Rote Karte! - Demo bei der Caritas Hamburg

Delegationen aus katholischen Betrieben im Erzbistum Hamburg überreichten dem Diözesancaritasdirektor Dreyer über 1500 'rote Karten' - für bessere Bezahlung und für Tarifverträge. Die Beschäftigten haben es satt bis zu 10% weniger zu verdienen, wie Beschäftigte in anderen Gesundheits- oder Sozialen Berufen in Hamburg. "Von Gotteslohn kann ich in Hamburg keine Wohnung bezahlen" beklagten Sozialarbeiterinnen sich bei Herrn Dreyer. Mehr unter ver.di Gesundheit und Soziales Hamburg

Ein ungewöhnliches Bündnis

von Daniel Behruzi

In Baden-Württemberg wollen sich ver.di, Diakonie und Caritas für eine vollständige Refinanzierung der Tariflöhne im Sozialwesen einsetzen. Dieses gemeinsame Ziel verfolgt ein am 8. Dezember in Stuttgart gegründetes Bündnis. „Tarife, insbesondere Flächentarife dürfen kein Wettbewerbsnachteil sein“, heißt es in dessen Gründungserklärung. „Daraus entstehende, nachgewiesene Personalkosten müssen refinanziert werden, um attraktive Arbeitsplätze zu erhalten und vor allem denjenigen, die Hilfe benötigen, diese in hoher Qualität zukommen zu lassen.“

Eine Abkehr vom „Dritten Weg“ kircheninterner Lohnfindung ist es noch nicht. Zumindest aber haben sich die Spitzenverbände von Diakonie und Caritas in Baden-Württemberg dazu verpflichtet, zusammen mit ver.di für eine auskömmliche Refinanzierung sozialer Dienstleistungen zu streiten – und zwar inklusive der Tarifsteigerungen. Die Politik müsse entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, so die gemeinsame Forderung.

„Statt über die Qualität, die Konzepte und die Angebotsvielfalt wird der Wettbewerb in der Sozialwirtschaft heute nahezu ausschließlich über die Lohnkosten geführt“, kritisierte Oberkirchenrat Urs Keller, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Baden, bei der Pressekonferenz. Es sei ein „unhaltbarer Zustand“, dass die Kassen eine tarifliche Bezahlung vielfach nicht anerkennen. In der ambulanten Altenhilfe in Baden-Württemberg gebe es Einheitspreise. Das bedeute, dass die an die Arbeitsvertragsrichtlinien gebundene Vergütung mit höherem Personalkostenanteil ein wirtschaftlicher Nachteil sei, erklärte Keller. In den vergangenen zehn Jahren sind die Tarifsteigerungen den Angaben zufolge um bis zu zehn Prozentpunkte stärker gestiegen als die Zahlungen der Kassen. Diese Deckungslücke führt in vielen Einrichtungen zu finanziellen Problemen.

Evangelische Kirche in Westfalen: Erneute Absenkung der Löhne geplant?

Die Synode der Evangelischen Kirche in Westfalen ist am 20. November 2014 zu Ende gegangen. In ihrem schriftlichen Bericht äußert sich Präses Kurschus zur Situation der ambulanten Pflege. Sie fordert Lösungen ein, die verhindern, „dass diakonische Einrichtungen in Zukunft durch den Wettbewerbsdruck vom Markt verschwinden.“ Konkret wird eine neue Niedriglohngruppe vorgeschlagen. Das Info-Blatt lesen.

Tarifinfo: Aufwertung 2015 heißt: Neubewertung der Tätigkeiten!

Die Vorbereitungen für die Tarifrunde 2015 zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes laufen bereits: In unserem zweiten Tarifinfo erklären wir, warum soziale Berufe dringend aufgewertet werden müssen:
* Die Arbeit mit und für Menschen ist systemrelevant: Wir realisieren Grundrechte. Unser demokratischer, sozialer Rechtstaat muss im Alltag stattfinden. Dafür braucht es gute (Arbeits-) Bedingungen für diejenigen, die dies beruflich sicherstellen.
* Deshalb hat ver.di die Eingruppierungsvorschriften für den Sozial- und Erziehungsdienst im öffentlichen Dienst gegenüber der VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) fristgerecht zum 31. Dezember 2014 gekündigt und fordert eine deutliche Aufwertung.
* Was eine Arbeit wert ist, definiert sich in unserer Gesellschaft maßgeblich über das Einkommen.

Lest das komplette Tarifinfo 2 als PDF.

Arzt nach zweiter Heirat entlassen

Bundesverfassungsgericht kassiert Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Laut Bundesverfassungsgericht durfte ein katholisches Krankenhaus einem Chefarzt kündigen, weil er nach einer Scheidung zum zweiten Mal geheiratet hat. Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Bestätigung der Kündigung nun ein anderslautendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben.

Ein Jahrzehnt lang war der Kläger, der ein angesehener Krebsspezialist ist, Chefarzt des katholischen St.-Vinzenz-Krankenhauses in Düsseldorf, schreibt der DGB-Rechtsschutz. Nach der Scheidung von seiner Frau hat er seine neue Lebensgefährtin standesamtlich geheiratet. Darin sah das katholische Krankenhaus einen Loyalitätsverstoß und kündigte dem Arzt aus verhaltensbedingten Gründen fristgemäß. Dadurch, dass er nach der Scheidung seiner ersten Ehe eine zweite, standesamtliche Ehe eingegangen war habe er sich in Widerspruch zum römischkatholischen Eherecht gesetzt, argumentierte der Arbeitgeber.

Den vollständigen Artikel zu diesem unglaublichen Urteil gibt es bei verdi.de

Info: Diakonie: Keine Einigung – Verhandlungen drohen zu scheitern!

Am Dienstag, den 2. Dezember hat die 3. Verhandlungsrunde zwischen diakonischen Arbeitgebern und ver.di stattgefunden. Die von den Arbeitgebern angebotenen über 30 Monate (!) verteilten Erhöhungen von 1,5% (1.3.2015), 1,5% (1.1.2016) und 1% (1.1.2017) liegen weit unter vergleichbaren Abschlüssen der Branche. Dies wurde von uns als viel zu gering abgelehnt! Gleichwohl haben wir angeboten, dass das Jahr 2014 mit einer Einmalzahlung vergütet werden und eine prozentuale Erhöhung erst zum 1.1.2015 beginnen könnte.
Gleichwohl haben wir angeboten, dass das Jahr 2014 mit einer Einmalzahlung vergütet werden und eine prozentuale Erhöhung erst zum 1.1.2015 beginnen könnte. Das Tarifinfo herunterladen.

Schwarzes Schaf an die Egestorff-Stiftung-Altenheim in Osterholz (Bremen) verliehen

Am 18.11.2014 wurde in Osterholz (Bremen) ein schwarzes Schaf an die Egestorff-Stiftung verliehen, die ein Altenheim betreibt. Mitarbeitervertreterin Birgit Buckmann war vor Ort und wollte das Schaf der Geschäftsführung übergeben, die die Annahme jedoch schriftlich verweigert. Die Beschäftigten protestieren mit dieser Aktion gegen die Pläne der Geschäftsführung, den Betrieb mit den 85 Mitarbeiter/innen insolvent zu melden. Anschließend sollen alle Beschäftigten zu schlechteren Arbeitsbedingungen (Lohn, Urlaub, Zuschläge) für die gleiche Arbeit in einem neu gegründeten Unternehmen angestellt werden. Das ist klassische Tarifflucht - daher wird dieses außerordentlich unsoziale Verhalten mit einem schwarzen Schaf "ausgezeichnet"!

Einen Bericht über die Verleihung des schwarzen Schafes gibt es im Weser-Kurier vom 19.11.2014.

13. Kasseler Fachtagung: Kirchliche Sozialarbeit zwischen Konkurrenz und Kreuz – Sozialbranche im Umbruch

Sozial statt marktradikal

Das Soziale kommt angesichts des verschärften Wettbewerbs auch in der Diakonie immer mehr unter die Räder. Das wurde auf der zentralen Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht am 20./21. November in Kassel deutlich. Die von der Diakonischen ArbeitnehmerInnen Initiative (dia e.V.) gemeinsam mit ver.di, der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen in der Diakonie (buko agmav + ga) sowie der Zeitschrift "Arbeitsrecht und Kirche" organisierte Veranstaltung machte aber auch klar: Es gibt Alternativen zur Unterbietungskonkurrenz – zum Beispiel allgemeinverbindliche Tarifverträge.

„Mit der Ökonomisierung wurde die Gesundheits- und Sozialwirtschaft dem Markt ausgesetzt – die Ergebnisse sind katastrophal“, betonte der Bremer Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon zur Eröffnung. Die Gesundheitsausgaben seien gestiegen, etliche Krankenhäuser stünden vor der Insolvenz, es werde viel zu viel operiert und den Pflegekräften fehle die Zeit, sich angemessen um die Patientinnen und Patienten zu kümmern.

Auch Niko Stumpfögger von der ver.di-Bundesverwaltung verwies auf die fatalen Auswirkungen des Wettbewerbsdruck in der Branche. „Dieser führt zu Personalknappheit und dazu, dass die sozialen Träger ihr Qualitätsversprechen nur noch mühsam erfüllen können.“ Allgemeinverbindliche Tarifverträge seien ein Mittel, die Lohnkonkurrenz zu begrenzen. Als wichtigen Schritt in diese Richtung bezeichnete der Gewerkschafter die im September zwischen ver.di und dem Diakonischen Dienstgeberverband Niedersachsen geschlossene Tarifvereinbarung. Nach dem Willen aller Beteiligten und mit Unterstützung der Landesregierung soll diese für alle Träger des Bundeslandes verbindlich werden. „Das geht nur mit Tarifvertrag, der Dritte Weg hingegen ist ein Weg der kollektivrechtlichen Kleinstaaterei“, so Stumpfögger.

Unterschriftensammlung für Tarifeinheit: JA – Einschränkung des Streikrechts: NEIN


ver.di hat zu dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Tarifeinheit eine ablehnende Stellungnahme abgegeben.

Die wesentlichen Gründe dafür waren:

  • die vorgeschlagenen Regelungen zur Herstellung der Tarifeinheit berühren das Streikrecht der Gewerkschaften aus Art. 9 Abs. 3 GG,
  • schwächen den Flächentarifvertrag,
  • verursachen einen schädlichen und fehlgeleiteten Wettbewerb zwischen Gewerkschaften,
  • sehen keinen Vorrang für Tarifverträge vor, die für allgemeinverbindlich erklärt sind,
  • und schaffen keine Rechtsklarheit, sondern verursachen Rechtsunsicherheit.

Aus diesem Grund hat ver.di mit NGG und GEW eine Unterschriftensammlung initiiert, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, von der gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit abzusehen.

Auf der Internetseite verdi.de kann unser Aufruf mit elektronischer Unterschrift unterstützt werden und gleichzeitig stellen wir im Intranet und im Internet Unterschriftenlisten und Hintergrundinformationen zur Verfügung.

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