Aktuelles Flugblatt zum BAG Urteil
Das aktuelle Flugblatt von ver.di zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts am 20. November 2012 ist erschienen und kann hier heruntergeladen werden.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts am 20. November 2012 ist ein gewerkschaftlicher Erfolg
ver.di hat Recht bekommen:
Beschäftigte in Kirche, Diakonie und Caritas können streiken. Das Bundesarbeitsgericht hat zwischen den Grundrechten der Gewerkschaft ver.di, hier besonders das Streikrecht und dem Selbstverwaltungs- und Selbstordnungsrecht der Kirchen, erstmalig abgewogen. Damit ist die Vorrangstellung der Kirchen im bundesdeutschen Arbeitsrecht aufgebrochen. Gut so. Diese Auffassung des Gerichtes wird von ver.di aber auch kritisiert. Nach wie vor sind wir der Meinung, dass das Streikrecht ein Menschenrecht ist. Eine schriftliche Urteilsbegründung steht allerdings noch aus.
Der Hintergrund
Hauptkritikpunkte von ver.di: Bei der Lohnfindung im so genannten Dritten Weg sind die Beschäftigten in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen von vornherein unterlegen, weil sie auf betrieblicher Ebene nicht unabhängig vom Arbeitgeber und nicht frei handeln können. Vor allem aber wird ihnen das Streikrecht vorenthalten, mit dem sie im Konfliktfall für die Durchsetzung ihrer Forderungen kämpfen können. Die Folge: »kollektives Betteln« anstelle von Verhandlungen auf Augenhöhe.
Der Dritte Weg ist gescheitert
Das machte sich in den letzten Jahren vielfach praktisch bemerkbar:
Beispiel Krankenhaus
Krankenschwestern, Pflegepersonal, Ärzte und Verwaltungsbeschäftigte, deren Löhne auf dem »Dritten Weg« ausgehandelt wurden, verdienen häufig weniger und arbeiten teilweise länger als ihre Kolleginnen und Kollegen in Krankenhausbetrieben, die Tarifverträge nach weltlichem Recht abschließen. Die Lohnspreizung nimmt kontinuierlich zu. Die Unterschiede in den Vergütungen betragen häufig mehrere hundert Euro. Beispiel Ost-West Der Graben Ost-West ist in vielen kirchlichen Bereichen größer als in vergleichbaren Branchen.
Ja zum Streik
Diese Auffassung teilte zuletzt auch das Landesarbeitsgericht Hamm. Allerdings zogen die unterlegenen diakonischen Einrichtungen vor das Bundesarbeitsgericht. Dort hat ver.di jetzt erneut gesiegt. Das kategorische Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen ist gefallen: ver.di darf zu Streiks aufrufen, solange bestimmte Mindestvoraussetzungen beispielsweise an die organisatorische Einbindung in die kirchliche Lohnfindung und an die Verbindlichkeit kirchlicher Regelungen nicht erfüllt sind. Dies ist bislang nirgendwo in kirchlichen Einrichtungen der Fall.
Ja zu Tarifverhandlungen mit ver.di
Der Kampf um gute Löhne und ordentliche Arbeitsbedingungen wird weitergehen: ver.di strebt einen Tarifvertrag Soziales für alle Akteure an – mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege ebenso wie mit den kirchlichen Einrichtungen –, um dem Unterbietungswettbewerb ein Ende zu setzen. Wie zu hören und zu lesen ist wollen das auch viele Spitzenvertreter der Diakonie und der evangelischen Kirche. ver.di ist zu Gesprächen bereit.
Es kommt auf euch an – gemeinsamen handeln Das Gericht hat die gewerkschaftlichen
Grundrechte gestärkt. Es gilt jetzt, diese vom Bundesarbeitsgericht bestätigten Rechte vollständig
Es gibt nichts Gutes außer man tut es!