Bischofskonferenz beschließt Änderung des Arbeitsrechts der katholischen Kirche

Kaum Bewegung

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 27. April Änderungen der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ beschlossen. Das bisherige Arbeitsrecht der katholischen Kirche sei den Beschäftigten und der Öffentlichkeit „so nicht mehr zu vermitteln“, begründete der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, den Schritt. Die Kirchenspitze hat also selbst gemerkt, dass der vordemokratische und altertümliche Umgang mit Beschäftigtenrechten nicht mehr zeitgemäß ist. Nur: Wirklich etwas ändern will sie daran nicht.

Individuelles Arbeitsrecht

Erst kürzlich hat die Caritas im oberbayerischen Holzkirchen eine lesbische Hortleiterin zu einem Aufhebungsvertrag gedrängt, weil diese eine Lebenspartnerschaft mit ihrer Freundin schließen will. Auch künftig sind solche Fälle nicht ausgeschlossen. Es gibt zwar „keine Kündigungsautomatismen“, wie die Bischöfe in ihrer Pressemitteilung betonen. Unter bestimmten Umständen können Beschäftigte bei einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft oder einer erneuten standesamtlichen Heirat aber weiterhin entlassen werden, nämlich „wenn diese Handlung nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen“. Wer entscheidet, ob das der Fall ist? Die Kirche selbst natürlich.

Es bleibt also eine Unsicherheit. Und für katholische Beschäftigte mit „besonderen Aufgaben“, die zum Beispiel „pastoral, katechetisch, aufgrund einer Missio canonica oder einer besonderen bischöflichen Beauftragung tätig sind“, ändert sich nichts. Bei ihnen kann in solchen Fällen von einer Kündigung nur „ausnahmsweise abgesehen werden“.

Damit tangieren die Loyalitätsverpflichtungen in der katholischen Kirche nach wie vor Grundrechte von Beschäftigten (Gleichheitsgrundsatz Art.3 GG, Schutz von Ehe und Familie Art.6 GG, Berufsfreiheit Art.12 GG). Das darf nicht sein. Niemand spricht den Kirchen ihre Regelungsbefugnis im sogenannten Verkündungsbereich ab, etwa bei Pastoren und Diakonen. Doch das bedeutet nicht, dass sie die Arbeitsverhältnisse und Art der Interessenvertretung der mehr als eine Million Beschäftigten in kirchlichen Betrieben nach Gutdünken bestimmen können. Grundrechte gelten für alle – auch für die Beschäftigten der Kirche.

Für ver.di ist daher klar: Eine besondere Loyalitätsverpflichtung darf es für kirchliche Arbeitnehmer/innen nicht geben. Die üblichen gesetzlichen Regelungen reichen aus.

Kein großer Wurf zum kirchlichen Arbeitsrecht

EKD-Denkschrift zur Arbeitswelt

Die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) hat in ihrer am 28. April vorgestellten Denkschrift „Solidarität und Selbstbestimmung im Wandel der Arbeitswelt“ die Rolle der Gewerkschaften als „Akteure für eine menschengerechte Arbeitswelt“ gewürdigt. „Mitarbeit in den Gewerkschaften ist für christliche Arbeitnehmer wesentlicher Ausdruck ihres Berufsethos“, schreiben die Autoren. Das ist gut. Auch der Kritik an wachsender sozialer Ungleichheit und vielen anderen Aussagen kann man uneingeschränkt zustimmen. Doch in Fragen des kirchlichen Arbeitsrechts ist das 144-Seiten-Papier kein großer Wurf.

Der Text beschreibt die radikale Veränderung personennaher Dienstleistungen: „Ehemals weitgehend einheitliche Refinanzierungs- und Tarifregelungen werden politisch zugunsten wettbewerblicher Konkurrenz über die (Lohn-)Kosten ausgehöhlt.“ Dadurch gerate der „Dritte Weg“ kircheninterner Lohnfindung „unter erheblichen Rechtfertigungsdruck“.

Zu Recht. Denn diakonische Einrichtungen übernehmen längst nicht mehr automatisch die Vereinbarungen aus dem Flächentarif des öffentlichen Dienstes. Im Gegenteil. Willkürliche Lohnsenkungen, Ausgliederungen und prekäre Arbeit sind an der Tagesordnung. Die kirchlichen Träger verhalten sich vielfach wie profitorientierte Unternehmen. Vor diesem Hintergrund gibt es keinerlei Rechtfertigung mehr für Sonderwege in Sachen Arbeitsrecht – so es sie je gab.

Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst gescheitert - ver.di leitet die Urabstimmung ein

Presseerklärung In der Tarifauseinandersetzung zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienst hat die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst einstimmig das Scheitern der Tarifverhandlungen erklärt. ver.di leitet deshalb heute die Urabstimmung für einen unbefristeten Streik ein.

Bis zum 5. Mai 2015 werden jetzt die Mitglieder in den Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes zum Arbeitskampf befragt. Sofern mindestens 75 Prozent der Mitglieder zustimmen, kann danach ein unbefristeter Streik unter anderem in Kindertagesstätten, Werkstätten und Einrichtungen für Behinderte, von Sozialarbeitern und Sozialpädagoginnen im allgemeinen Sozialdienst, in Jugendzentren, an offenen Ganztagsschulen sowie in Heimen für Kinder und Jugendliche beginnen.

"Die Arbeitgeber haben in fünf Verhandlungsrunden jeden generellen Handlungsbedarf zur tariflichen Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe geleugnet. Sie haben kein Angebot vorgelegt, sondern lediglich punktuelle Verbesserungen für einen sehr kleinen Teil der Beschäftigten vage in Aussicht gestellt. Damit haben sie die Eskalation der Tarifauseinandersetzung provoziert", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.

Märchen und Realität bei den „Vorschlägen“ der VKA zur „Verbesserung“ der Eingruppierung

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat ihre Presseerklärung zu der fünften Verhandlungsrunde für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst am 20./21. April 2015 ein Papier mit ihren "Vorschlägen" für "Verbesserungen" der Eingruppierung angefügt. In diesem Papier versucht die VKA den Eindruck zu erwecken, sie hätte uns weitreichende Eingruppierungsverbesserungen angeboten, die wir aus reiner Streiklust nicht zur Kenntnis nehmen würden.

Wir wollen daher richtigstellen und einordnen, was wirklich Inhalt der VKA-"Vorschläge" ist. So kann zwischen Märchen und Realität unterschieden werden.

Zum vollständigen Tarifinfo.

Insgesamt ist festzustellen, dass die VKA über alle fünf Verhandlungsrunden wie von ihr schon in dem Auftakttermin am 25. Februar 2015 ausdrücklich erklärt, nicht einmal einen Grund für eine generelle Verbesserung der Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst sieht. Sie ist lediglich bereit, einigen wenigen "Häuptlingen" mehr zu zahlen, nicht aber den "Indiandern". Ihr Papier ist ein reines Täuschungsmanöver!

Kampagnen-Video: Aufwerten Jetzt!


Mehr Informationen unter: http://www.soziale-berufe-aufwerten.de

Tarifinfo Behindertenhilfe: Tarifverhandlungen gescheitert

Für die verantwortungsvolle Arbeit in der Behindertenhilfe wollen die Arbeitgeber nicht mehr Geld bezahlen. Einer besseren Eingruppierung haben sie eine klare Absage erteilt. Auch in Kindertagesstätten oder im Allgemeinen Sozialen Dienst sehen sie keine Notwendigkeit für eine Aufwertung. Deshalb hat ver.di am 21. April 2015 das Scheitern der Tarifverhandlungen erklärt.

In der ver.di-Kampagne zur Aufwertung geht es um alle Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst. Für die Behinderten- hilfe fordert ver.di neue Tätigkeitsmerkmale. Ein spezielles Eingruppierungsmerkmal zum Beispiel für Heilerziehungs- pfleger/innen ist längst überfällig.

Für Einrichtungen, die unmittelbar von den Tarifverhandlungen betroffen sind, wird nun die Urabstimmung eingeleitet. Beteiligt euch!

Tarifinfo herunterladen.

Tarifverhandlung in 5. Verhandlungsrunde gescheitert! Gibt es eine Urabstimmung?

Die Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst sind in der fünften Verhandlungsrunde gescheitert. Die ver.di- Bundestarifkommission entscheidet über Urabstimmung!

Die Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über die Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe sind in der fünften Verhandlungsrunde am 20. und 21. April 2015 in Offenbach erneut ohne Ergebnis geblieben. Die ver.di- Verhandlungskommission hat deshalb einstimmig beschlossen, bei der Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst die Feststellung des Scheiterns der Verhandlungen und die Durchführung der Urabstimmung zu beantragen.

-> Das gesamte Tarifinfo herunterladen.

Aufwerten Jetzt! - Diakonie-Beschäftigte unterstützen Aufwertungskampagne

Diakoniebeschäftigte in Baden Württemberg, hier ver.di KollegInnen aus dem Sonnenhof, unterstützen Aufwertungskampagne und Streiks in den Sozial und Erziehungsdiensten. Sie können zwar nicht zum Streik aufgerufen werden, aber können mit vielfältigen Aktionen die Kampagne mit unterstützen.

Sozial- und Erziehungsberufe: Arbeitgeber verweigern auch in der vierten Verhandlungsrunde generelle Aufwertung

Auch die vierte Verhandlungsrunde zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ist am heutigen Donnerstag (16. April 2015) in Hannover ohne Ergebnis geblieben. "Die Arbeitgeber lehnen nach wie vor eine generelle Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe ab.

Insbesondere bei den Fachkräften für Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verweigern sie strikt eine höhere Eingruppierung der Gruppenleitungen", sagte ver.di-Verhandlungsführer Onno Dannenberg. "Wenn es in der nächsten Verhandlungsrunde am Montag und Dienstag wieder kein verhandlungsfähiges Angebot gibt, riskieren die Arbeitgeber eine deutliche Eskalation dieser Tarifauseinandersetzung."

Großkundgebung am 20.4.2015 in Stuttgart: Aufwerten Jetzt!


Ab 11.45 demonstrieren wir solidarisch mit allen anderen Beschäftigten im Sozial‐ und Erziehungsdienst auf den Stuttgarter Schlossplatz. Dort findet die Hauptkundgebung mit dem Vorsitzenden der Gewerkschaft Verdi, Frank Bsirske statt.

Beginn der Kundgebung: 12.30 Uhr, Ende: 14.00 Uhr

Wichtig: Bitte leitet diese Info an Eure Kolleginnen und Kollegen weiter!

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