Religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz und das Sonderrecht der Kirche
Das Sendung "defacto" des Hessischen Rundfunks hat am Sonntag, den 20.Oktober 2013 einen Beitrag zum Thema "Religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz erlaubt – Warum den Kirchen Sonderrechte zustehen" ausgestrahlt. Dabei steht als konkretes Beispiel das AGAPLESION Markuskrankenhaus in Frankfurt im Fokus. Der Beitrag ist in der Mediathek momentan noch anzusehen.