Kirchliche Betriebsverfassung ohne Perspektive

Fachtagung am 15./16.Novembr 2012

Dieser Grundtenor war immer wieder von den über 200 Teilnehmer_innen zu hören. Wenige Tage vor der BAG Entscheidung zum Streikrecht fand in Kassel ein weiteres Thema des kirchlichen Sonderarbeitsechtes große Resonanz. Mitarbeitervertretungen, die Betriebsräte bei den kirchlichen Unternehmen, arbeiten unter mangelhaften gesetzlichen Bedingungen.

Mehr dazu unter:
http://www.ag-mav.de/cweb/home/index,selid,12210.html

Hintergrundinformationen von Frank Bsirske zur BAG-Entscheidung am 20.11

Am 20. November 2012 entscheidet das Bundesarbeitsgericht über das Streikrecht - ver.di Vorsitzender Frank Bsirske informiert in einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über die Hintergründe. - Wir drucken diesen Brief hier ab:

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

am 20. November 2012 wird das Bundesarbeitsgericht darüber entscheiden, ob Beschäftigte in kirchlichen Wirtschaftsunternehmen streiken dürfen. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen die Hintergründe der Auseinandersetzung verdeutlichen.

Ein Gerichtsurteil historischen Ausmaßes steht bevor. Im Gegensatz zu anderen Ländern und zum Vatikan (!!), haben die Kirchen mit der Gründung der BRD die freie Ausgestaltung arbeitsrechtlicher Bedingungen in Tarifverträgen zwischen gleichberechtigten und voneinander unabhängigen Vertragsparteien (Arbeitgeber und Gewerkschaften) abgelehnt.

Wiederbelebung nach 20 Min abgebrochen

Mangels Verhandlungspartner wurde am 13. November der Versuch, eine Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Niedersächsischen Konföderation durchzuführen, schon nach kurzer Zeit abgebrochen. Grund: Die Arbeitnehmer_innen standen vor der Tür, bereit zu ordentlichen Tarifverhandlungen. Das wiederum lehnen die Diakonieunternehmer ab.
Mehr dazu hier: http://www.ag-mav.de/cweb/home/index,selid,12207.html

UmFAIRteilen jetzt - Einheitlicher Tarifvertrag Soziale Dienste ist machbar

Vorbemerkung

In der Bundesrepublik Deutschland arbeiten etwa 1,5 Millionen Menschen in Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände. (AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Der Paritätische)

Über 60% der Beschäftigten arbeiten in den Unternehmen der Diakonie und Caritas. Die Finanzierung dieser Unternehmen findet weit überwiegend durch öffentliche Mittel statt.

Seit Abschaffung des Kostendeckungsprinzips und der Öffnung sozialer Arbeit für private Träger Mitte der neunziger Jahre, haben wir es in der Sozialbranche mit einem scharfen Wettbewerb zu tun, der maßgeblich über die Lohnkosten ausgetragen wird.

Die kirchlichen Träger nutzen hierbei ihren Sonderstatus und legen autonom die Verhandlungs- und Zutrittsbedingungen unter denen Lohnverhandlungen geführt werden, fest. Dabei werden viele geltende Standards des weltlichen Arbeitsrechts missachtet.

Die allgemeine krisenhafte Entwicklung der Finanzierung sozialstaatlicher Leistungen wird sich in den nächsten Jahren erheblich verschärfen. (Schuldenbremse, Fiskalpakt) Absehbar werden sich vor diesem Hintergrund weiter die Arbeits-und Entgeltbedingungen negativ entwickeln. Dies ist ein betriebswirtschaftlich, zwangsläufiger Prozess, da über 60 % der Kosten eines Sozialunternehmens Lohnkosten sind.

ver.di ruft deshalb die Arbeitgeber in den Wohlfahrtsverbänden auf, über eine gemeinsame Wettbewerbsordnung zu verhandeln um weitere Absenkungsprozesse auf betrieblicher und Unternehmensebene zu verhindern. Ziel ist ein einheitliches Branchenniveau sicherzustellen. Wir meinen deshalb, ein Tarifvertrag Soziale Dienste ist machbar!

10 Jahre keine Gehaltserhöhung - ist das richtig?

Kolleg_innen berichten von neuen Aktionen bei der Stiftung Diakoniewerk Kropp:

"Erneut trafen sich Beschäftigte einer diakonischen Einrichtung - diesmal des Anna-Prall-Hauses in Heide - um ihrem Unmut über eingefrorene Gehälter und schlechte Bezahlung Luft zu machen. So verdient beispielsweise eine Altenpflegefachkraft bei einem Tochterunternehmen der Stiftung schon beim Einstieg zwischen 100 € und 350 € weniger als nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche Deutschland, AVR DW EKD, gezahlt werden müssen. Innerhalb eines Unternehmens! Würde der Tarifvertrag der Diakonie angewandt, der KTD, hätten die Beschäftigten noch weitere 100€ mehr im Portemonnaie! „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ fordern daher die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter." Mehr Informationen unter www.nord.verdi.de.

Flugblätter vor dem St. Michael-Zentrum in Weiden für ein Tarifrecht

„Netzwerktreffen Alten- und Behindertenpflege Nordoberpfalz“ fordert Tarifrecht für kirchliche Einrichtungen

Thema des Netzwerktreffens ist das seit geraumer Zeit unter Kritik stehende arbeitsrechtliche Sonderrecht der Kirchen. Hierdurch wird bundesweit etwa 1. Mio Beschäftigten in tausenden kirchlichen Einrichtungen das Tarif- und Streikrecht verwehrt. Für den 20. November wird ein BAG-Urteil zu dieser Problematik erwartet. Über die Krise des kirchlichen Arbeitsrechts wurde in dem Pflegenetzwerk diskutiert. Über eine Flugblattaktion wurden Beschäftigte der Diakonie über den Gegenstand informiert. Zur Pressemitteilung.

Studie zu Diskriminierungen im kirchlichen Arbeitsrecht veröffentlicht

Gern empfehlen wir die Studie des IBKA e.V., die Diskriminierungen im kirchlichen Arbeitsrecht untersucht. Aus der Pressemitteilung des IBKA e.V.:

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) veröffentlicht heute auf seiner Webseite die Ergebnisse einer Studie zu Auswirkungen des diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrechts. Vorab hatte das ARD-Politmagazin Panorama bereits einige Details aufgegriffen und Studienleiterin Corinna Gekeler interviewt. „Die Kirchen setzen sich über die Menschenrechte auf Glaubens- und Gewissensfreiheit und auf Privatleben hinweg. Und die Politik schaut zu, statt die Beschäftigten vor Diskriminierung zu schützen“, findet die Politologin. In ihrer Untersuchung stellt sie exklusiv 35 Fälle von direkt durch Diskriminierung Betroffenen vor und wertet zahlreiche weitere, bereits bekannt gewordene Fälle aus. Die Berichte belegen, wie die kirchlichen Sonderrechte Bewerbungsprozesse sowie Arbeitsalltag und Privatleben prägen. Zur Studie.

Kirchliches Arbeitsrecht im 21.Jahrhundert - Fachgespräch bei der Grünen-Bundestagfraktion

Am 2. November 2012 fand ein Fachgespräch der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum kirchlichen Arbeitsrecht statt. Jetzt wurde ein Bericht des Humanistischen Pressedienstes über dieses Fachgesprächs veröffentlicht.

„Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.“ So schreibt es das Grundgesetz in Artikel 140 durch Einbeziehung des Artikels 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung vor. Doch was sind „ihre Angelegenheiten“?

In welche Richtungen streben dabei Religionsgemeinschaften, Mitarbeitervertretungen, der Gesetzgeber? Zur Erhellung einer Reihe von Fragestellungen lud die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zahlreiche Juristen, Mitarbeitervertreter und die Öffentlichkeit für den 2. November 2012 zu einem Fachgespräch ins Paul-Löbe-Haus nach Berlin. Einen halben Tag lang wurde in drei Abschnitten über individuelles und kollektives Arbeitsrecht sowie „Anforderungen an das kirchliche Arbeitsrecht im 21. Jahrhundert“ diskutiert und argumentiert. -> zum Bericht

Bayrische MAVen gegen den Dritten Weg

Über 100 Mitarbeitervertreter_innen der bayrischen Diakonie diskutieren mit dem Diakoniepräsident Bammessel und verdi Fachbereichsleiter Schirmer über das Streik-und Tarifrecht. Die anwesenden Interessenvertreter konfrontierten den Diakoniechef mit der harten Arbeitsrealität in diakonischen Einrichtungen, wie dieser es wohl lange nicht mehr zur Kenntnis nehmen musste. Dominik Schirmer von verdi Bayern hob die Grundsatzfrage beim Streit um den Dritten Weg mit den Kirchen hervor: Die Kirche opfere sinnvolle sozialpolitische Lösungen um den Preis einer (fragwürdigen) Selbstbestimmung. Eine sichere Lösung des jetzt zersplitterten kirchlichen Arbeitsrechtes ist nur über eine Tarifvertrag möglich, so Schirmer. Er fragte im übrigen danach, warum die Caritas sehr viel stärker an den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes angelehnt ist und die Diakonie vielfach schlechter bezahlt.

Eine Abstimmung unter den anwesenden Mitarbeitervertreter_innen ergaben übrigens eine überwältigende Mehrheit für das Grundrecht auf Streik, bei ganzen zwei Stimmen für den Dritten Weg. Viele von den Abstimmenden waren keine ver.di Mitglieder. Das sollte sich bald ändern, meint der Autor dieser Zeilen.

Die Nuernberger Nachrichten berichten dazu: Der Dritte Weg führt Kirche und ver.di auseinander

"Reformationstag" im Krankenhaus Bückeburg

Im Rahmen einer aktiven Mittagspause nagelten die Beschäftigten sieben Thesen an die Betheler Krankenhaustür in Bückeburg. Kernaussage: die Diakonie ist mehr als reformbedürftig. Dazu ein Artikel in den Schaumburger Nachrichten.

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