Beschluss DGB-Bundesvorstand: Tarifverträge und Streikrecht für die Beschäftigten bei Diakonie und Caritas

In seiner letzten Sitzung am 6. März 2012 hat der DGB-Bundesvorstand einstimmig einen Beschluss zu Tarifverträgen und zum Streikrecht für die Beschäftigten bei Diakonie und Caritas beschlossen:

Tarifverträge und Streikrecht für die Beschäftigten bei Diakonie und Caritas

Der DGB und seine Gewerkschaften unterstützen die Beschäftigten in Einrichtungen der Kirchen, vor allem in Diakonie und Caritas, die durch Tarifverträge höhere Entgelte und menschenwürdige Arbeitsbedingungen durchsetzen wollen.

Der DGB und seine Gewerkschaften respektieren das Kirchenprivileg der Weimarer Reichsverfassung und das Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht der Religionsgemeinschaften im Grundgesetz – aber dies kann das im Grundgesetz Artikels 9 Absatz 3 verankerten Streikrecht und die Tarifautonomie nicht aushöhlen. Dieses Grundrecht muss auch im kirchlichen Raum gelten.

Bemühungen der christlichen Kirchen, über politische Interventionen eine Gleichwertigkeit kircheneigener Regelungswerke mit Tarifverträgen herzustellen, werden abgelehnt.

Dafür engagieren sich der DGB und seine Gewerkschaften gegenüber den Vertreter/innen der Kirchen, der Politik und in der Öffentlichkeit.

In diesem Sinne sind die DGB-Gliederungen aufgefordert, gemeinsam mit den Betroffenen und den DGB-Gewerkschaften das Gespräch mit den Vertretern der Kirche sowie den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu führen. Die DGB-Gliederungen werden aufgefordert, die Streikenden bei kirchlichen Einrichtungen öffentlichkeitswirksam zu unterstützen, da es hier um das Grundrecht der Tarifautonomie geht.

  Die Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur heutigen Anhörung unter dem Titel „Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen stärken“ finden Sie unter: http://www.dgb.de/-/6pr

Verantwortlich: Sigrid Wolff
Deutscher Gewerkschaftsbund
PM 051
26.03.2012
www.dgb.de