Streikrecht

Kircheninfo 27: Wir tragen rot!

Die aktuelle Ausgabe des Kircheninfo 27 ist jetzt im Herbst 2015 erschienen und berichtet schwerpunktmässig über die Auseinandersetzungen der letzten Monate: die Tarifauseinandersetzung im Sozial- und Erziehungsdienst (www.soziale-berufe-aufwerten.de) und über die Kampagne für eine gesetzliche Personalbemessung, um auf die dramatische Personalsituation in Kliniken zu reagieren. Zusätzlich gibt es in diesem Kircheninfo eine Einlage "Schluss mit dem Sonderweg", die noch einmal deutlich macht, dass der Sonderstatus der Kirchen im Arbeitsrecht nicht mehr gerechtfertigt ist und abgeschafft werden muss. Das Kircheninfo kann als PDF heruntergeladen werden.

Aus dem Inhalt:
• Zwischenstand zur Aufwertung sozialer Arbeitsfelder - Der Bielefelder Appell
• Caritas: Wir tragen rot
• Diakonie Krankenhaus Kirn: Flagge zeigen für gute Arbeit

Das KirchenInfo ist über die ver.di-Bezirke erhältlich und erscheint 2 bis 3 mal im Jahr. Mehr Informationen

Verhandlungsergebnis mit wesentlichen Verbesserungen erzielt – Bundestarifkommission empfiehlt Annahme in Urabstimmung

Nach zweitägigen Verhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern konnte ver.di am 30. September 2015 ein Ergebnis erzielen, das deutliche Verbesserungen gegenüber der Schlichtungsempfehlung vom 22. Juni 2015 beinhaltet.
Die wesentlichen Punkte dieses Vorschlags und wie sie sich konkret in Lohnzahlungen niederschlagen, findet ihr im aktuellen Tarifinfo.

Wie geht es weiter?

In der Zeit vom 7. – 28. Oktober 2015 wird eine Urabstimmung durchgeführt, in der alle ver.di-Mitglieder im kommunalen Sozial- und Erziehungs- dienst aufgerufen sind zu entscheiden, ob sie das Verhandlungsergebnis annehmen wollen oder bereit sind, den Erzwingungsstreik fortzusetzen. Sprechen sich mindestens 25 Prozent der ver.di-Mitglieder für die Annahme aus, ist die Tarifauseinandersetzung beendet und die ausgehandelten Tarifänderungen treten rückwirkend ab 1. Juli 2015 in Kraft.

Neue Tarifverhandlungen Ende September - Protest in den Betrieben - bundesweiter Aktionstag in der Behindertenhilfe

Nach Ablehnung der Schlichtungsempfehlung durch die Mitglieder, haben wir die Sommerpause gut genutzt. Vor Ort in den Betrieben und Einrichtungen im Sozial- und Erziehungsdienst haben die ver.di-Mitglieder lebhaft diskutiert. Betriebliche Arbeitskampfleitungen haben die bisherigen Streikstrategien und ihrer Folgen ausgewertet. Viele kreative Köpfe planen die nächsten Aktionen und Streiks. Ausführliche Informationen finden Sie im aktuellen Tarifinfo.

Kirchliches Arbeitsrecht: ver.di bedauert Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – Streikrecht jedoch nicht beeinträchtigt

Ver.di-Pressemitteilung, Berlin, 2. September 2015

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde zum kirchlichen Arbeitsrecht, sieht aber keine negativen Auswirkungen auf das gewerkschaftliche Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen. Die Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts würden noch eingehend juristisch geprüft. Es werde aber bereits deutlich, dass damit keine Einschränkungen für Arbeitskämpfe verbunden seien. „Es ist weiterhin möglich, bei Tarifauseinandersetzungen in kirchlichen Einrichtungen als letztes Mittel zum Streik aufzurufen“, betonte ver.di- Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Mittwoch.

Die von ver.di eingelegte Verfassungsbeschwerde (2 BvR 2292/13) richtete sich gegen die Gründe eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum „Dritten Weg“, also zum Streikverbot des kirchlichen Arbeitsrechts. Vor dem BAG hatte ver.di gewonnen, sah aber ihr Grundrecht auf Streik durch die Urteilsgründe verweigert und wandte sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht. Dies hat die Beschwerde nun verworfen, da ver.di vor dem BAG obsiegt hatte und aus Sicht der Verfassungsrichter nur der entsprechende Tenor der BAG-Entscheidung maßgeblich ist, nicht aber die Begründung. Im Ursprungsverfahren hatten mehrere kirchliche Einrichtungen gegen einen Streikaufruf von ver.di im Jahre 2009 geklagt.

Evangelische Kirche in Westfalen: Erneute Absenkung der Löhne geplant?

Die Synode der Evangelischen Kirche in Westfalen ist am 20. November 2014 zu Ende gegangen. In ihrem schriftlichen Bericht äußert sich Präses Kurschus zur Situation der ambulanten Pflege. Sie fordert Lösungen ein, die verhindern, „dass diakonische Einrichtungen in Zukunft durch den Wettbewerbsdruck vom Markt verschwinden.“ Konkret wird eine neue Niedriglohngruppe vorgeschlagen. Das Info-Blatt lesen.

Kircheninfo 24: Gute Arbeit braucht mehr Demokratie

Die aktuelle Ausgabe des Kircheninfo 24 ist im Oktober 2014 erschienen mit einem Schwerpunkt zu Betriebsräten in kirchlichen Betrieben. Die Druckausgabe kann bei Sabrina Stein (sabrina.stein at ver.di)angefordert werden, das PDF kann hier heruntergeladen werden.

Aus dem Inhalt:
• Betriebsräte. Jetzt.
• Weshalb das BetrVG nicht für die Kirchen und ihre Einrichtungen gilt
• Erfolge: Betriebsräte nutzen ihre Rechte
• Die MVG-Novellierungen – zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Das KirchenInfo ist über die ver.di-Bezirke erhältlich. Es erscheint 2 bis 3 mal im Jahr. Mehr Informationen

Buchvorstellung: Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar?

Ver.di und dia e.V. laden am 14.7.2014 in Hannover zu einer Buchvorstellung und Diskussion mit Prof. Dr. Hartmut Kreß ein. Einladung herunterladen.

14.7.2014
um 18:30 Uhr
im Alten Rathaus (Veranstaltungsebene) in Hannover, Karmarschstr. 42

Der Ethiker und evangelische Theologe Professort Hartmut Kreß hat in einem Gutachten für die Hans Böckler Stiftung die Argumente untersucht, die Kirchenleitungen für einen kirchlichen Sonderweg im Arbeitsrecht in Anschlag bringen. Sein Resultat: Die Sonderstellung ist theologisch nicht haltbar, sozialethisch widersprüchlich und verfassungsrechtlich fragwürdig. Für das Streikverbot für kirchliche Beschäftigte und die weitgehenden Sonderrechte der Kirchen sieht er keine theologische und juristische Rechtfertigung. Kreß plädiert für eine Neujustierung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche.

Durchbruch in Hannover

Ein Flächentarifvertrag in der Diakonie? In Niedersachsen ist dieses Ziel offenbar bald erreicht. Am Mittwoch (12. März) unterzeichneten Vertreter der evangelischen Kirche und des Diakonischen Werks auf der einen und von ver.di und des Marburger Bundes auf der anderen Seite in Hannover eine Grundsatzvereinbarung. Sie bildet den Rahmen für Verhandlungen über einen regulären Tarifvertrag für rund 30.000 Beschäftigte, die noch in diesem Jahr abgeschlossen sein sollen. Das wiederum lässt einen allgemeinverbindlichen „Tarifvertrag Soziales“ – der in der gesamten Branche oder zumindest in einzelnen Sparten von allen Unternehmen angewandt werden muss – realistisch erscheinen.

„Diese Vereinbarung ist ein großer Schritt für die Beschäftigten der Diakonie und in der Pflege insgesamt“, sagte ver.di-Landesbezirksleiter Detlef Ahting gegenüber der Presse. „Sie stößt die Tür auf für einen Tarifvertrags Soziales, der dem ruinösen Konkurrenzkampf einen Riegel vorschieben kann.“ Jörg Antoine vom Vorstand des Diakonischen Werks in Niedersachsen erklärte, mit dem Vertrag werde man „anschlussfähig“ an ein System der Allgemeinverbindlichkeit. An der Schaffung einheitlicher Bedingungen in der Sozialbranche gebe es „ein deutliches öffentliches Interesse“, so Antoine. Denn es werde immer schwieriger, Fachkräfte zu bekommen, es drohe ein Pflegenotstand. „Und die Bezahlung der nicht-ausgebildeten Kräfte ist teilweise schlicht unanständig.“

Unser Rezept für gute Arbeit!

Unser Rezept für guten Lohn und gute Arbeitsbedingungen: Organisierung!
(ver.di Werberezept)

Das ver.di Werbe-Rezept kann bei Berno Schuckart-Witsch bestellt werden, gibt's aber auch als PDF zum Herunterladen und Ausdrucken.

Zwangsschlichtung in der Caritas

Zwangsschlichtung in der Caritas für Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin und neue Bundesländer. Mitarbeiterseite blieb dieser Veranstaltung fern.

Ein Beispiel wie der Dritte Weg im Konfliktfall funktioniert, liefert die katholische Kirche und ihre Caritas zum Jahresende. Ohne jegliche Beteiligung der Mitarbeiterseite - mit Gewerkschaften wird ohnehin nicht verhandelt - legte eine "Schlichtungskommission" ein sogenanntes Tarifergebnis fest. So liest sich dann das Ergebnis für die Arbeitgeber:

Pressemitteilung der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission "Schlichtung in der RK Ost".

Diagnose: schwere Demokratiedefizite
Therapie: Organisieren in ver.di, sich wehren, aktiv werden.

Inhalt abgleichen