Buko kritisiert Kirchenamtsentwurf zur Erneuerung des Mitarbeitervertretungsgesetzes

Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbietervertretungen und Gesamtausschüsse im Bereich des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (Buko) hat am 17. und 18.04.2013 in Ludwigshafen getagt. Anlässlich dieser Tagung hat die Buko folgende Presseinformation veröffentlicht:

Die Bundeskonferenz hat sich auf ihrer Klausurtagung vom 17.-18.04.2013 mit den aktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechts in der Diakonie beschäftigt. Seit ihrer Gründung fordert die Bundeskonferenz für die MAVen Beteiligungsrechte, mindestens auf dem Niveau des Betriebsverfassungsgesetzes.

In der Kundgebung „Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts“ der EKD Synode vom November 2011 wurde auch die Forderung an Diakonie und Kirche gestellt „die Rechte der Mitarbeitendenvertretungen zu stärken“.

"Der vom Kirchenamt der EKD vorgelegte Entwurf zur Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes genügt diesen Ansprüchen in keiner Weise "bemängelt Siegfried Löhlau, Mitglied der Sprechergruppe der Bundeskonferenz der Mitarbeitervertretungen. Die Beschäftigten in diakonischen Einrichtungen seien nach wie vor deutlich schlechter gestellt."

Wir fordern eine echte und praxistaugliche Mitbestimmung. Diese setzt insbesondere eine betriebliche Einigungsstelle voraus, welche aktiv nach verbindlichen Lösungen im Betrieb sucht. „Die ständig härter werdenden Arbeitsbedingungen auf dem Sozialmarkt erfordern eine starke und wirksame Interessenvertretung der Beschäftigten. Das Mitarbeitervertretungsgesetz ermöglicht diese bisher nicht“, so S. Löhlau weiter.

Viele diakonische Unternehmen haben sich zu umsatzstarken Sozialkonzernen entwickelt. Das macht eine Unternehmensmitbestimmung mit Beteiligung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsgremien unverzichtbar. Jeder Ansatz einer diesbezüglichen Reform fehlt jedoch.

Es ist ein Skandal, dass es nach wie vor verboten sein soll, Beschäftigte ohne kirchliche Bindung in die Mitarbeitervertretung zu wählen. Wer in diakonischen Einrichtungen arbeitet, muss auch das Recht haben, in seiner Interessenvertretung mitzuarbeiten.

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