treffpunkt: 12:00 Uhr, am Rathaus, Marktplatz 1
Keine extra Wurst – gleiche Mitbestimmungsrechte für alle

Lasst euch was einfallen, seid kreativ und kommt mit geistreichen, witzigen oder auch provokanten Aktionen am 9. November nach Düsseldorf.

Und vorher nicht vergessen: *Viele Unterschriften sammeln zur Unterschriftenaktion damit der Synode viele Unterschriften übergeben werden können.

Demo in Düsseldorf: 9. November 2013

Gleiche Rechte für alle Arbeitnehmer/-innen!

Ab 9. November 2013 tagt das höchste Beschlussgremium der der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) in Düsseldorf. Auf der Tagesordnung stehen wieder einmal Arbeitnehmerrechte für Hunderttausende Kirchenbeschäftigte.

Der Plan der Kirchengesetzgeber:
Keine Tarifverträge, kein Streikrecht, Mitbestimmung »light« für Mitarbeitervertretungen, keine gesicherten Gewerkschafts- rechte.

Nicht mit uns.
Auf Augenhöhe meint: Tarifverträge für gute Löhne und Arbeitsbedingungen, Betriebsräte für Kirchenbetriebe, Streikrecht statt Zwangsschlichtung.

Demonstration am Samstag, 9. November 2013, 12 Uhr in Düsseldorf, Rathausplatz

Keine Extrawurst für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen. Gleiche Arbeitnehmer/-innenrechte für alle.

Buko kritisiert Kirchenamtsentwurf zur Erneuerung des Mitarbeitervertretungsgesetzes

Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbietervertretungen und Gesamtausschüsse im Bereich des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (Buko) hat am 17. und 18.04.2013 in Ludwigshafen getagt. Anlässlich dieser Tagung hat die Buko folgende Presseinformation veröffentlicht:

Die Bundeskonferenz hat sich auf ihrer Klausurtagung vom 17.-18.04.2013 mit den aktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechts in der Diakonie beschäftigt. Seit ihrer Gründung fordert die Bundeskonferenz für die MAVen Beteiligungsrechte, mindestens auf dem Niveau des Betriebsverfassungsgesetzes.

Diakonie leugnet aufgedeckte Probleme

Am 28.01.2013 sendete ARD die Dokumentation "Arbeiten für Gottes Lohn. Wie die Kirchen ihre Sonderrechte ausnutzen." Der Film kann momentan in der ARD Mediathek angesehen werden.

Das ist nicht der erste Filmbeitrag, in dem deutlich bewiesen wird, welche Probleme das kirchliche Sonderarbeitsrecht für Arbeitnehmer zur Folge hat. Bemerkenswert ist die Reaktion der Pressesprecherin der Diakonie, Frau Burbach-Tasso, auf den Film: Die Filmautorin Gita Datta hätte nicht ergebnisoffen recherchiert, sondern eine vorgefertigte These bestätigt haben wollen. Das ist umso erstaunlicher, als trotz mehrfacher Anfrage die Spitzenvertreter der Kirchen wie auch des Diakonischen Werks der EKD nach Aussage der Filmautorin zu Interviews nicht bereit gewesen sind und auch eine Drehgenehmigung in einigen Einrichtungen verweigert wurde.

Eine Übersicht über die Pressereaktionen zu dem Dokumentarfilm ist auf der Website der AG MAV zu finden.

Tarifvergleich TVöD/AVR DW EKD/ AVR DWBO

Habt Ihr Geld zu verschenken? ...

... Dann arbeitet in der Diakonie Berlin-Brandenburg. Monat für Monat gibt es dort je nach Beruf und Tätigkeit Hunderte Euros weniger als im öffentlichen Dienst. Prüft selbst den ver.di Tabellenvergleich.

Viele Fragen stellen sich angesichts dieser Zahlen. Seid Ihr das Wert ? Woran liegt die schlechte Bezahlung ? Ist der Arbeitgeber schuld, der nicht ordentlich und gerecht bezahlen will?

Ganz sicher liegt es am schlechten gewerkschaftlichen Organisationsgrad! Schlechte Bezahlung hat immer damit etwas zu tun. Das sollte sich ab sofort ändern.

Tabellenvergleiche und Grafiken

Anbei findet ihr einen Tabellenvergleich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst – Arbeitsvertragsrichtlinien Diakonisches Werk EKD und Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zum Stand 01.08.2011.

* Anmerkungen Tabellenvergleiche und Grafiken.pdf
* Erzieher Regeltätigkeit Stand 01082011.pdf
* Erzieher schwierige Tätigkeiten Stand 01082011.pdf
* Fachpflege Stand 01082011.pdf
* Kranken~Altenpflege Stand 01082011.pdf
* Kranken~Altenpflegehilfe Stand 01082011.pdf
* Pflegehelferin Stand 01082011.pdf
* Sozialarbeiter in Regeltätigkeit Stand 01082011.pdf
* Sozialarbeiter schwierige Tätigkeit Stand01082011.pdf
* Ungelernte mit einfachen Tätigkeiten Stand 01082011.pdf
* Ungelernte mit einfachsten Tätigkeiten Stand 01.pdf

ver.di Stellungnahme zum Streikverbot: Streikrecht ist Menschenrecht

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) betrachtet die Festschreibung des Streikverbots in Einrichtungen des diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche Deutschlands als Verschärfung im Streit um die Gewährung demokratischer Grundrechte. „Die Entscheidung der EKD-Synode ist bedauerlich und wird viele Beschäftigte enttäuschen. Damit wird der Konflikt in vielen kirchlichen Wirtschaftsbetrieben und Einrichtungen um die Gewährung von Grundrechten weiter zugespitzt“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke am Mittwoch.

Kirche will beim Streikverbot bleiben

Heute.de berichtet soeben, dass die EKD auch künftig Streiks verbieten will. Mit 126 Ja – Stimmen, 5 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen wurde das Streikverbot erneut von der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland bekräftigt. Die Pressemitteilung der EKD dazu kann hier heruntergeladen werden.

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