Streikrecht

SPD Parteitagsbeschluss: Gleiche Arbeitnehmerrechte auch in den Kirchen

Öffentlich kaum wahrgenommen wurden die SPD-Parteitagsbeschlüsse zum Thema ArbeitnehmerInnenrecht in der Kirche. Denn nach langer und intensiver Diskussion hat der Parteitag beschlossen, dass die SPD für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Betriebe das Tarif- und Streikrecht, aber auch die Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz fordert.

Ausführliche Informationen zu dem Beschluss und zur Diskussion darum hat der Humanistische Pressedienst veröffentlicht. Ob diese Parteibeschlüsse jedoch in Regierungshandeln münden, ist noch offen - wir sind gespannt!

Ver.di TV: Kirche schließt Arbeitsrechte weiter aus

Lohnsklaverei bei Kirche und Diakonie – das kann nicht gottgewollt sein und wird von den betroffenen Angestellten nicht akzeptiert. In Säcke gehüllt und zusammengekettet protestieren sie gegen die neusten Gesetzesentwürfe der Synode der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD). Für ihr Streikrecht, für mehr Mitsprache und vor allem: Respekt.


Prozession der Lohnsklaven: Protest mit Gottes Segen.

EKD-Synode beharrt auf Sonderweg – Kampf um gleiche Rechte geht weiter

Die Kirchenspitze bleibt stur. Allen Protesten zum Trotz hat die Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) am Mittwoch (13. November 2013) in Düsseldorf ein neues Gesetz verabschiedet, das eine nur leicht modifizierte Beibehaltung des „Dritten Wegs“ kircheninterner Lohnfindung bedeutet. Zwar sollen von nun an „kirchengemäße“ Tarifverträge möglich sein. Aber auch in solchen Fällen soll eine „uneingeschränkte Friedenspflicht“ bestehen. Den mehr als 670.000 Beschäftigten soll also weiterhin das Grundrecht auf Streik verwehrt werden, das in allen anderen Betrieben gilt.

„Gewerkschaften erhalten im Dritten Weg gute Möglichkeiten der koalitionsmäßigen Betätigung“, behauptete der Vizepräses der Synode, Klaus Eberl, in seinem Präsidiumsbericht. Sylvia Bühler vom ver.di-Bundesvorstand betonte hingegen: „Nach den Vorstellungen der EKD reduziert sich die Rolle der Gewerkschaften auf kollektive Bettelei.“ Außer dem Streikverbot kritisierte sie die im neuen Kirchengesetz enthaltene Zwangsschlichtung: Gibt es in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen oder bei Tarifverhandlungen keine Einigung, soll eine Schlichtungsstelle verbindlich entscheiden. Das mache Verhandlungen von vornherein obsolet, stelle Bühler fest.

Ein kleiner Lichtblick ist ein Begleitbeschluss, in dem sich die Kirchenparlamentarier für einen allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrag Soziales aussprechen. Berno Schuckart-Witsch, in der ver.di-Bundesverwaltung zuständig für den Bereich Kirchen, zeigte sich dennoch enttäuscht. „Die EKD hätte die Möglichkeit gehabt, ihren Sonderweg zu verlassen und mit uns in einen ernsthaften Dialog über die Verhinderung von Lohndumping und die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte einzutreten.“ Seine Gewerkschaft werde am Ball bleiben und weiterhin für Verhandlungen auf Augenhöhe in Kirche, Diakonie und Caritas eintreten.

Daniel Behruzi

Fernsehbericht über ver.di Aktion vor der EKD-Synode

Dieser ausführliche Bericht des WDR Fernsehen (Lokalzeit Düsseldorf) zur Aktion vor der EKD-Synode am 9.11.2013 in Düsseldorf zeigt, wie gut die Stimmung während der Aktion war und wie entschlossen die Kolleginnen und Kollegen sind, sich ein Streikrecht zu erkämpfen.

17.000 Unterschriften für ein Streikrecht an Vize-Präses der EKD-Synode übergeben

Am Samstag, den 9.11. 2013 wurden alle gesammelten Unterschriften für ein Streikrecht auf dem Marktplatz in Düsseldorf übergeben. Wir danken allen Mitstreiter/innen, die sich an der Unterschriftensammlung online (Online-Petition) oder auf Papier beteiligt haben. Jede einzelne Unterschrift hat mit beigetragen zu der bunten, lauten und kraftvollen Aktion vor der EKD-Synode am Wochenende!

Berno Schuckart-Witsch, ver.di-Sekretär im Fachbereich 3 übergibt dem Vizepräses der Synode der evangelischen Kirche, Klaus Eberl, die gesammelten Unterschriften. 17.000 Menschen machen sich damit stark für Gleiche Rechte für alle Arbeitnehmer/-innen und die konkreten ver.di-Forderungen:

Protest bei EKD-Synode in Düsseldorf: Beschäftigte wehren sich gegen „Rückfall in die Steinzeit“ und fordern Abkehr vom „Dritten Weg“

Seine Botschaft an die Kirchenoberen hat sich Andreas F. auf einem Schild um den Hals gehängt. „Dialog statt Diktat“, steht darauf. Gemeinsam mit mehreren hundert Kollegen aus allen Teilen der Republik demonstrierte der Hannoveraner Altenpfleger am Samstag (9. November) auf dem Marktplatz in Düsseldorf, wo zurzeit die Synode der Evangelischen Kirchen Deutschlands (EKD) tagt. „Wir erwarten, dass mit uns geredet wird und die Arbeitsbedingungen nicht mehr nach Gutsherrenart festgelegt werden“, sagte der 51-Jährige. Der „Dritte Weg“ kircheninterner Lohnfindung habe mit einem Dialog auf Augenhöhe nichts zu tun. Doch eben diesen Weg will die EKD mit neuen Kirchengesetzen zementieren, die der Synode zur Abstimmung vorliegen.

Kirchen-Beschäftigte demonstrieren bei Synode für Mitbestimmung und Streikrecht

Für Tarifverhandlungen, betriebliche Mitbestimmung und Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen demonstrieren am Samstag (9.11.) mehrere hundert Delegierte von Mitarbeitervertretungen aus vielen Teilen der Bundesrepublik sowie Beschäftigte der evangelischen Kirche in Düsseldorf. Zur Tagung der EKD Synode übergibt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) dabei die ersten 16.000 Unterschriften für ihre Forderungen an den Vizepräses der Synode, Klaus Eberl. Die Gewerkschaft will für Mitarbeiter in Kirche und Diakonie gleiche Arbeitsbedingungen und Rechte wie in anderen weltlichen Betrieben durchsetzen.
 
Die Kundgebung/Demonstration beginnt am Samstag (9.11.) um 12:00 Uhr vor dem Rathaus Düsseldorf, Marktplatz 1.
Die Übergabe der Unterschriften an Vizepräses Eberl ist gegen 12:30 Uhr am gleichen Ort geplant.

Gutachten: Arbeitsrechtlicher Sonderweg der Kirchen ethisch und theologisch nicht mehr zu rechtfertigen

Die Hans Böckler Stiftung veröffentlicht ein Gutachten, dass Prof. Dr. Hartmut Kreß in ihrem Auftrag erstellt hat. Darin wird die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht auf ihre sozialethische Vertretbarkeit untersucht.

Aus der "Pressemitteilung der Hans Böckler Stiftung heisst es dazu: Beim Arbeitsrecht gehen die Kirchen einen Sonderweg: Beschäftigte dürfen nicht streiken und müssen sich zum Teil weitgehende Vorschriften für ihr Privatleben gefallen lassen. Die Argumente dafür sind wenig stichhaltig. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Hartmut Kreß, Professor für Sozialethik an der Universität Bonn.

"Gott kann man nicht bestreiken" - so brachte die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe 2010 ihre Haltung zum Streikrecht für kirchliche Beschäftigte auf den Punkt. Hartmut Kreß hat das Für und Wider dieser Haltung erörtert. Der Professor an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn hat sich in einem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung mit den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts auseinandergesetzt. Er stellt fest, "dass die Kirchen für ihren Binnenbereich und daher auch für ihr Arbeitsrecht bis heute die Grund- und Menschenrechte nicht anerkennen". Seiner Analyse zufolge ist diese Position weder sozial- und rechtsethisch noch theologisch zu rechtfertigen.

Kirchliches Arbeitsrecht diskriminiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

"Loyal dienen - Diskriminierendes Arbeitsrecht bei Caritas, Diakonie und Co." lautet der Titel des kürzlich erschienen Sachbuchs von Corinna Gekeler, in dem in konkreten Praxisbeispielen die diskriminierende Situation von Arbeitnehmern verdeutlicht wird, die dem kirchlichen Arbeitsrecht ausgesetzt sind. Corinna Gekeler spricht auf der Kundgebung „Gleiche Rechte für alle Arbeitnehmer_innen“ am 09.November 2013 ab 12 Uhr in Düsseldorf, am Rathaus, Marktplatz 1.

Mehr zum Buch:

Ein konfessionsloser Pförtner wird abgelehnt, die Verwaltungskraft muss ihre „wilde Ehe“ verheimlichen, eine muslimische Erzieherin hat keinerlei Aufstiegschancen, eine Sozialarbeiterin darf sich nicht mit ihrer Freundin verpartnern und ein Arzt wird wegen Kirchenaustritt entlassen. Wie groß die Vielfalt der sogenannten Loyalitätsobliegenheiten an Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen ist, belegen die zahlreiche Interviews in „Loyal Dienen – Diskriminierendes Arbeitsrecht bei Caritas, Diakonie und Co“. Das Sachbuch schildert die Auswirkungen der Sonderrechte, die einen Verzicht auf Grundrechte wie Glaubens- und Gewissensfreiheit, Schutz des Privatlebens und Schutz vor Diskriminierung bedeuten.

Keine Extrawurst - gleiche Arbeitnehmerrechte für alle!


Kommt alle nach Düsseldorf!

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