Dialog auf Augenhöhe, statt Kirchengesetze nach Gutsherrenart

Eilig wird in diesen Wochen an evangelischen Kirchengesetzen gefeilt, die vom höchsten Beschlussgremium der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der EKD Synode, ab dem 10. November 2013 in Düsseldorf verabschiedet werden sollen. Eine Verbesserungen substanzieller Rechte für Arbeitnehmer_innen ist darin nicht vorgesehen. Besonders die Diakonie glänzt erneut mit Regelungswerken, die ver.di nach wie vor keine gleichrangige Position im Verhandlungsgefüge zum kirchlichen Arbeitsrecht einräumen. Der Diplom-Theologe und Journalist Christoph Fleischmann kommentiert diesen Schritt der evangelischen Kirche: "Das ist nicht die Waffengleichheit, die das Bundesarbeitsgericht angemahnt hatte." Weitere Informationen sind auf der Website der AG MAV zu finden.