Tarifverträge schaffen Sicherheit und Vertrauen!
Im April 2007 wurde zwischen Vorstand und der Mitarbeitervertretung (MAV) die zweite Sanierungsvereinbarung abgeschlossen. Diese hatte das Ziel, zur Überwindung der schwierigen wirtschaftlichen Lage und zur Sicherung einer dynamischen Einkommensentwicklung der Beschäftigten beizutragen. Diese Sanierungsvereinbarung läuft zum 30.6.2012 aus.
Der Vorstand hat bereits Anfang 2011 darauf hingewiesen, dass eine Vollanwendung des TVöD ab dem 1.7.2012 problematisch werden könnte. Dies hat er 2012 konkretisiert und die Gem.MAV hat für die Diakonie Himmelsthür (dwh) und die Diakonischen Wohnheime (DWO) ein Gutachten – wie in der Sanierungsvereinbarung vorgesehen – eingefordert.
Darin wird festgestellt: »Die Bedingungen, die in der Sanierungsvereinbarung für die Aufnahme von Verhandlungen über eine Fortführung der Sanierungsvereinbarung formuliert sind, sind damit erfüllt.«
Die Gem.MAV hat sich mit dem Gutachten unter Beteiligung des Gutachters Markus Lubkowitz (BAB Bremen), Bernhard Baumann- Czichon, Rechtsanwalt (für Arbeits- und Kirchenrecht), und Michael Frank, ver.di-Sekretär, befasst und ist zu folgender Entscheidung gekommen: »Die Sanierungsvereinbarung fordert eine Aufnahme von Verhandlungen, wenn durch einen unabhängigen Sachverständigen festgestellt wird, dass ein ausgeglichenes Wirtschaftsergebnis deshalb nicht erreicht werden kann, weil von außen kommende Ursachen den Erfolg der Sanierungsbemühungen aufzehren. Dies ist nach dem Gutachten von BAB erfüllt. Es führt zusätzlich aus, dass die internen Sanierungsschritte erfolgreich waren und die Sanierung befördert haben ...«
Die Gem.MAV und der Vorstand haben ihre Arbeit gemäß der Sanierungsvereinbarung erfüllt. Die Verhandlungen über die weiteren Anpassungsschritte sind nun Aufgabe der Tarifvertragsparteien Arbeitgeber und Gewerkschaft ver.di.
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