Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen stärken

Öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag am 26.03.2012

Die Diskussionen um das kirchliche Sonderarbeitsrecht hat seit geraumer Zeit auch die politische Bühne erreicht. Auslöser war ein Antrag der Linksfraktion im Bundestag mit dem o.g. Titel, der in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wurde. Dort fand dann eine Anhörung am 26.03.12 statt.

Mit einiger Spannung wurde diese Anhörung innerkirchlich erwartet. Die Zuhörerplätze waren voll besetzt. Als Sachverständige waren juristische Experten, Mitarbeitervertreter und die Verbandsvertreter der evangelischen und katholischen Kirche sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eingeladen. Pikanterie am Rande: Die Ev.Kirche ließ sich vom Vorsitzenden des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen, Haas, vertreten. Offenbar hält es die evangelische Kirche für nicht erforderlich zu einem zentralen Thema ihrer Arbeitnehmerschaft vor den politischen Parteien des deutschen Bundestages Farbe zu bekennen.

Wie zu erwarten, erklärten die kirchennahen Rechtsgelehrten man habe die herrschende juristische Meinung hinter sich: Die Kirchen dürfen über die Reichweite des kirchlichen Arbeitsrechtes selber bestimmen. Weltliche Gerichte dürften eben nicht definieren, was das Wesen, der Auftrag und ihre Arbeit eben dieser Kirche sei.

Die Mitarbeitervertreter und Gewerkschafter betonten das Recht auf den Abschluss von Tarifverträgen. Das sei selbstverständlich auch verbunden mit dem unveräußerlichen Grundrecht, wenn erforderlich, auch Streiks durchzuführen. Dieses Menschenrecht sei im Grundgesetz, als auch in internationalen Normen festgeschrieben. Die Kirchen können diese Normen nicht durch ihr Selbstverwaltungsrecht aufheben.

Deutlich wurde aber auch die Verantwortung der Politik, die Finanzierung der sozialen Arbeit auf gutem Niveau sicherzustellen. Die Privatisierung sozialer Dienstleistungen führe zu extrem schlechten Vergütungsniveaus und prekären Arbeitsverhältnissen. Die großen Kirchen könnten, so denn ein Wille besteht, über die Vereinbarung von flächendeckenden Tarifverträgen, eine Allgemeinverbindlichkeit für die gesamte Wohlfahrtsbranche herstellen, um auf diese Weise ein gutes Bezahlungsniveau für gleiche Arbeit zu sichern Der Weg dahin scheint noch lang zu sein, so der Eindruck den diese Veranstaltung hinterließ.

Weitere Informationen zur Anhörung im Bundestag unter dem link „Materialien“ auf dieser Seite.

Berno Schuckart-Witsch