Vollversammlung lehnt ARRG-D Änderung ab

Die Mitarbeitervertretungen, zusammengeschlossen in der ag - mav Niedersachsen, lehnen die Änderung der ARRG-D ab und haben dazu folgendes veröffentlicht:

Quelle: ag - mav

Entschließung der Vollversammlung
zu den Beschlüssen des Rates der Konföderation
Änderung des ARRG-D vom 2. Juli

Die Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes-Diakonie (ARRG-D) durch die Kirchenregierung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen lehnen wir strikt ab.

Begründung:

- Die Änderung hat zum Ziel, dass die Arbeitgeber allein über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Diakonie bestimmen können. Die "Zwischenschaltung" eines so genannten neutralen Schlichters bleibt Makulatur. Ein Schlichter kann nur zwischen widerstreitenden Interessen vermitteln. Daran fehlt es im beschlossenen Modell, da nur eine Interessenpartei vertreten ist.

- Dieses Modell hat mit einer Arbeitsrechtsregelung durch einen Dritten gemäß § 317 BGB nichts mehr zu tun. Sie ist rechtlich höchst zweifelhaft und mit den propagierten Grundlagen kirchengemäßen Arbeitsrechts unvereinbar.

- Der Beschluss der Kirchenregierung setzt sich in eklatanter Weise über die berechtigten Interessen der Beschäftigten der Diakonie hinweg. Er macht damit deutlich, dass es der Kirche und den diakonischen Arbeitgebern nicht um Partizipation und Teilhabegerechtigkeit geht, sondern um die Durchsetzung ihres verfassungsgemäßen Selbstverwaltungsrechts, das sie zu einem Selbstbestimmungsrecht überinterpretieren. Es ist eine Demonstration der Macht, nicht des Kooperationswillens. Der Beschluss der Kirchenregierung vergrößert deshalb die Glaubwürdigkeitslücke der Kirche und fügt ihr großen Schaden zu.

- Wir fordern den Rat der Konföderation, die Diakonie in Niedersachsen und den DDN auf, umgehend Verhandlungen mit den Gewerkschaften aufzunehmen, um weiteren Schaden von der Kirche und den diakonischen Einrichtungen abzuwenden.

Nur bei Verhandlungen unter gleichstarken Partnern sind die Grundlagen des kirchlichen Arbeitsrechts: Partnerschaft und Kooperation, Parität und faire Konfliktregelung gegeben. Diese Grundlagen werden ausschließlich durch Tarifverhandlungen gewährleistet.