ver.di zum 1.Mai 2013 und dem kirchlichen Sonderarbeitsrecht
Es gibt noch einen Bereich in Deutschland in dem noch nicht einmal das allgemeine Arbeitsrecht gilt:
Die Kirchen!
Die Kirchen sind die größten Arbeitgeber im Bereich Gesundheit und Soziale Dienste in unserem Land. Über eine Millionen Arbeitnehmer/innen arbeiten dort. Ihnen werden grundlegende Arbeitnehmerrechte vorenthalten. Gewerkschaften haben keinen Zugang zu den Mitarbeitervertretungen und zu den Mitarbeiterversammlungen wie wir das aus dem Betriebsverfassungsgesetz kennen. Unternehmensmitbestimmung in Aufsichtsräten gibt es nicht. Und Streik soll nach dem Willen der Kirchen verboten bleiben. Soviel kirchliches Sonderarbeitsrecht gibt es sonst nirgendwo in Europa!
Es geht den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmerinnen, es geht den Gewerkschaften nicht darum, Gottesdienste zu bestreiken. Aber es kann nicht sein, dass sich kirchliche Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Altenheime wie Wirtschaftsunternehmen benehmen, und sich mit ihrem Sonderarbeitsrecht Vorteile im Wettbewerb verschaffen. Wenn unsere Kolleginnen und Kollegen bei kirchlichen Einrichtungen gute Arbeitsbedingungen und Löhne auf dem Verhandlungsweg nicht erreichen können, müssen sie genau wie wir alle notfalls streiken können. Das Bundesarbeitsgericht hat das Streikverbot zwar aufgeweicht, aber den Kirchen doch das letzte Wort gelassen. Deshalb hat ver.di jetzt Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um das volle Streikrecht durchzusetzen. Die Tarifautonomie gehört zu den unveräußerlichen Grundrechten, die unsere Verfassung besonders schützt. Sie muss uneingeschränkt gelten!
Wir fordern: Schluss mit dem Sonderarbeitsrecht bei den Kirchen.