Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar?

Im letzten Jahr veröffentlichte die Hans Böckler Stiftung ein Gutachten, dass Prof. Dr. Hartmut Kreß in ihrem Auftrag erstellt hat. Darin wird die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht auf ihre sozialethische Vertretbarkeit untersucht. (Wir berichteten). Jetzt ist das Gutachten als Buch erschienen und kann direkt über den Verlag für 38 Euro bestellt werden.

Über das Buch:

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr große Arbeitgeber. Für ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehören das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschränkungen für Gewerkschaften. Durch Vorgaben für die Lebensführung oder für die Religionszugehörigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphäre von Arbeitnehmern ein. Zur Begründung stützen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden.
Das Buch legt dar, dass der Schutz der Grundrechte auch für kirchliche Arbeitnehmer gelten sollte. Es geht auf Rechtsunsicherheiten ein, die das kirchliche Arbeitsrecht erzeugt, und stellt die Frage, ob ein Sonderweg der Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht heute noch vertretbar ist.

12. Mai: Flaggentag!


Macht mit und zeigt Flagge für ein Gesetz zur Personalbemessung. Hier gibt es das Flugblatt für Beschäftigte und hier für PatientInnen.

Gute Arbeit im Krankenhaus braucht genug Personal. Wir wollen nach Dienstschluss mit einem guten Gefühl nach Hause gehen. Wir wollen professionell arbeiten können mit ausreichend Zeit für die Patienten. Wir wollen eine gesicherte Freizeit, ohne ständiges Einspringen und regelmäßige Überstunden, damit wir noch Energie für unser privates Leben haben, für Familie, Freunde und Hobbies.

Der akute Mangel an Personal ist gefährlich für die Patienten und schlecht für die Beschäftigten. ver.di hat ermittelt, dass bundesweit 162.000 Stellen in den Krankenhäusern fehlen. Davon allein 70.000 Stellen in der Pflege. Die Arbeitsbelastung ist für alle Beschäftigtengruppen sehr hoch. Das muss sich ändern!

Deshalb fordert ver.di von der Politik eine gesetzliche Personalbemessung. Ohne gesetzliche Verpflichtung werden Arbeitgeber nicht mehr Personal einstellen. Klar kostet mehr Personal mehr Geld. Auch das muss der Gesetzgeber entsprechend regeln.

ARK Hessen: Dritter Weg im dritten Anlauf gescheitert

Die Wahl der "Arbeitnehmervertreter" zur ARK Hessen sollte am 31.3.2014 in Friedberg zum dritten Mail stattfinden. War die erste Wahlversammlung am 22.8.2013 sehr schlampig vorbereitet und scheiterte an gravierenden Formfehlern, wurde die zweite für den 29.11.2013 vorgesehene Wahlversammlung kurzfristig verschoben, um den Beteiligten angeblich ausreichend mehr Zeit für Gespräche zu geben. Die dritte Versammlung am 31.3.2014 sollte nun auf Biegen und Brechen unterstützt von einem großen Polizeiaufgebot zu Ende gebracht werden. Die dazwischen liegende Zeit wurde vom Diakonischen Werk nicht dazu genutzt, um ernsthafte Gespräche auch mit ver.di über die zukünftige Gestaltung des Arbeitsrechts zu führen. Doch auch der dritte Anlauf - man kann es unter den vom Diakonischen Werk erzeugten Umständen nicht anders ausdrücken - scheiterte grandios. Broschüre herunterladen.

Leitfaden für Mitarbeitervertretungen in der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie (mit Original Gesetzestext MVG EKD 2013)

Ein Neuer Leitfaden für Mitarbeitervertretungen in der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie ist erschienen. Er kann als PDF heruntergeladen oder ab sofort bei allen ver.di Bezirksgeschäftsstellen bestellt werden. PDF 5,9 MB 130 Seiten.

Wirtschaftspolitik aktuell: Mindestlohnideologien

Die aktuelle Wirtschaftspolitik aktuell Nr. 7/2014 widmet sich dem Thema Mindestlohn und stellt fest: "Der gesetzliche Mindestlohn ist beschlossene Sache. Laut aktuellem Frühjahrsgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute könnten 200.000 Jobs wegfallen – vielleicht aber auch keine. Früher hatten sie noch Horrorzahlen in Millionenhöhe genannt. Da glauben wir doch eher an den Osterhasen." Ganz in diesem Sinne wünschen auch wir frohe Ostern!

Starkes Signal mit bundesweiter Wirkung: Erster Flächentarifvertrag in der Diakonie Niedersachsen in Sicht

Erfolg für ver.di in kirchlichen Betrieben

Was lange gedauert hat, gewinnt nun an Gestalt. Erste Verträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften sind geschlossen, sie nennen sich "Vereinbarung einer Partnerschaft zur Regelung der Arbeitsverhältnisse in der Diakonie Niedersachsen". Ergänzend dazu wurde mit dem Diakonischen Dienstgeberverband Niedersachsen (DDN) eine Schlichtungsvereinbarung abgeschlossen, die Teil eines zukünftigen Tarifvertrages werden soll. Auf Grundlage dieser Vereinbarungen verhandeln in den nächsten Wochen ver.di und der Marburger Bund über die Löhne und Arbeitsbedingungen mit dem DDN. Diese Verträge fielen nicht vom Himmel. Sie sind das Ergebnis eines jahrelangen Engagements Tausender Kolleginnen und Kollegen in diakonischen Betrieben in Niedersachsen.

Viel Gemeinsames: Konferenz "Die Rückkehr des Sozialen in die Poltitik?"

Ver.di und Diakonie wollen in der Sozialpolitik noch stärker an einem Strang ziehen. Das wurde bei einer Tagung am Freitag, dem 11. April, in Berlin deutlich. „Wir wollen, dass es in dieser Gesellschaft wieder sozialer zugeht“, brachte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler das gemeinschaftliche Anliegen auf den Punkt. „Durch einen gemeinsamen Auftritt gewinnen wir an Stärke, um eine soziale Politik durchzusetzen“, ergänzte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

„Noch vor einem Jahr hätte ich mir eine solche Veranstaltung nicht vorstellen können“, sagte Bühler zu Beginn der Diskussion, die in den kommenden Monaten in themenbezogenen Foren fortgesetzt werden soll. Immer noch gebe es gravierende Differenzen darüber, wie die Lohn- und Arbeitsbedingungen der rund 500 000 Diakonie-Beschäftigten am Besten geregelt werden sollten. Die Gewerkschaft halte an der Forderung nach Tarifverträgen und dem Streikrecht fest, die in großen Teilen der Diakonie nach wie vor ein Tabu darstellen. „Trotz dieses Streits haben wir den Dialog gesucht und siehe da: es funktioniert“, so Bühler.

Mindestlohn auch für Langzeitarbeitslose

ver.di und Diakonie erwarten Nachbesserungen im Gesetzentwurf

Die Diakonie Deutschland und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßen die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns. Damit werde dem Lohndumping endlich ein Ende gesetzt. "Warum Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten allerdings vom Mindestlohn ausgeschlossen werden sollen, ist nicht nachvollziehbar und nicht vertretbar", kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, und ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Freitag in Berlin anlässlich ihrer gemeinsamen Tagung "Rückkehr des Sozialen in die Politik?". Diakonie und ver.di halten die geplante Regelung im Gesetzentwurf der Bundesregierung für den falschen Ansatz.

Zur vollständigen ver.di-Presseerklärung.

Nur wer mitmacht, wird gehört!

Ver.di Flyer zu gewerkschaftlicher Arbeit in Diakonie, Caritas und in anderen kirchlichen Betrieben. (Infoflyer)

ver.di Flyer als PDF zum Herunterladen, bestellbar über die ver.di Landesbezirke.


In diesem Flugblatt wird kurz und knapp erklärt, welche Rechte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kirchlichen Betrieben haben, was Gewerkschaft in kirchlichen Betrieben leisten kann und was genau die Gewerkschaft in diesen Betrieben ist.

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