Kirchliches Arbeitsrecht im 21.Jahrhundert - Fachgespräch bei der Grünen-Bundestagfraktion
Am 2. November 2012 fand ein Fachgespräch der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum kirchlichen Arbeitsrecht statt. Jetzt wurde ein Bericht des Humanistischen Pressedienstes über dieses Fachgesprächs veröffentlicht.
„Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.“ So schreibt es das Grundgesetz in Artikel 140 durch Einbeziehung des Artikels 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung vor. Doch was sind „ihre Angelegenheiten“?
In welche Richtungen streben dabei Religionsgemeinschaften, Mitarbeitervertretungen, der Gesetzgeber? Zur Erhellung einer Reihe von Fragestellungen lud die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zahlreiche Juristen, Mitarbeitervertreter und die Öffentlichkeit für den 2. November 2012 zu einem Fachgespräch ins Paul-Löbe-Haus nach Berlin. Einen halben Tag lang wurde in drei Abschnitten über individuelles und kollektives Arbeitsrecht sowie „Anforderungen an das kirchliche Arbeitsrecht im 21. Jahrhundert“ diskutiert und argumentiert. -> zum Bericht