Kirche und Staat

Die christlichen Religionen verlieren in Deutschland Mitglieder, der Anteil von Muslimen, Juden und auch der Anteil Konfessionsloser an der deutschen Bevölkerung steigt. Verändert sich dadurch aktuell in der Bundesrepublik das Verhältnis von Kirche zu Staat? Matthias Drobinski eröffnet in der Süddeutschen am vergangenen Samstag diese Diskussion mit seinem Kommentar "Glaube und Empörung". Was denkt Ihr dazu?

"Diakonie handelt kurzsichtig"

Angesichts der von ver.di kritisierten Lohndumpingstrategie in der Diakonie schreibt die Rheinische Post (RP) zu recht, dass der arbeitsrechtliche Sonderweg der kirchlichen Arbeitgeber kritikwürdig ist. Es sei wohl doch nachvollziehbar, dass die Arbeitsgerichte auch für kirchliche Unternehmen, die wie ein stinknormales Wirtschaftsunternehmen handeln, das Streikrecht bejahen.

Durch Lohnabsenkungen Ausgliederungen verhindern zu wollen, wie Frau Beer von den Grünen das zu hoffen scheint, ist allerdings ein Trugschluss. Das hat schon Ende der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts in der Diakonie nicht funktioniert. Damals wurden schon einmal massiv die Löhne der hauswirtschaftlichen Mitarbeiter abgesenkt.

Links:
RP vom 4. August 2012
RP Artikel vom 4. August 2012: "Diakonie kürzt Löhne für Pflegehelfer"
Pressemitteilung der Rheinischen Post
FOCUS Online, 4. August 2012
Paderborner Blatt, 4. August 2012

Altenpflegehelferinnen sind Diakonie weniger wert

Nichts neues in der Diakonie: In Nordrhein Westfalen werden die Löhne für Altenpflegehelferinnen abgesenkt!

Immer wieder wurde in den letzten Wochen behauptet, die Diakonie zahle meist sogar besser als in vielen anderen Einrichtungen anderer Wohlfahrtsverbänden oder privater Träger. Wie zum Hohn beweist jetzt der größte diakonische Landesverband in der Bundesrepublik Deutschland das genaue Gegenteil. Näheres ist in einer aktuellen ver.di Pressemeldung zu lesen.

Von Nächstenliebe keine Spur ...

Ein Film über Menschenrechte in der Diakonie. Weitere Informationen dazu findet Ihr auf der website von ver.di

Information: Tarifverträge, Streikrecht, Dritter Weg – worum geht es genau?

In diesem Flyer wird ausführlich und leicht verständlich erklärt, worum es in der Diskussion um den sogenannten Dritten Weg geht: Wie sind die Arbeitsbedingunen in der Kirche? Was ist der Dritte Weg? Und warum ist der Dritte Weg gescheitert? Das Faltblatt könnt ihr runterladen oder auch aus sämtlichen ver.di Bezirken beziehen.

Getroffene Hunde bellen: VdDD reagiert auf schwarzes Schaf

Bereits Mitte Juni wendete sich Thomas Oelkers, seines Zeichens Vorstandsvorsitzender des Verbands diakonischer Dienstgeber (VdDD) an Berno Schuckart-Witsch von der ver.di Bundesverwaltung. Offenbar war ihm die Verleihung des schwarzen Schafes im Juni 2012 an den VdDD aufgestoßen.

An dieser Stelle wollen wir die Gelegenheit nutzen, euch den Brief vorzustellen (zu finden auch im Anhang) und ihn unsererseits zu besprechen. Wenn ihr den Brief selbst kommentieren wollt, könnt ihr die Kommentarfunktion der Seite nutzen (Anmeldung erforderlich). Auch Rückfragen beantworten wir gerne.

"Gerade die Mitglieder des VdDD setzen sich für gute und einheitliche Arbeitsbedingungen in der Diakonie ein.", so Herr Oelkers vom VdDD. Das finden wir ja total toll, nur warum sehen wir davon nichts, Herr Oelkers?

Dazu behauptet der VdDD, dass es ver.di schwer falle Aktive Kolleginnen und Kollegen in den diakonischen Betrieben zu gewinnen. Sehen wir einmal davon ab, dass die anschließenden Selbstbeweihräucherungen etwas peinlich anmuten, liegt der gute Mann auch gänzlich falsch: immer mehr Beschäftigte wollen sich nicht mehr mit den mittelalterlichen Demokratie-Vorstellungen einiger Diakonieleitungen abfinden. Schwierig wird es für Aktive vor allem dort, wo ihnen wegen gewerkschaftlicher Betätigung mit Repressalien gedroht wird. Doch davon lassen wir uns nicht einschüchtern, denn Streikrecht ist Grundrecht.

Eine weiterhin im Anschreiben genannte mögliche Parität in der Arbeitsrechtlichen Kommission ist zwar so banal wie richtig, bedeutet aber nicht, dass deshalb auf Augenhöhe verhandelt wird. Wie aus dem kürzlich gefassten Beschluss der Diakonieleitung in Niedersachsen zu sehen ist, streben die Diakonie-Chefs an, dass in den ARK zukünftig auch ohne die Zustimmung der Beschäftigten Beschlüsse gefasst werden können. Ist dies das positive demokratische Verständnis, von dem Herr Oelkers spricht?

"Die nahezu flächendeckende betriebliche Mitbestimmung wird ebenfalls als überzeugender Vorteil der kirchlichen Arbeitswelt anerkannt." Eben nicht: wo Mitbestimmung heisst, dass am runden Tisch gesprochen wird, während den Beschäftigten gleichzeitig die Grundrechte strittig gemacht werden, wird sie zur Farce. Uns geht es um konstruktive Lösungen im Sinne der Menschen. D.h. dass in diakonischen Betrieben zuallererst an die Patienten und die Beschäftigten gedacht werden muss und nicht an die Maximierung des Gewinns. Ansonsten verkommt eine kirchliche Einrichtung zur neoliberalen Firma.

Herr Oelkers wirft uns vor, wir würden "diakonische Arbeit ... diffamieren". Das Gegenteil ist der Fall. Wir wissen, wie wichtig die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen ist. Wir müssen allerdings bezweifeln, dass dies dem VdDD genauso klar ist: warum sonst die Ausgliederungen, warum die ungleiche Bezahlung, warum wird am undemokratischen Dritten Weg festgehalten? Wir sagen: das ist eine Missachtung der guten und wichtigen Arbeit der Beschäftigten in der Diakonie. Immer wieder vesucht Herr Oelkers den VdDD mit den Federn der Kolleginnen und Kollegen zu schmücken, die für die Diakonie arbeiten. Richtig ist: nicht der VdDD leistet die Arbeit am Menschen, sondern die Beschäftigten.

In diesem Sinne sagen wir: sie können uns Hausverbote erteilen, sie können sich mit fremden Federn schmücken, sie können auch an undemokratischen Praktiken festhalten und weiterhin schöne Briefe schreiben. Den gerechten Einsatz für gute und menschenwürdige Arbeitsbedingungen, für das demokratische Grundrecht auf Streik und für bessere Bezahlungen, werden sie damit nicht stoppen, Herr Oelkers.

Klare Botschaft aus München

Es waren zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus den Einrichtungen der katholischen Kirche, der evangelischen Kirche, der Caritas und der Diakonie, die Wolfgang Rudolph - ver.di München - begrüßen durfte. Bei der gut besuchten Veranstaltung wurde diskutiert, ob das Streikrecht auch in kirchlichen Einrichtungen gelte oder nicht. Neben vielen Beschäftigten nahmen u.a. Erhard Reinfrank (Gesamtbetriebsrat der Städtischen Kliniken München), Evi Kraft-Smuda (Betriebsratsvorsitzende des Vereins f. heilpädagogische Aufgaben e.V.), Karin Wimmer (Betriebsratsvorsitzende der AWO gBetriebs-GmbH), Heinz Neff (Vorsitzender des Gemeinsamen Betriebsrates der Kliniken Oberbayern), der Bundestagsabgeordnete Klaus Barthel (SPD), Lorenz Ganterer (ver.di Bayern), Erich Sczepanski (ver.di Landes- und Bundesfachkommission Kirchen) und Willi Drach (ver.di Fachbereich Gesundheitswesen, Soziale Dienste, Kirchen und Wohlfahrtsverbände) teil.

Alle waren sich einig in der Frage des Streikrechtes: auch und gerade in kirchlichen Einrichtungen muss es Beschäftigten möglich sein ihre Interessen mit Nachdruck zu artikulieren und das Grundrecht auf Streik wahrnehmen.

Im Anhang findet ihr eine Dokumentation der Veranstaltung.

Vollversammlung lehnt ARRG-D Änderung ab

Die Mitarbeitervertretungen, zusammengeschlossen in der ag - mav Niedersachsen, lehnen die Änderung der ARRG-D ab und haben dazu folgendes veröffentlicht:

Quelle: ag - mav

Entschließung der Vollversammlung
zu den Beschlüssen des Rates der Konföderation
Änderung des ARRG-D vom 2. Juli

Die Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes-Diakonie (ARRG-D) durch die Kirchenregierung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen lehnen wir strikt ab.

Begründung:

- Die Änderung hat zum Ziel, dass die Arbeitgeber allein über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Diakonie bestimmen können. Die "Zwischenschaltung" eines so genannten neutralen Schlichters bleibt Makulatur. Ein Schlichter kann nur zwischen widerstreitenden Interessen vermitteln. Daran fehlt es im beschlossenen Modell, da nur eine Interessenpartei vertreten ist.

- Dieses Modell hat mit einer Arbeitsrechtsregelung durch einen Dritten gemäß § 317 BGB nichts mehr zu tun. Sie ist rechtlich höchst zweifelhaft und mit den propagierten Grundlagen kirchengemäßen Arbeitsrechts unvereinbar.

- Der Beschluss der Kirchenregierung setzt sich in eklatanter Weise über die berechtigten Interessen der Beschäftigten der Diakonie hinweg. Er macht damit deutlich, dass es der Kirche und den diakonischen Arbeitgebern nicht um Partizipation und Teilhabegerechtigkeit geht, sondern um die Durchsetzung ihres verfassungsgemäßen Selbstverwaltungsrechts, das sie zu einem Selbstbestimmungsrecht überinterpretieren. Es ist eine Demonstration der Macht, nicht des Kooperationswillens. Der Beschluss der Kirchenregierung vergrößert deshalb die Glaubwürdigkeitslücke der Kirche und fügt ihr großen Schaden zu.

- Wir fordern den Rat der Konföderation, die Diakonie in Niedersachsen und den DDN auf, umgehend Verhandlungen mit den Gewerkschaften aufzunehmen, um weiteren Schaden von der Kirche und den diakonischen Einrichtungen abzuwenden.

Nur bei Verhandlungen unter gleichstarken Partnern sind die Grundlagen des kirchlichen Arbeitsrechts: Partnerschaft und Kooperation, Parität und faire Konfliktregelung gegeben. Diese Grundlagen werden ausschließlich durch Tarifverhandlungen gewährleistet.

Geht's noch dreister?

Weg mit der Demokratie, damit der Dritte Weg weiter geht. Nur so lassen sich die aktuellen Beschlüsse zum kirchlichen Arbeitsrechtsregelungsgesetz Diakonie (ARRG-D) verstehen. Nach dem Willen der niedersächsischen Kirchenregierung, dem Rat der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, soll die derzeit nicht bestehende Arbeitsrechtliche Kommission auch ohne Arbeitnehmerbeteiligung rechtsverbindliche Regelungen beschließen können. Kurz gesagt, die Änderung soll es den Diakonie-Bossen ermöglichen Änderungen der AVR-K gegen auch ohne Zustimmung der Beschäftigten durchzudrücken.

Landesbischof Ralf Meister, sagt dazu: "In erster Linie möchten wir sicherstellen, dass auch die Beschäftigten in der Diakonie nun zügig an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben". Was zum Teufel will der gute Mann uns damit sagen?

Frei übersetzt heißt das, dass der Herr Meister sich eine weitere Durchsetzung von Dumpinglöhnen in der Diakonie wünscht, für die Beschäftigen. Und wenn wir, die Beschäftigten, das nicht so toll finden? Überhaupt gar kein Problem: mit der Änderung des ARRG-D können Herr Meister und seine besser verdienenden Freunde einfach ohne uns entscheiden.

Zu solch undemokratischen Vorgehensweisen, sagen wir nicht Ja und Amen!
Der Dritte Weg ist ein Holzweg. Tarifverträge jetzt!

Quelle: Beitrag der AG MAV: Zur Not gehen wir den 3. Weg auch ohne Arbeitnehmer

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