Filmtipp: "Gott hat hohe Nebenkosten"

Am Montag, den 26.11.2012, strahlte der WDR in "Die Story im Ersten" eine Dokumentation über Arbeitsbedingungen in kirchlichen Betrieben aus. Unter dem Titel "Gott hat hohe Nebenkosten" wird unter anderem über eine Leiter eines katholoischen Kindergartens berichtet, der gekündigt wird, weil sie sich von ihrem Mann trennte. Der Film kann in der ARD Mediathek online angesehen werden.

Jesuitenpater Friedhelm Hengsbach über Lohndumping und Streikverbot in der Kirche

Der Jesuitenpater Friedhelm Hengsbach kommentiert in einem Interview mit dem Deutschland Radio das Festhalten der deutschen Kirchen am kirchlichen Sonderarbeitsrecht als völlig überdehnt und als höchst fragwürdig. Er stellt die Interessengesätze in kirchlichen Unternehmen heraus. Durch die Weigerung der Kirchen, Tarifverträge abzuschließen, handeln diese verantwortungslos. Einer weiteren Vermarktlichung der sozialen Arbeit wird dadurch Tür und Tor geöffnet.
 
Das Interview führte Philipp Gessler im Deutschlandradio am 24.11.2012 um 16:10 Uhr im Rahmen der Sendung "Gesprächs zum kirchlichen Arbeitsrecht" und kann hier nachgelesen und hier nachgehört werden.

Vorsicht: Satire - ZDF "heute-show" zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen

Eine etwas andere Auseinandersetzung zum BAG Urteil Streikrecht in kirchlichen Betrieben demonstrierte die letzte "heute-show" des ZDF.

Wut und Empörung der DWHN-MitarbeiterInnen bei der Synode in Frankfurt


Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am 23.11.2012 der Fusion der beiden Diakonischen Werke Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck zugestimmt und dabei nichts an der Vorlage zum Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG) und den geplanten Verschlechterungen im  MVG geändert.

Bereits einige Wochen vor Beginn der Synode hatten die MitarbeiterInnen des Diakonisches Werk in Hessen und Nassau e.V. (DWHN) bereits damit gerechnet, dass die Synode die Kritiken der MitarbeiterInnen nicht aufnehmen würde. Das die Synode dermaßen respektlos mit der Mitarbeitervertretung umgehen würde, sorgte für eine breite Empörung:

Die AGMAV HN hatte ein Rederecht vor der Synode beantragt, um die Bedenken der MitarbeiterInnen des DWHN gegen die vorliegenden Entwürfe vortragen zu können. In einer Abstimmung lehnte die Mehrheit der Synodalen ein Rederecht für einen Vertreter der AGMAV ab. Ohne weitere Diskussion wurde daraufhin das neue ARRG und MVG beschlossen.

Aktionstag in Bad Oeynhausen

Am 24.11.2012 fand in Bad Oeynhausen ein Aktionstag zum Streikrecht in Diakonischen/Caritativen Einrichtungen statt. Aufgerufen hatte die ver.di-Fachgruppe Kirche, beauftragt durch den ver.di Ortsvorstand Herford-Minden, in Zusammenarbeit mit den ver.di-Betriebsgruppen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof, der Evangelischen Jugendhilfe Schweicheln und den Vertrauensleuten des Lukas-Krankenhauses Bünde. Umfangreich wurde über das Thema Streikrecht, den sogenannten 3. Weg, Tarifverträge und über das Urteil des BAG in Erfurt informiert.

Am Stand der ver.di-Fachgruppe-Kirche fanden sich viele interessierte Mitbürger ein und informierten sich interessiert. Es kamen fruchtbare Diskussionen mit BürgerInnen und MandatsträgerInnen zustande.

Streik ja, aber nur ein bisschen

von Franz Segbers

Die Erwartungen hätten kaum höher sein können: Dürfen kirchliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen streiken? Sie tun es immer häufiger, obwohl Caritas, Diakonie und Kirche auf einem strikten Streikverbot bestehen. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht entschieden: Der »Dritte Weg« der Kirchen bleibt. Allerdings bekommen die Gewerkschaften einen Fuß in die Tür.

Kein Wunder, dass die Diakonie gegen einen Streik, den Ver.di durchgeführt hatte, klagen würde. Die Gewerkschaft hatte beim Landesarbeitsgericht Hamm Recht bekommen und die Diakonie hatte gegen dieses Urteil ihrerseits Klage beim Bundesarbeitsgericht eingelegt.

Ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske hatte im Vorfeld der Entscheidung vom 20. November 2012 in Erfurt von einem »historischen Tag für die Gewerkschaften« gesprochen und der Präsident der Diakonie, Johannes Stockmeier, kündigte an, das Bundesverfassungsgericht anrufen zu wollen, wenn Diakonie und Kirche vor dem Bundesarbeitsgericht verlieren sollten.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Die Gewerkschaft hat Recht bekommen. Beschäftigte bei Diakonie und Kirche dürfen streiken. Die Klage der Diakonie gegen den Streik wurde abgewiesen. Die Diakonie wird dennoch wohl nicht nach Karlsruhe gehen. Es ist ein Sieg, der sich als Niederlage erweisen könnte – für die Kirche und die Gewerkschaft.

Pressemitteilungen des BAG zum Urteil "Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen"

Pressemitteilung Nr. 81/12 BAG Urteil

Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

Verfügt eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren, bei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in einer paritätisch besetzten Kommission die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam aushandeln und einen Konflikt durch den neutralen Vorsitzenden einer Schlichtungskommission lösen (sog. Dritter Weg), dürfen Gewerkschaften nicht zu einem Streik aufrufen. Das gilt jedoch nur, soweit Gewerkschaften in dieses Verfahren organisatorisch eingebunden sind und das Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite als Mindestarbeitsbedingung verbindlich ist.

Die Evangelische Kirche von Westfalen, die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, deren Diakonische Werke sowie vier diakonische Einrichtungen und ein Zusammenschluss mehrerer Diakonischer Werke haben von der beklagten Gewerkschaft ver.di nach Warnstreiks verlangt, Aufrufe zu Streiks in diakonischen Einrichtungen zu unterlassen. Sie haben sich darauf berufen, durch Streiks in ihrem grundrechtlich geschützten kirchlichen Selbstbestimmungsrecht verletzt zu werden. Ver.di hat demgegenüber geltend gemacht, aufgrund ihrer verfassungsrechtlich vorbehaltlos eingeräumten Koalitionsbetätigungsfreiheit könne sie auch in kirchlichen Einrichtungen zu Streiks aufrufen. Das Landesarbeitsgericht hat die Klagen abgewiesen.

Ver.di-Erfolg beim Bundesarbeitsgericht

Die Gewerkschaften dürfen auch in kirchlichen Einrichtungen zu Arbeitsniederlegungen aufrufen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt bestätigt. Die Richter wiesen eine Klage der Diakonie ab, die unter Verweis auf ihr grundgesetzlich verbrieftes Selbstbestimmungsrecht ver.di dazu verpflichten wollte, Streikaufrufe an Kirchenbeschäftigte zu unterlassen. BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt begründete die Entscheidung vor allem damit, dass die Gewerkschaften im sogenannten Dritten Weg der kircheninternen Aushandlung von Einkommens- und Arbeitsbedingungen nicht ausreichend einbezogen und dessen Ergebnisse nicht verbindlich seien.

„Das ist ein klarer Erfolg. Die Revision ist abgewiesen, Streiks sind möglich“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirkse in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Keines der diakonischen Werke erfülle derzeit die vom Gericht genannten Voraussetzungen, die eine eventuelle Einschränkung des Streikrechts erlauben würden. In den von der Kirche eingerichteten Arbeitsrechtlichen Kommissionen bestehe „ein ausgeprägtes Machtgefälle“, stellte Bsirske fest. „Von einem fairen Aushandlungsprozess ist dieses Verfahren meilenweit entfernt.“ Von Verbindlichkeit könne ebenfalls keine Rede sein. In der Konsequenz seien Arbeitsniederlegungen zur Durchsetzung von Tarifverträgen daher rechtens.

Bundesarbeitsgericht bestätigt Streikrecht in der Diakonie

ver.di Presseinformation:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht sich in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen bestätigt. „Damit ist das von der Diakonie beantragte Streikverbot vom Tisch. Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di können sich auf die Koalitionsfreiheit und damit auf das Streikrecht berufen, weil der Dritte Weg unzureichend ist“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Dienstag in Erfurt.

Schwarzes Schaf für das Krankenhaus Bethel in Bückeburg

Am 19.11.2012 wurde ein „schwarzes Schaf“ durch die ver.di-Sekretärinnen Aysun Tutkunkardes und Anette Clausing an die Geschäftsführer Ralph Freiherr von Follensius und Claus Eppmann des Bückeburger Krankenhauses Bethel überreicht.

Das Krankenhaus Bethel hatte etliche Schiedsgerichtssprüche des Kirchengerichts nicht umgesetzt und schließlich Ausgründungen am Krankenhaus durchgeführt. Das zeigt, dass die Krankenhaus Bethel gGmbH am Markt genauso agiert, wie ein „normales“ Wirtschaftsunternehmen.

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