Resolution von der ver.di-Krankenhaustagung

Streikrecht ist Grundrecht – auch für kirchliche Beschäftigte!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zu eurer Demonstration für das Streikrecht bei kirchlichen Einrichtungen erkären wir unsere Solidarität mich euch. Wir, das sind 400 Mitglieder von Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeitervertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus öffentlichen, privaten und kirchlichen Krankenhäusern. Es ist die größte Tagung dieser Art, die es in Deutschland gibt. Während ihr in Magdeburg demonstriert, tagen wir zur selben Zeit in Berlin.

Solidaritätsadresse der Vertrauensleute und vom Betriebsrat von Volkswagen AG Werk Braunschweig

Solidarität mit den Beschäftigten von evangelischen Einrichtungen in der Diakonie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Diakonie trägt sozialpolitische Verantwortung für hilfebedürftige Menschen und auch für Zehntausende von Beschäftigten.

Umso unverständlicher ist es daher, dass den Beschäftigten der Diakonie bisher Tarifverträge und das Streikrecht verweigert werden.

ver.di bietet EKD Tarif-Verhandlungen an

Der Ver.di Vorsitzende Frank Bsirske sowie das Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke wenden sich in einem Brief an die Synodenmitglieder der EKD. Unter anderem bieten sie an, über einen Flächentarifvertrag Soziales zu verhandeln. Hier könnt ihr den 3-Seitigen Brief als PDF (196 KB) herunterladen.

Berlin fährt auch nach Magdeburg am 4. November

Wir werden am 4. November gemeinsam mit dem Bus am Ostbahnhof (Ostbahnhof/Koppenstraße, großer Parkplatz) um 07:45 Uhr nach Magdeburg fahren. Eva Heymer (ver.di) nimmt noch weitere Anmeldungen bis zum 01. November entgegen. Zurzeit folgen diesem Aufruf 26 Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter aus Berlin, Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz.
Sei auch Du dabei!

Du kannst nicht nach Madgeburg fahren? Aber Du kannst in Magdeburg mit demonstrieren!

Wenn Du oder deine Kollegin oder dein Kollege wirklich nicht mit nach Magdeburg fahren kann, weil ihr in der Gruppe, auf der Station, in der Pflege… die Betreuung aufrecht erhalten müsst, dann bekundet Eure Unterstützung mit Hilfe des Unterschriftenzettels und lasst die Unterschriften mitbringen nach Magdeburg oder schickt sie zu Sandra Düringer in die AGMAV-Geschäftsstelle.

Am Ende der Demo wollen wir den Synodalen diese Solidaritätsbekundungen gemeinsam mit dem Bild vom Unterschriftentransparent überreichen. Das Transparent wird das auf der Kundgebung entstehen und von allen Mit-Demonstrierenden unterschrieben werden.

Weitere Informationen findet Ihr auf der Website der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg .

Der Skandal des Tages: so sieht Demokratie in der evangelischen Kirche Mitteldeutschland im 21. Jahrhundert aus

Der dritte Weg ist eine leere Hülle - Jetzt erst recht nach Magdeburg am 04.11.2011

2. Wahlversammlung zur Besetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission am 20.10.2011 in Halle.

Auch die zweite Wahlversammlung zur Besetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission im DW EKM war nur schwach besucht. Aus den ca. 240 Mitarbeitervertretungen im DW EKM waren lediglich 24 Wahlberechtigte angereist.

Da sich niemand fand, die Versammlungsleitung zu übernehmen, übernahm sie kurzerhand der Geschäftsführer der ARK selber.

Aufruf aus Bayern: Fahrt alle mit zur bundesweiten Demonstration in Magdeburg


Aufruf des Landesbezirks Bayern, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen .

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Diakonie will Fakten schaffen: Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) soll am 4.11.2011 den Beschäftigten der Diakonie mit einem Kirchengesetz das im Grundgesetz garantierte Recht auf Streik verweigern. "Seht her, hier im unserem Gesetz steht es, dass Ihr nicht streiken dürft!" So will die Diakonie verhindern, dass Beschäftigte für Tarifverträge kämpfen.

Die Diakonie-Arbeitgeber wollen in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen unter dem Deckmantel der Dienstgemeinschaft weiterhin ihre Interessen durchsetzen. Die Ergebnisse kennt ihr alle nur zu gut, abschmelzende Besitzstände, gute Einstiegsgehälter für rare Fachkräfte, aber bezahlt mit schlechten Gehältern z.B. der Pflegehelfer/innen, einseitige Dienstplanänderungen, 40-Stunden-Woche, geteilte Dienste, Arbeitszeitflexibilisierung zu Lasten der Beschäftigten und so weiter, ... Jede und jeder von euch könnte vermutlich sofort ein Beispiel aus dem Alltag erzählen.

Doch jetzt ist Schluss: Die Kirche kann nicht auch noch selbst entscheiden, welche Grundrechte gelten sollen und welche nicht. Wir wollen diesen Einschnitt in unsere Grundrechte nicht und müs- sen ihn gemeinsam verhindern!

Deshalb lasst uns gemeinsam mit dem ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske am 4. November in Magdeburg zeigen: Auch für uns gilt das Grundgesetz und zwar nicht erst außerhalb unseres Arbeitsplatzes.

Der »Dritte Weg« ist vergiftet


Ein Beitrag von Berno Schuckart-Witsch für die 40. Ausgabe der ver.di Zeitung »DREI«

Nichts gibt es mehr umsonst. Für eine gerechte Vergütung und gute Arbeitsbedingungen muss gestritten werden. Seit Jahren haben die Arbeitnehmer in Deutschland reale Verluste in ihrem Geldbeutel hinzunehmen. Auch die Diakonie, immerhin einer der größten Arbeitgeber in Deutschland, hat dazu beigetragen: Seit mehr als zehn Jahren wird hier an der Lohnschraube gedreht.

Die Diakonie hat als Erste begonnen, den Niedriglohnsektor in den unteren Einkommensbereichen einzuführen, angeblich zur Verhinderung von Ausgliederungen. Heute stellen wir fest: Ausgegliederte Tochterfirmen, Leiharbeits- und Fremdfirmen sind fester Bestandteil diakonischer Unternehmenskonzepte. Hinzu kommt, dass in den Diakonielandesverbänden 18 verschiedene Richtlinien für Arbeitsverträge gelten. Nahezu alle Regelungen verfügen über »Beliebigkeitsklauseln«, d.h. jeder einzelne Anstellungsträger hat die Möglichkeit, von diesen Richtlinien abzuweichen. Eine Reihe von Arbeitsrechtsregelungen weisen sogenannte Öffnungsklauseln auf, um weiter einseitig Entgelte kürzen zu können. Insgesamt haben wir es bei der »Leitwährung« der Diakonie, den Arbeitsvertragsrichtlinien, mit einem Lohnrückstand von über 13 Prozent West und über 17 Prozent Ost

Hamburg fährt nach Magdeburg!

DAS IST JA WOHL DIE HÖHE
STREIKVERBOT DURCH KIRCHENGESETZ?

Das Landesarbeitsgericht in Hamm und das Arbeitsgericht in Hamburg haben ver.di recht gegeben: Arbeitnehmer/innen dürfen in der Diakonie streiken. Gut so, denn gegen wettbewerbsorientierte Arbeitgeber hilft eben manchmal nur Streik; Beschäftigte in der Diakonie müssen sich wehren können wie andere Arbeitnehmer/innen auch. Doch die kirchlichen Arbeitgeber wollen, dass über einer Million Beschäftigten in den Kirchen und ihren Einrichtungen das Streikrecht dauerhaft entzogen wird. Deshalb zieht die evangelische Kirche vor das Bundesarbeitsgericht. Was bisher nur eine Rechtsmeinung konservativer Juristen war (»Kirchen dürfen ihren Beschäftigten das Streiken verbieten«), soll durch ein weltliches Gericht festgeschrieben werden. Jetzt setzen die Diakonie- Unternehmen noch eins drauf: Auf ihr Drängen soll durch die Synode der EKD erstmalig ein Streikverbot für Beschäftigte bei der Diakonie in einem kircheninternen Regelungswerk (Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD) festgelegt werden – und zwar nur für die Diakonie, nicht für die Beschäftigen bei den Landeskirchen und Kirchengemeinden. Wir finden das empörend. Die Kirchen verweigern ihren Beschäftigten das Bürgerrecht auf Streik.

Daher, Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Beschäftigte in Kirche und Diakonie,
fahren wir nach Magdeburg.

Die Fachkommission Kirche, Diakonie und Caritas des ver.di Landesbezirkes Hamburg fährt im Rahmen einer ganztägigen Sitzung am 04. November nach Magdeburg um für Demokratie und die Einhaltung der Grundrechte in Kirche und Diakonie einzu-treten.

Kommt zahlreich mit!

ND-Online berichtet über Diakonie

Beim ver.di Bundeskongress in Leipzig befragte ND-Online den ver.di Sekretär Georg Güttner-Mayer, zu den Beschäftigungsverhältnissen bei der Diakonie und unseren Aktionen. Schon von Ende September, aber trotzdem sehenswert:

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