Caritas Einrichtungen nicht mehr kirchlich?
Ab 01.01.2014 sollen alle Caritas Betriebe die bischöfliche „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ unterzeichnet haben. Die Beschäftigten derjenigen Einrichtungen, die sich dem bischöflichen Dekret nicht anschließen wollen, können nur profitieren. Für sie gelten nicht mehr zweitklassige Arbeitnehmer_innenrechte. Ab Januar 2014 können nämlich unverzüglich Betriebsratswahlen eingeleitet werden. Weitere Informationen gibt es hier und hier.
Anhang | Größe |
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Grundordnung kath.Kirche.pdf | 1.35 MB |
Info zur BR-Wahl Caritas.pdf | 115.09 KB |