„Ausschreibungen oft intransparent“

Ob Einrichtungen der Caritas eine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche verlangen, ist nicht immer klar. Ein Gespräch mit Professor Michael Mroß

ver.di: Kirchliche Arbeitgeber können an Stellenbewerber/innen besondere Anforderungen stellen, zum Beispiel eine Kirchenmitgliedschaft. Sie haben die Ausschreibungspraxis der Caritas untersucht. Inwiefern macht der Verband von dieser Möglichkeit Gebrauch?

Michael Mroß: Er macht davon Gebrauch, allerdings vielfach nicht so, wie vom Gesetzgeber gedacht. So wird die Konfessionszugehörigkeit einerseits für Berufe gefordert, für die das nur schwer zu begründen ist. Andererseits wird bei anderen Tätigkeiten darauf verzichtet, wo dies eigentlich zu erwarten wäre. Hinzu kommt, dass die Ausschreibungen in dieser Frage oft intransparent sind.

Dringend notwendig: Betriebsverfassungsgesetz in kirchlichen Betrieben

Dieses ver.di Flugblatt fasst kurz und knapp die Gründe zusammen, warum das Betriebsverfassungsgesetz dringend in kirchlichen Betrieben angewendet werden muss. Das Flugblatt kann über die ver.di Bezirke bestellt oder als PDF heruntergeladen werden.

Wer es ganz genau wissen will, findet in dieser Broschüre einen Vergleich vom Betriebsverfassungsgesetz mit dem Mitarbeitervertretungsgesetz der evangelischen Kirche Deutschland und der Mitarbeitervertretungsordnung der katholischen Kirche.
Die Broschüre kann über die ver.di Bezirke bestellt oder als PDF heruntergeladen werden.








Mit diesem Türanhänger kannst Du Deine KollegInnen daran erinnern, was die Vorteile des Betriebsverfassungsgesetzes sind: Gemeinsam stehen wir nicht im Regen!
Der Türanhänger kann über die ver.di Bezirke bestellt oder als PDF heruntergeladen, ausgedruckt und ausgeschnitten werden.

Tarifverhandlungen EntgO Gesundheitsberufe

Verhandlungen über eine deutliche Aufwertung der Pflegefachkräfte haben begonnen -Was in der Diakonie und Caritas vielfach schon üblich ist, fordern nun auch die Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst: Pflegehilfskräfte sollen schlechter bezahlt werden. Mehr in diesem ver.di-Flugblatt.

Tagung für betriebliche Interessenvertretungen aus Krankenhäusern

Bewährte und neue Strategien für eine wirksame Interessenvertretung
in Berlin, 13. bis 14. November 2014

Interessenvertretungen bestimmen durch Ihre Arbeit im Krankenhaus maßgeblich mit, wie sich die Arbeitsbedingungen für Beschäftige gestalten. Hierbei gibt es über Jahre erprobte Methoden, aber auch immer wieder neue Ideen, wie im Betrieb etwas bewegt werden kann.

Wie setze ich mich durch – mit Diplomatie oder Druck und welche Kommunikationsstrategien sind erfolgreich? Soll ich die Stellvertreter-Rolle ausfüllen oder stärker die Kolleginnen und Kollegen motivieren und unterstützen selbst aktiv zu werden? Welche modernen Methoden für die Planung und Organisation der Interessenvertretung können mich bei meiner Arbeit unterstützen?

Die diesjährige Tagung hat sich zum Ziel gesetzt, diese Fragen zu beantworten und praxisnah Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Wir wollen Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Personalräte zu praxisrelevanten Inhalten weiterbilden und ihnen die Möglichkeit für einen Austausch bieten. Die Tagung richtet sich an betriebliche Interessenvertretungen aus öffentlichen, privaten, freigemeinnützigen und kirchlichen Krankenhäusern, an Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie an Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen aus dem Krankenhaus angeschlossenen Servicegesellschaften. Zum ausführlichen Programm und Anmeldung

Kirchliche Sozialarbeit - zwischen Konkurrenz und Kreuz

13. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht 20. + 21. November 2014 in Kassel

Anmeldeforumlar und Programm herunterladen. Jedes siebte Krankenhaus soll vor der Pleite stehen, zahlreiche Altenheime überleben nur aufgrund von Notlagenregelungen. Andere melden Insolvenz an. Und überall fehlt es an Fachkräften, die nun verstärkt in Südeuropa angeworben werden.

Das Vertrauen der Bürger in eine angemessene Pflege und Versorgung schwindet, nicht zuletzt weil Vergleiche mit anderen Ländern nahelegen, dass manche Krankenhäuser ihre Therapievorschläge vorrangig am finanziellen Ertrag ausrichten.

Immer mehr Kommunalpolitiker hinterfragen kirchliches Arbeitsrecht

Keine diskriminierenden Sonderrechte mehr für kirchliche Einrichtungen – das beschloss außer dem Osnabrücker und dem Stuttgarter Rat bereits am 9. Februar der Rat Oldenburg. Der Humanistische Pressedienst (hpd) interviewte dazu den Stadtrat von Osnabrück Felix Wurm, den Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/die Grünen im Stuttgarter Gemeinderat, Peter Pätzold, sowie den Ratsherrn und stellvertretenden Fraktionssprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sascha Brüggemann und die SPD-Ratsfrau und Bürgermeisterin Germaid Eilers-Dörfler aus Oldenburg.

Wertvolle Tipps für die MAV

Dieses neu erschienene Buch enthält das Mitarbeitervertretungsgesetz 2014 und Hinweise zum Streikrecht: Wissenswertes für einen gelungenen Start vermittelt dieses Buch neugewählten Mitarbeitervertretern und sogenannten »alten Hasen« in der Evangelischen Kirche und der Diakonie. Es beantwortet Fragen wie:

• Wer hat in der MAV welche Aufgaben?
• Welche Rolle nehme ich jetzt ein?
• Welche Bedeutung hat das neue Amt?
• Wie gehe ich an die Arbeit heran?
• Bei wem kann ich mir Hilfe holen?

Deppisch / Jung / Schleitzer
Tipps für neu- und wiedergewählte MAV-Mitglieder
Rechtliches Wissen + soziale Kompetenz
Evangelische Kirche und Diakonie
2014. 303 Seiten, kartoniert
€ 24,90
978-3-7663-6313-8

Runder Tisch zur drohenden Schließung des Schwertbads

Wie angekündigt, trafen sich am gestrigen Dienstag, den 07. Juli neben Vertretern der im Rat der Stadt Aachen maßgeblich vertretenen politischen Parteien, die Vertreter der Agentur für Arbeit, der deutschen Rentenversicherung, des Bistums Aachen, des DGB, des Betriebsrats des Schwertbads, dem Vertreter von ver.di und dem katholischen Träger des Schwertbad zum „runden Tisch“, um die Schließung des Traditionsbads abzuwenden.
 
Vor dem Rathaus versammelten sich die Beschäftigten der Reha-Klinik sowie Unterstützerinnen und Unterstützer.

Gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus und in der Altenpflege-kann das klappen?

Für die Personalausstattung in der stationären Altenpflege gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Personalrichtwerte. Um diese errechneten Stellen auch tariflich zu finanzieren können die Leistungserbringer (Pflegeheime) entsprechende Vereinbarungen mit den Pflegekassen treffen. Es ist allerdings nicht sicher, ob das Personal von den Leistungserbringern auch vorgehalten wird!

In der Praxis werden die Werte, dort wo es keine betrieblichen Interessenvertretungen (Betriebsrat) gibt, häufig nicht erreicht. So steht der gute Wert in Sachsen nur auf dem Papier, effektiv liegt er weit unter dem Bundesdurchschnitt. Ver.di-Flyer herunterladen.

Die bundesweiten ver.di-Aktionen und unsere vielen Gespräche haben etwas bewirkt. Bundesregierung und Länder haben endlich erkannt, dass sie handeln müssen. Es gibt nicht genug Personal in den Krankenhäusern. Das macht die Beschäftigten krank und ist für die Kranken gefährlich. Besonders nachts, wenn oft nur eine Pflegefachkraft allein auf großen Stationen ist. Ver.di-Flyer herunterladen.

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