Diakonie Württemberg: Warnstreik im öffentlichen Dienst - Wir waren dabei!

Am 1. März haben die Tarifverhandlungen für die öffentlichen Dienst begonnen. ver.di hatte den Arbeitgebern bereits im Vorfeld die Forderungen übergeben: 6,5 Prozent mehr Geld, mindestens aber 200 Euro.

Kein Verständnis, kein Angebot, kein Ergebnis in Sicht

Nachdem die Arbeitgeber ohne Angebot zu den Entgelt-Tarifverhandlungen erschienen waren, hat ver.di bundesweit zu einem eintägigen Warnstreik aufgerufen. Dem sind bundesweit 70 000 Kolleginnen und Kollegen gefolgt, davon 10 000 in Baden-Württemberg.

Zum ersten Mal beteiligten sich auch Beschäftigte der württembergischen Diakonie an diesen Streiks.

Zum ersten Mal wurde damit in diakonischen Einrichtungen in Württemberg für höhere Löhne gestreikt. Diakonische Arbeit ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit Teil des öffentlichen Dienstes. Diese Beschäftigten haben deshalb auch Anspruch auf Vergütungen wie im öffentlichen Dienst.

In der Region Stuttgart wurden am ersten Streiktag drei Einrichtungen zum Streik aufgerufen. In Esslingen streikten ganztägig die Mitarbeitenden der Stiftung Jugendhilfe:aktiv, in Stuttgart traten Kolleginnen und Kollegen der Evangelischen Gesellschaft und des Rudolf-Sophien-Stiftes in den Streik. Insgesamt haben sich rund 100 Kolleginnen und Kollegen beteiligt. Das ist eine sehr gute Beteiligung für die erste Warnstreikrunde.

Sollten die Arbeitgeber auch am 12. und 13. März kein verhandelbares Angebot vorlegen, wird ver.di die Streiks ausweiten, auch in der Diakonie!

Wir rufen alle Beschäftigten der Diakonie auf, sich an Aktionen und auch an ggf. notwendigen Warnstreiks zu beteiligen.

Streiks sind rechtmäßig, auch bei der Diakonie. Mitarbeitende in der Diakonie sind keine Beschäftigten zweiter Klasse.

ver.di hat die rechtliche Situation ausführlich geprüft. Sie können auf die Zulässigkeit eines solchen Streiks vertrauen. Teilnahme an einem Streik oder dessen Unterstützung darf daher nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung führen. Wenn ein Arbeitgeber einen Streik für rechtswidrig hält, muss er sich an die aufrufende Gewerkschaft wenden und kann versuchen den Streik durch die Gerichte verbieten zu lassen.

Dem Streikenden selbst darf er weder drohen noch arbeitsrechtliche Maßnahmen einleiten.

Ein Arbeitgeber darf allerdings den Lohn einbehalten für die Zeit, in der Sie sich im Streik befanden. Alle ver.di-Mitglieder (auch diejenigen, die es jetzt noch werden), bekommen diesen Ausfall durch Streikgeld zum Teil ersetzt.

Streik ist ein in unserer Rechtsordnung vorgesehenes demokratisches Mittel der Wahrnehmung von Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Rückkehr zu vordemokratischen Zuständen wollen wir nicht in diesem Land.

ver.di bietet übrigens jeder Einrichtung, die sie zum Streik aufruft, sogenannte Notdienstvereinbarungen an. Damit wird eine Mindestbesetzung auf Stationen, in Wohngruppen etc. vereinbart. So können alle, die nicht zum Notdienst eingeteilt sind, ruhigen Gewissens streiken.

Sollten in Ihrer Einrichtung noch keine Aktivitäten geplant sein, sie wollen aber aktiv werden, dann wenden Sie sich bitte an die ver.di-GewerkschaftssekretärInnen vor Ort:

Heilbronn-Neckar-Franken, Annelie Schwaderer Tel.: 07131.9616-800
Fils-Neckar-Alb, Heidi Pfeiffer, Tel.: 07121.94797-50 Stuttgart,
Rosemarie Medak, 0711.1664-031 Ostwürttemberg-Ulm,
Anton-Eugen Schmid, Tel.: 07321.342970 Oberschwaben,
Martin Maucher, Tel.: 0751.36143-13
oder an den ver.di Landesbezirk, Irene Gölz, Tel.: 0711.88788-0330

Werden Sie jetzt aktiv. Organisieren Sie Aktionen in Ihrer Einrichtung. Beteiligen Sie sich!
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