Streikrecht

Streik geht heute weiter!


Wie angekündigt wird heute im Krankenhaus Bethel in Bückeburg ganztätig gestreikt. Die Beschäftigten der Landkreiskrankenhäuser in Stadthagen und Rinteln werden heute ebenfalls für 4 Stunden die Arbeit niederlegen.
 
Obwohl es erstmals am Dienstag und Mittwoch direkte und konstruktive Gespräche zwischen der Geschäftsführung und ver.di gegeben hat, wird der Protest fortgesetzt.
--> zur ver.di Pressemitteilung

--> zum Bericht auf der AG MAV-Website

Aktuelles Flugblatt zum BAG Urteil

Das aktuelle Flugblatt von ver.di zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts am 20. November 2012 ist erschienen und kann hier heruntergeladen werden.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts am 20. November 2012 ist ein gewerkschaftlicher Erfolg

ver.di hat Recht bekommen:

Beschäftigte in Kirche, Diakonie und Caritas können streiken. Das Bundesarbeitsgericht hat zwischen den Grundrechten der Gewerkschaft ver.di, hier besonders das Streikrecht und dem Selbstverwaltungs- und Selbstordnungsrecht der Kirchen, erstmalig abgewogen. Damit ist die Vorrangstellung der Kirchen im bundesdeutschen Arbeitsrecht aufgebrochen. Gut so. Diese Auffassung des Gerichtes wird von ver.di aber auch kritisiert. Nach wie vor sind wir der Meinung, dass das Streikrecht ein Menschenrecht ist. Eine schriftliche Urteilsbegründung steht allerdings noch aus.

Wut und Empörung der DWHN-MitarbeiterInnen bei der Synode in Frankfurt


Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am 23.11.2012 der Fusion der beiden Diakonischen Werke Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck zugestimmt und dabei nichts an der Vorlage zum Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG) und den geplanten Verschlechterungen im  MVG geändert.

Bereits einige Wochen vor Beginn der Synode hatten die MitarbeiterInnen des Diakonisches Werk in Hessen und Nassau e.V. (DWHN) bereits damit gerechnet, dass die Synode die Kritiken der MitarbeiterInnen nicht aufnehmen würde. Das die Synode dermaßen respektlos mit der Mitarbeitervertretung umgehen würde, sorgte für eine breite Empörung:

Die AGMAV HN hatte ein Rederecht vor der Synode beantragt, um die Bedenken der MitarbeiterInnen des DWHN gegen die vorliegenden Entwürfe vortragen zu können. In einer Abstimmung lehnte die Mehrheit der Synodalen ein Rederecht für einen Vertreter der AGMAV ab. Ohne weitere Diskussion wurde daraufhin das neue ARRG und MVG beschlossen.

Aktionstag in Bad Oeynhausen

Am 24.11.2012 fand in Bad Oeynhausen ein Aktionstag zum Streikrecht in Diakonischen/Caritativen Einrichtungen statt. Aufgerufen hatte die ver.di-Fachgruppe Kirche, beauftragt durch den ver.di Ortsvorstand Herford-Minden, in Zusammenarbeit mit den ver.di-Betriebsgruppen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof, der Evangelischen Jugendhilfe Schweicheln und den Vertrauensleuten des Lukas-Krankenhauses Bünde. Umfangreich wurde über das Thema Streikrecht, den sogenannten 3. Weg, Tarifverträge und über das Urteil des BAG in Erfurt informiert.

Am Stand der ver.di-Fachgruppe-Kirche fanden sich viele interessierte Mitbürger ein und informierten sich interessiert. Es kamen fruchtbare Diskussionen mit BürgerInnen und MandatsträgerInnen zustande.

Ver.di-Erfolg beim Bundesarbeitsgericht

Die Gewerkschaften dürfen auch in kirchlichen Einrichtungen zu Arbeitsniederlegungen aufrufen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt bestätigt. Die Richter wiesen eine Klage der Diakonie ab, die unter Verweis auf ihr grundgesetzlich verbrieftes Selbstbestimmungsrecht ver.di dazu verpflichten wollte, Streikaufrufe an Kirchenbeschäftigte zu unterlassen. BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt begründete die Entscheidung vor allem damit, dass die Gewerkschaften im sogenannten Dritten Weg der kircheninternen Aushandlung von Einkommens- und Arbeitsbedingungen nicht ausreichend einbezogen und dessen Ergebnisse nicht verbindlich seien.

„Das ist ein klarer Erfolg. Die Revision ist abgewiesen, Streiks sind möglich“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirkse in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Keines der diakonischen Werke erfülle derzeit die vom Gericht genannten Voraussetzungen, die eine eventuelle Einschränkung des Streikrechts erlauben würden. In den von der Kirche eingerichteten Arbeitsrechtlichen Kommissionen bestehe „ein ausgeprägtes Machtgefälle“, stellte Bsirske fest. „Von einem fairen Aushandlungsprozess ist dieses Verfahren meilenweit entfernt.“ Von Verbindlichkeit könne ebenfalls keine Rede sein. In der Konsequenz seien Arbeitsniederlegungen zur Durchsetzung von Tarifverträgen daher rechtens.

Bundesarbeitsgericht bestätigt Streikrecht in der Diakonie

ver.di Presseinformation:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht sich in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen bestätigt. „Damit ist das von der Diakonie beantragte Streikverbot vom Tisch. Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di können sich auf die Koalitionsfreiheit und damit auf das Streikrecht berufen, weil der Dritte Weg unzureichend ist“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Dienstag in Erfurt.

Schwarzes Schaf für das Krankenhaus Bethel in Bückeburg

Am 19.11.2012 wurde ein „schwarzes Schaf“ durch die ver.di-Sekretärinnen Aysun Tutkunkardes und Anette Clausing an die Geschäftsführer Ralph Freiherr von Follensius und Claus Eppmann des Bückeburger Krankenhauses Bethel überreicht.

Das Krankenhaus Bethel hatte etliche Schiedsgerichtssprüche des Kirchengerichts nicht umgesetzt und schließlich Ausgründungen am Krankenhaus durchgeführt. Das zeigt, dass die Krankenhaus Bethel gGmbH am Markt genauso agiert, wie ein „normales“ Wirtschaftsunternehmen.

Hintergrundinformationen von Frank Bsirske zur BAG-Entscheidung am 20.11

Am 20. November 2012 entscheidet das Bundesarbeitsgericht über das Streikrecht - ver.di Vorsitzender Frank Bsirske informiert in einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über die Hintergründe. - Wir drucken diesen Brief hier ab:

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

am 20. November 2012 wird das Bundesarbeitsgericht darüber entscheiden, ob Beschäftigte in kirchlichen Wirtschaftsunternehmen streiken dürfen. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen die Hintergründe der Auseinandersetzung verdeutlichen.

Ein Gerichtsurteil historischen Ausmaßes steht bevor. Im Gegensatz zu anderen Ländern und zum Vatikan (!!), haben die Kirchen mit der Gründung der BRD die freie Ausgestaltung arbeitsrechtlicher Bedingungen in Tarifverträgen zwischen gleichberechtigten und voneinander unabhängigen Vertragsparteien (Arbeitgeber und Gewerkschaften) abgelehnt.

UmFAIRteilen jetzt - Einheitlicher Tarifvertrag Soziale Dienste ist machbar

Vorbemerkung

In der Bundesrepublik Deutschland arbeiten etwa 1,5 Millionen Menschen in Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände. (AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Der Paritätische)

Über 60% der Beschäftigten arbeiten in den Unternehmen der Diakonie und Caritas. Die Finanzierung dieser Unternehmen findet weit überwiegend durch öffentliche Mittel statt.

Seit Abschaffung des Kostendeckungsprinzips und der Öffnung sozialer Arbeit für private Träger Mitte der neunziger Jahre, haben wir es in der Sozialbranche mit einem scharfen Wettbewerb zu tun, der maßgeblich über die Lohnkosten ausgetragen wird.

Die kirchlichen Träger nutzen hierbei ihren Sonderstatus und legen autonom die Verhandlungs- und Zutrittsbedingungen unter denen Lohnverhandlungen geführt werden, fest. Dabei werden viele geltende Standards des weltlichen Arbeitsrechts missachtet.

Die allgemeine krisenhafte Entwicklung der Finanzierung sozialstaatlicher Leistungen wird sich in den nächsten Jahren erheblich verschärfen. (Schuldenbremse, Fiskalpakt) Absehbar werden sich vor diesem Hintergrund weiter die Arbeits-und Entgeltbedingungen negativ entwickeln. Dies ist ein betriebswirtschaftlich, zwangsläufiger Prozess, da über 60 % der Kosten eines Sozialunternehmens Lohnkosten sind.

ver.di ruft deshalb die Arbeitgeber in den Wohlfahrtsverbänden auf, über eine gemeinsame Wettbewerbsordnung zu verhandeln um weitere Absenkungsprozesse auf betrieblicher und Unternehmensebene zu verhindern. Ziel ist ein einheitliches Branchenniveau sicherzustellen. Wir meinen deshalb, ein Tarifvertrag Soziale Dienste ist machbar!

Studie zu Diskriminierungen im kirchlichen Arbeitsrecht veröffentlicht

Gern empfehlen wir die Studie des IBKA e.V., die Diskriminierungen im kirchlichen Arbeitsrecht untersucht. Aus der Pressemitteilung des IBKA e.V.:

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) veröffentlicht heute auf seiner Webseite die Ergebnisse einer Studie zu Auswirkungen des diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrechts. Vorab hatte das ARD-Politmagazin Panorama bereits einige Details aufgegriffen und Studienleiterin Corinna Gekeler interviewt. „Die Kirchen setzen sich über die Menschenrechte auf Glaubens- und Gewissensfreiheit und auf Privatleben hinweg. Und die Politik schaut zu, statt die Beschäftigten vor Diskriminierung zu schützen“, findet die Politologin. In ihrer Untersuchung stellt sie exklusiv 35 Fälle von direkt durch Diskriminierung Betroffenen vor und wertet zahlreiche weitere, bereits bekannt gewordene Fälle aus. Die Berichte belegen, wie die kirchlichen Sonderrechte Bewerbungsprozesse sowie Arbeitsalltag und Privatleben prägen. Zur Studie.

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