Wählt Betriebsräte!
Bis zum 31.12.2013 mussten die Caritas-Einrichtungen in die jeweilige Grundordnung in ihren Statuten übernehmen, ob das katholische Arbeitsrecht oder das übliche weltliche Arbeitsrecht anzuwenden ist. Prüft ob katholischen Einrichtungen die bischöfliche Grundordnung anerkennen und in den jeweiligen Satzungen verankert haben. Mehr Infos haben wir bereits am 17.Dezember auf dieser Seite veröffentlicht.
Mehr Hintergrundwissen gibt es auf der Seite des Humanistischen Pressedienstes.