Hamburg fährt nach Magdeburg!
DAS IST JA WOHL DIE HÖHE
STREIKVERBOT DURCH KIRCHENGESETZ?
Das Landesarbeitsgericht in Hamm und das Arbeitsgericht in Hamburg haben ver.di recht gegeben: Arbeitnehmer/innen dürfen in der Diakonie streiken. Gut so, denn gegen wettbewerbsorientierte Arbeitgeber hilft eben manchmal nur Streik; Beschäftigte in der Diakonie müssen sich wehren können wie andere Arbeitnehmer/innen auch. Doch die kirchlichen Arbeitgeber wollen, dass über einer Million Beschäftigten in den Kirchen und ihren Einrichtungen das Streikrecht dauerhaft entzogen wird. Deshalb zieht die evangelische Kirche vor das Bundesarbeitsgericht. Was bisher nur eine Rechtsmeinung konservativer Juristen war (»Kirchen dürfen ihren Beschäftigten das Streiken verbieten«), soll durch ein weltliches Gericht festgeschrieben werden. Jetzt setzen die Diakonie- Unternehmen noch eins drauf: Auf ihr Drängen soll durch die Synode der EKD erstmalig ein Streikverbot für Beschäftigte bei der Diakonie in einem kircheninternen Regelungswerk (Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD) festgelegt werden – und zwar nur für die Diakonie, nicht für die Beschäftigen bei den Landeskirchen und Kirchengemeinden. Wir finden das empörend. Die Kirchen verweigern ihren Beschäftigten das Bürgerrecht auf Streik.
Daher, Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Beschäftigte in Kirche und Diakonie,
fahren wir nach Magdeburg.
Die Fachkommission Kirche, Diakonie und Caritas des ver.di Landesbezirkes Hamburg fährt im Rahmen einer ganztägigen Sitzung am 04. November nach Magdeburg um für Demokratie und die Einhaltung der Grundrechte in Kirche und Diakonie einzu-treten.
Kommt zahlreich mit!