Streikrecht

Synode EKD wird ihrer Verantwortung nicht gerecht

Vor einem Jahr verabschiedete die Synode der EKD „Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts“. Viel wurde seitdem diskutiert, geschrieben und gesprochen. Das Ergebnis ist Magerkost. Wenig bis gar nichts wurde bis heute konkret umgesetzt, das den Namen kirchliches solidarisches Arbeitsrecht verdient. Nicht einmal auf der Tagesordnung der diesjährigen Synode am Timmendorfer Strand findet sich das Thema wieder. Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Diakonie wendet sich deshalb an die Mitglieder der Herbstsynode 2012 mit einer sehr kritischen Stellungnahme. Der Befund ist eindeutig: der „dritte Weg“ funktioniert nicht. Die abhängig Beschäftigten haben in den Strukturen des kirchlichen Sonderarbeitsrechts keine Verhandlungsmacht. Die Bundeskonferenz fordert darum:
- tarifvertragliche Regelungen für die Mitarbeitenden der Diakonie
- Beteiligung an der Normensetzung
- eine durchgehende Legitimation der Mitarbeitendenvertretung
- Beteiligung an der Unternehmensmitbestimmung entsprechend des Zweidrittelgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes
- das Streikrecht für die Mitarbeitenden in der Diakonie

Eine andere Diakonie ist möglich

Am 20. November 2012 entscheidet das Bundesarbeitsgericht, ob das Grund- und Menschenrecht auf Streik auch für die mehr als eine Million Mitarbeiter von Diakonie und Caritas gilt. Der sogenannte Dritte Weg der innerkirchlichen Lohnfindung steht zur Disposition. In den kommenden Wochen werden wir dazu Hintergrundinformationen veröffentlichen, Aktionen dokumentieren und Diskussionen zu der Auseinandersetzung um ein Streikrecht für alle Menschen wiedergeben.

Wir beginnen heute mit einem Hintergrundartikel über den bisherigen Ablauf der Auseinandersetzungen mit der Diakonie und mit einem Zahlen-Daten-Fakten-Überblick zum Thema von Berno Schuckart-Witsch, ver.di-Sekretär im Fachbereich 3 (Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen).

Klare Botschaft aus München

Es waren zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus den Einrichtungen der katholischen Kirche, der evangelischen Kirche, der Caritas und der Diakonie, die Wolfgang Rudolph - ver.di München - begrüßen durfte. Bei der gut besuchten Veranstaltung wurde diskutiert, ob das Streikrecht auch in kirchlichen Einrichtungen gelte oder nicht. Neben vielen Beschäftigten nahmen u.a. Erhard Reinfrank (Gesamtbetriebsrat der Städtischen Kliniken München), Evi Kraft-Smuda (Betriebsratsvorsitzende des Vereins f. heilpädagogische Aufgaben e.V.), Karin Wimmer (Betriebsratsvorsitzende der AWO gBetriebs-GmbH), Heinz Neff (Vorsitzender des Gemeinsamen Betriebsrates der Kliniken Oberbayern), der Bundestagsabgeordnete Klaus Barthel (SPD), Lorenz Ganterer (ver.di Bayern), Erich Sczepanski (ver.di Landes- und Bundesfachkommission Kirchen) und Willi Drach (ver.di Fachbereich Gesundheitswesen, Soziale Dienste, Kirchen und Wohlfahrtsverbände) teil.

Alle waren sich einig in der Frage des Streikrechtes: auch und gerade in kirchlichen Einrichtungen muss es Beschäftigten möglich sein ihre Interessen mit Nachdruck zu artikulieren und das Grundrecht auf Streik wahrnehmen.

Im Anhang findet ihr eine Dokumentation der Veranstaltung.

Bochum: Missstände bei Kirche als Arbeitgeberin

ver.di PRESSEINFORMATION, 14. Juni 2012

in einem offenen Brief an die Superintendenten, an die Kirchenleitung, an Verbände und Gewerkschaften prangern die Mitarbeitervertretungen der diakonischen Werke und Einrichtungen im Bereich Ruhr-Lippe ihre Arbeitsbedingungen im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechts scharf an.

„Die MAVen der diakonischen Werke und Einrichtungen  Marl, Herten, Witten, Recklinghausen, Bochum, Herne, Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Gladbeck-Bottrop-Dorsten, Hattingen, Hagen haben mich beauftragt, ihre gemeinsame Erklärung an die Öffentlichkeit weiterzuleiten,“ sagt Gudrun Müller, Geschäftsführerin im ver.di Bezirk Bochum-Herne. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di unterstützt die Kolleginnen und Kollegen im Kampf um bessere und gerechte  Arbeitsbedingungen. Der Offene Brief ist in der Anlage beigefügt.

Warnstreik im Diakoniekrankenhaus Mannheim

Am 31.5.12 sind die Kolleginnen und Kollegen des Diakoniekrankenhauses in Mannheim in den Warnstreik getreten. Sie fordern einen Tarifvertrag für die rund 800 Beschäftigten des Krankenhauses, mit dem der TVöD für alle gesichert werden soll. Die Sicherung einheitlicher Einkommen und Arbeitsbedingungen durch die Tarifbindung  ist das zentrale Anliegen der Kolleginnen und Kollegen in dieser Tarifauseinandersetzung. (Flugblatt zum Warnstreik als PDF herunterladen)

In den letzten Monaten hatte die Geschäftsführung eine Gehaltsabsenkung von 6 % von den Beschäftigten gefordert.  Ein erster Erfolg der Proteste hatte sich bereits am Morgen einer aktiven Mittagspause am 25.5.12 eingestellt: der Arbeitgeber hatte angekündigt, seine Forderung nach Gehaltsverzicht für alle fallen zu lassen.

Derzeit kommt der TVöD für 2/3 Beschäftigten arbeitsvertraglich zur Anwendung. 1/3  sowie die neu Einzustellenden fallen unter die AVR DW EKD. Derzeit sind zahlreiche Stellen, vor allem in der Pflege, nicht besetzt. Die Fluktuation ist groß.

Die allermeisten Patientinnen und Patienten haben sich zum Streik positiv geäußert. Die Diako-KollegInnen waren ausgesprochen zufrieden mit dem Warnstreiktag und planen jetzt die nächsten Aktionen

Leserbrief zu einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung

Leserbrief zu „Der Herr mag keine Streiks“, einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung von Matthias Drobinski

Die Situation in der Diakonie ist in der Tat durch Ausgründung und Lohndrückerei bestimmt. Im Gegensatz zur katholischen Kirche haben die Evangelische Kirche und die Diakonie die Lohnabsenkung für ihren Bereich öffentlich zum Programm erhoben. Bereits im Jahr 2005 erklärten die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) und der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VddD), dass sie den zu diesem Zeitpunkt neu verhandelten Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst (TVöD) nicht übernehmen werden und eine Vergütung anstreben werden, die um 5 % unter der des TVöD liegt.

Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen stärken

Öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag am 26.03.2012

Die Diskussionen um das kirchliche Sonderarbeitsrecht hat seit geraumer Zeit auch die politische Bühne erreicht. Auslöser war ein Antrag der Linksfraktion im Bundestag mit dem o.g. Titel, der in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wurde. Dort fand dann eine Anhörung am 26.03.12 statt.

Mit einiger Spannung wurde diese Anhörung innerkirchlich erwartet. Die Zuhörerplätze waren voll besetzt. Als Sachverständige waren juristische Experten, Mitarbeitervertreter und die Verbandsvertreter der evangelischen und katholischen Kirche sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eingeladen. Pikanterie am Rande: Die Ev.Kirche ließ sich vom Vorsitzenden des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen, Haas, vertreten. Offenbar hält es die evangelische Kirche für nicht erforderlich zu einem zentralen Thema ihrer Arbeitnehmerschaft vor den politischen Parteien des deutschen Bundestages Farbe zu bekennen.

Beschluss DGB-Bundesvorstand: Tarifverträge und Streikrecht für die Beschäftigten bei Diakonie und Caritas

In seiner letzten Sitzung am 6. März 2012 hat der DGB-Bundesvorstand einstimmig einen Beschluss zu Tarifverträgen und zum Streikrecht für die Beschäftigten bei Diakonie und Caritas beschlossen:

Tarifverträge und Streikrecht für die Beschäftigten bei Diakonie und Caritas

Der DGB und seine Gewerkschaften unterstützen die Beschäftigten in Einrichtungen der Kirchen, vor allem in Diakonie und Caritas, die durch Tarifverträge höhere Entgelte und menschenwürdige Arbeitsbedingungen durchsetzen wollen.

Diakonie Württemberg: Warnstreik im öffentlichen Dienst - Wir waren dabei!

Am 1. März haben die Tarifverhandlungen für die öffentlichen Dienst begonnen. ver.di hatte den Arbeitgebern bereits im Vorfeld die Forderungen übergeben: 6,5 Prozent mehr Geld, mindestens aber 200 Euro.

Kein Verständnis, kein Angebot, kein Ergebnis in Sicht

Nachdem die Arbeitgeber ohne Angebot zu den Entgelt-Tarifverhandlungen erschienen waren, hat ver.di bundesweit zu einem eintägigen Warnstreik aufgerufen. Dem sind bundesweit 70 000 Kolleginnen und Kollegen gefolgt, davon 10 000 in Baden-Württemberg.

Zum ersten Mal beteiligten sich auch Beschäftigte der württembergischen Diakonie an diesen Streiks.

Zum ersten Mal wurde damit in diakonischen Einrichtungen in Württemberg für höhere Löhne gestreikt. Diakonische Arbeit ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit Teil des öffentlichen Dienstes. Diese Beschäftigten haben deshalb auch Anspruch auf Vergütungen wie im öffentlichen Dienst.

In der Region Stuttgart wurden am ersten Streiktag drei Einrichtungen zum Streik aufgerufen. In Esslingen streikten ganztägig die Mitarbeitenden der Stiftung Jugendhilfe:aktiv, in Stuttgart traten Kolleginnen und Kollegen der Evangelischen Gesellschaft und des Rudolf-Sophien-Stiftes in den Streik. Insgesamt haben sich rund 100 Kolleginnen und Kollegen beteiligt. Das ist eine sehr gute Beteiligung für die erste Warnstreikrunde.

Sollten die Arbeitgeber auch am 12. und 13. März kein verhandelbares Angebot vorlegen, wird ver.di die Streiks ausweiten, auch in der Diakonie!

Hannover: Kirchenparlament lehnt Friedensangebot von ver.di ab

ver.di PRESSEINFORMATION, 11. März 2012

11.500 Diakonie-Beschäftigte für Tarifvertrag - 48 Synodale stimmen dagegen

Am Samstag, den 11. März, haben in Hannover rund 1.500 Beschäftigte der Diakonie vor der Synode der Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen protestiert. Sie forderten die Synodalen mit einem eigenen Gesetzentwurf auf, das Kirchenrecht zu ändern und damit den Weg für Tarifverträge frei zu machen. Zudem überreichten Gewerkschafter 11.500 Unterschriften mit der Forderung nach Tarifverträgen in der Diakonie. In den vergangenen Wochen hatten Mitarbeiter diese Unterschriften von den etwa 30.000 Diakoniebeschäftigten gesammelt, die unter die niedersächsischen Arbeitsvertragsrichtlinien fallen.

Inhalt abgleichen