Gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus und in der Altenpflege-kann das klappen?

Für die Personalausstattung in der stationären Altenpflege gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Personalrichtwerte. Um diese errechneten Stellen auch tariflich zu finanzieren können die Leistungserbringer (Pflegeheime) entsprechende Vereinbarungen mit den Pflegekassen treffen. Es ist allerdings nicht sicher, ob das Personal von den Leistungserbringern auch vorgehalten wird!

In der Praxis werden die Werte, dort wo es keine betrieblichen Interessenvertretungen (Betriebsrat) gibt, häufig nicht erreicht. So steht der gute Wert in Sachsen nur auf dem Papier, effektiv liegt er weit unter dem Bundesdurchschnitt. Ver.di-Flyer herunterladen.

Die bundesweiten ver.di-Aktionen und unsere vielen Gespräche haben etwas bewirkt. Bundesregierung und Länder haben endlich erkannt, dass sie handeln müssen. Es gibt nicht genug Personal in den Krankenhäusern. Das macht die Beschäftigten krank und ist für die Kranken gefährlich. Besonders nachts, wenn oft nur eine Pflegefachkraft allein auf großen Stationen ist. Ver.di-Flyer herunterladen.

AnhangGröße
klapptdas.png201.66 KB
V03_0555-Altenpflege-Karte_DL1.pdf122.78 KB
V03-0564 Flugblatt Personalbemessung-2014-6-30C.pdf169.08 KB
pflege.png71.15 KB