Zusammenschluss Agaplesion und ProDIAKO abgesegnet

Die Schaumburger Zeitung meldet die Zustimmung des Bundeskartellamtes zur Fusion von Agaplesion und ProDIAKO. Damit entsteht ein christlicher Gesundheitskonzern mit einem Jahresumsatz von über einer Milliarde Euro. Wenig christlich hingegen sind die Entgelte und die Arbeitnehmerrechte für die über 17.000 Beschäftigten in diesem Konzern. Hierzu gibt es ein Bericht im letzten Kircheninfo Nr. 19 auf Seite 12.

Und hier der Artikel der Schaumburger Zeitung.

Was verdienen Sie als Pflegekraft in der Altenpflege?

In der Altenpflege gibt es noch kaum Tarifverträge. Es werden vielfach »Dumpinglöhne« bezahlt. Am Beispiel des Tarifvertrags öffentlicher Dienst (TVöD) können Sie als Pflegehelfer/in in der Altenpflege, als Altenpflegehelfer/in oder als Altenpfleger/in hier ihr eigenes Gehaltsniveau vergleichen.

Den Tarifvergleich finden Sie hier.

... als das Kamel durch ein Nadelöhr geht

"Ihr könnt nicht beiden dienen, Gott oder dem Mammon", wurde u.a. in der Bückeburger Zeitung die Bibel zitiert. Grund: eine ver.di Aktion der Kolleginnen und Kollegen aus dem evangelischen Krankenhaus Bückeburg. Diese fordern seit Monaten den Abschluss eines Tarifvertrages. Mittlerweile ist das Bückeburger Haus vom evangelischen Krankenhauskonzern Agaplesion gekauft worden. Dieser weigert sich ebenso mit ver.di zu verhandeln. Immerhin: Zu einem Gespräch mit ver.di hat sich der Vorstandsvorsitzende Dr. Horneber bereitgefunden.

Diakonie Hessen-Nassau will die Demokratie verbieten: Mitarbeiterbefragung untersagt

Frankfurt a. M; Darmstadt: Mit Verboten reagiert die Diakonie in Hessen-Nassau auf eine Befragung der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (AGMAV). Die AGMAV fragt die Beschäftigten in den diakonischen Einrichtungen, ob sie sich für ein Beibehalten des sogenannten 3. Weges (Regelung der Tarife in diakonie-internen Kommissionen) oder für die Einführung von Tarifverträgen aussprechen. Das Darmstädter Elisabethenstift hat der örtlichen MAV nun die Befragung untersagt.

Kircheninfo Nr. 19 erschienen

Neue Ausgabe MAGMA

Die "MAGMA" ist die neue Zeitung der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in Hamburg. Die Ausgabe 1/2012 ist jetzt erschienen und kann hier heruntergeladen werden.

Mitarbeitervertretung und Betriebsrat im Vergleich

Immer wieder wird im Rahmen der Diskussion zum Sonderarbeitsrecht der Kirchen ( „Dritten Weg“) über die Möglichkeiten der Mitarbeitervertretungen diskutiert. Eine sehr spezielle Diskussion. Aber es lohnt sich. Denn es geht um die Rechtspositionen der Mitarbeitervertretungen in kirchliche Betrieben, verglichen mit den Betriebsräten in weltlichen Betrieben. Wieder einmal sieht der kirchliche Gesetzgeber nicht gut aus, katholisch wie evangelisch. Dr. Hermann Lührs hat genauer hingeschaut, hier seine Ergebnisse.

Hohe Tarifbindung in der Diakonie – Dichtung und Wahrheit

Vorbemerkung
Immer wieder behaupten Vertreter der Diakonie, diese verfüge über eine hohe Tarifbindung ihrer Beschäftigten. Am 12. Juli war in einer Pressemeldung von 80 Prozent die Rede. Im Umkehrschluss bedeutet dies, jede fünfte Mitgliedseinrichtung eines Diakonischen Werkes hält sich nicht an die vorgegebene Satzung. Unabhängig hiervon bezweifelt ver.di den Wahrheitsgehalt dieser Meldung. Dazu in Kurzform einige Fakten:

Der Begriff „Tarifbindung“
Immer wieder benutzen kirchliche Arbeitgeber öffentlich den Begriff Tarif. In den von den Kirchen selbst jedoch erlassenen, arbeitnehmerseitig nicht mitbestimmten Ordnungen sprechen diese immer von Arbeitsrechtregelungen, die von den Arbeitsrechtlichen Kommissionen zu beschließen sind. Hier liegt also eine Begriffsverwirrung vor. Der Begriff Tarif ist nämlich abzuleiten vom „Tarifvertragsgesetz“, einem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz, welches Einzelheiten zum Abschluss von Tarifverträgen zwischen Arbeitgebern bzw. ihren Verbänden einerseits und den Gewerkschaften andererseits regelt. Letztere sind jedoch im Konzept der kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen und den betrieblichen Mitarbeitervertretungsgesetzen gar nicht vorgesehen. Folglich kann es auch keine Tarifbindung geben. Diese ist im Tarifvertragsgesetz eindeutig geregelt. Lediglich in zwei Landeskirchen und einigen Diakoniebetrieben werden tatsächliche Tarifverträge verhandelt und abgeschlossen.

Korrekter wäre es also, vom diakonischen Arbeitsrecht („Dritter Weg“) zu sprechen.

Schwarzes Schaf in Hamburg

Dieser Bericht von der Übergabe eines schwarzen Schafes stammt von unseren KollegInnen von Ver.di Hamburg. Eine Stellungnahme von der Diakonie Hamburg zu der Aktion findet sich hier als PDF.

Eine Delegation von ver.di und der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Hamburg wollten am 5. September 2012 Vertretern des Diakonischen Werks ein schwarzes Schaf überreichen. Damit sollte auf diejenigen Einrichtungen aufmerksam gemacht werden, die von den Tarifverträgen und Richtlinien des Diakonischen Werkes abweichen:

* Stiftung Alten Eichen: Für nicht genehmigte Leiharbeit, eine eigene Leiharbeitsfirma, illegale Aufwandsentschädigungen und Outsourcing;
* Pflegediakonie Hamburg-West/Südholstein gemeinnützige GmbH: für Tarifvertragslosigkeit und Dumpinglöhne und
* Hospital zum Heiligen Geist: für Dumpinglöhne durch Entlohnung unterhalb aller Tarifverträge.

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