Neue Tarifverhandlungen Ende September - Protest in den Betrieben - bundesweiter Aktionstag in der Behindertenhilfe

Nach Ablehnung der Schlichtungsempfehlung durch die Mitglieder, haben wir die Sommerpause gut genutzt. Vor Ort in den Betrieben und Einrichtungen im Sozial- und Erziehungsdienst haben die ver.di-Mitglieder lebhaft diskutiert. Betriebliche Arbeitskampfleitungen haben die bisherigen Streikstrategien und ihrer Folgen ausgewertet. Viele kreative Köpfe planen die nächsten Aktionen und Streiks. Ausführliche Informationen finden Sie im aktuellen Tarifinfo.

Die Krankenhauspetition für mehr Personal ist freigeschaltet

Wer in den letzten Jahren zur Behandlung im Krankenhaus war oder dort Angehörige besucht hat, weiß: Das Personal in deutschen Krankenhäusern ist überlastet. Für notwendige Pflege- und Hygienemaßnahmen ist nicht genügend Zeit. Das hat einen Grund: Nach ver.di-Hochrechungen fehlen 162.000 Stellen an Krankenhäusern, davon alleine 70.000 in der Pflege. Diese werden dringend benötigt, um eine gute Versorgung der Patient/innen sicherzustellen. Die große Koalition hat das Problem erkannt, handelt aber nur zögerlich. ver.di fordert ein Gesetz für genug Personal im Krankenhaus und hat dazu eine Petition eingereicht. Bitte werbt an eurem Arbeitsplatz, in eurem Freundes- und Bekanntenkreis, im Verein und auf der Straße, über eure E-Mail-Verteiler und in den sozialen Netzwerken für die Petition.

Online-Petition: So viele Mitzeichnungen so schnell wie möglich – deadline 12.10.2015

Wir wollen in den kommenden Tagen soviele elektronische Unterschriften wie möglich erreichen. Denn die drei Petitionen mit den meisten Mitzeichnungen erscheinen auf der Eingangsseite für ePetitionen (online-Petitionen) des Petitionsausschusses. Die Frist für die Mitzeichnung der online-Petition endet am Montag 12.10.2015.

Link zur online-Petition – unterzeichne jetzt:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_08/_21/Petition_60583...

Kirchliches Arbeitsrecht: ver.di bedauert Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – Streikrecht jedoch nicht beeinträchtigt

Ver.di-Pressemitteilung, Berlin, 2. September 2015

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde zum kirchlichen Arbeitsrecht, sieht aber keine negativen Auswirkungen auf das gewerkschaftliche Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen. Die Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts würden noch eingehend juristisch geprüft. Es werde aber bereits deutlich, dass damit keine Einschränkungen für Arbeitskämpfe verbunden seien. „Es ist weiterhin möglich, bei Tarifauseinandersetzungen in kirchlichen Einrichtungen als letztes Mittel zum Streik aufzurufen“, betonte ver.di- Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Mittwoch.

Die von ver.di eingelegte Verfassungsbeschwerde (2 BvR 2292/13) richtete sich gegen die Gründe eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum „Dritten Weg“, also zum Streikverbot des kirchlichen Arbeitsrechts. Vor dem BAG hatte ver.di gewonnen, sah aber ihr Grundrecht auf Streik durch die Urteilsgründe verweigert und wandte sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht. Dies hat die Beschwerde nun verworfen, da ver.di vor dem BAG obsiegt hatte und aus Sicht der Verfassungsrichter nur der entsprechende Tenor der BAG-Entscheidung maßgeblich ist, nicht aber die Begründung. Im Ursprungsverfahren hatten mehrere kirchliche Einrichtungen gegen einen Streikaufruf von ver.di im Jahre 2009 geklagt.

Krankenhauspetition für mehr Personal

Am 1.9.2015 startet die "Die Krankenhauspetition für mehr Personal". Wir setzen damit unsere Aktionen für eine gesetzliche Personalbemessung fort. Bisher lag der Schwerpunkt unserer Aktivitäten bei den Beschäftigten in den Krankenhäusern. Da von der unzureichenden Krankenversorgung aufgrund von Personalnot jeder morgen direkt betroffen sein kann, zielt die Petition auf einen größeren Unterstützerkreis: Alle Bürgerinnen und Bürger, Patienten, Angehörige, ver.di als Gesamtorganisation und die DGB-Gewerkschaften. Infoflyer herunterladen.

ver.di Kampagnenstart in der Diakonie Hessen

Nach langer und intensiver Vorarbeit startet die ver.di Kampagne für die Einrichtungen und Betriebe in der Diakonie Hessen nun in die betriebliche Öffentlichkeit. Wir wollen Ihnen die Zusammenhänge zwischen den Arbeitsbedingungen und den Regelungen in der Diakonie Hessen gut verständlich erklären, Probleme beleuchten und Licht ins Dunkle bringen. Hierzu werden Sie in den nächsten Wochen und Monaten entsprechende Informationsblätter zu unterschiedlichen Themen erhalten. Wir würden uns freuen, auch Sie für unser Ziel gewinnen und uns gemeinsam aktiv für einen Tarifvertrag mit der Diakonie Hessen einsetzen zu können.

Das Auftakt-Flugblatt können Sie bei uns herunterladen und gern weiterverbreiten.

Kein verbessertes Angebot der VKA!

In den Verhandlungen am 13. August 2015 für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst hat es kein verbessertes Angebot der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gegeben, sodass wir die Verhandlungen erneut für gescheitert erklärt haben. Komplettes Tarifinfo herunterladen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dies bedeutet, dass die Wiederaufnahme der Streiks für Anfang Oktober mit veränderten Streikformen vorbereitet werden muss!

Aufwerten Jetzt!: Arbeitgeber führen Öffentlichkeit mit falschen Zahlen in die Irre

Nach der klaren Ablehnung des Schlichterspruchs durch die Mitglieder der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Sozial- und Erziehungsdienst versucht die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) nun, die Öffentlichkeit mit falschen Zahlen in die Irre zu führen. Zu den falschen Behauptungen in der VKA-Pressemitteilung vom 10. August 2015 stellt ver.di fest:

* Die Gehälter der Erzieherinnen und Erzieher mit Normaltätigkeit würden nach der Schlichtungsempfehlung nicht – wie von der VKA behauptet – um bis zu 6 Prozent, sondern nur zwischen 1,29 und 4,89 Prozent steigen.

* Nur die Gehälter der Erzieherinnen und Erzieher mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten würden bei Umsetzung des Schlichterspruchs auf bis zu 3.800 Euro steigen, die Gehälter der Erzieherinnen und Erzieher mit Normalttätigkeiten (Entgeltgruppe S6) würden nur auf bis zu 3.450 Euro steigen und das ist die große Mehrzahl der Erzieherinnen. Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Baden- Württemberg hat sogar untersagt, außer den Gruppenleitungen bei der Stadt Stuttgart, Erzieherinnen in die Entgeltgruppe S8 mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten einzugruppieren.

* Von den von den Arbeitgebern behaupteten 7,5 Prozent Gehaltszuwachs von Erzieherinnen und Erziehern mit Normaltätigkeit in der Stufe 2 seit Februar 2014 entfallen 6,2 Prozentpunkte auf die allgemeinen Tabellenerhöhungen, die alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erhalten haben, und nur 1,3 Prozentpunkte kämen durch die Schlichtungsempfehlung hinzu. In der Endstufe entfallen von den angeblich insgesamt 10,6 Prozent Zuwachs 5,4 Prozentpunkte auf die allgemeinen Tabellenerhöhungen.

* Es gibt nicht – wie die Arbeitgeber behaupten – nur drei Entgeltgruppen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, sondern insgesamt acht Entgeltgruppen. Von diesen acht sollen nach der Schlichtungsempfehlung drei überhaupt nicht angehoben werden. Von den übrigen fünf soll in drei Entgeltgruppen nur die Endstufe angehoben werden, und nicht etwa „zusätzlich zu einer durchgängigen“ Erhöhung. Eine „durchgängige“ Erhöhung, die zwischen 1,21 und 2,21 Prozent liegen würde, ist nur für zwei Entgeltgruppen vorgesehen.

Klare Ablehnung der Schlichtungs­empfehlung in der Mitgliederbefragung

Die Mitgliederbefragung zu der Schlichtungsempfehlung vom 22. Juni 2015, die vom 7. Juli bis zum 5. August 2015 stattfand, hatte ein eindeutiges Ergebnis: 69,13 Prozent der teilnehmenden ver.di-Mitglieder im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes lehnten die Schlichtungsempfehlung ab und erklärten sich bereit, unbefristet weiter zu streiken. Mehr Informationen dazu stehen im ver.di Tarifinfo vom 11.8.2015.

Klare Botschaft in der Diakonie Mitteldeutschland

Mitarbeitervertreter wollen mit großer Mehrheit Tarifverträge. Vor diesem Hintergrund wählten heute ca. 100 MAVlerinnen in Halle fünf KollegInnen in eine Arbeitsrechtliche Kommission, um in dieser von der Kirche aufgeherrschten Kommission weiter für Tarifverträge zu streiten.Wir werden weiter berichten. Siehe auch hierzu das Positionspapier.

14. Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht: Gute Arbeit – schlechte Bedingungen?

Am 12./13. November findet die 14. Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht statt. Unter dem Titel "Gute Arbeit – schlechte Bedingungen?" wird das Arbeitsrecht bei Kirche und Diakonie unter die Lupe genommen. Für ca. 1,2 Mio. Beschäftigte in Diakonie, Caritas und den verfassten Kirchen gilt kirchliches Arbeitsrecht. Dazu zählen besondere Loyalitätspflichten, vor allem aber die Regelung der Arbeitsbedingungen im Rahmen des sog. Dritten Weges. Was bedeutet das für die Beschäftigten?

Der Kirchengerichtshof der EKD verpflichtet insbesondere diakonische Einrichtungen zu einer kirchengemäßen Behandlung der Beschäftigten. Er verbietet ersetzende Leiharbeit und verlangt die strikte Anwendung kirchenrechtlich legitimierter Arbeitsbedingungen. Das gilt für alle, die den kirchlichen Auftrag erfüllen, auch wenn sie z.B. im Rahmen eines Werkvertrags tätig sind. Der diakonische Arbeitgeberverband VdDD hält dagegen: Was einem weltlichen Unternehmen erlaubt ist, könne einem diakonischen nicht verwehrt werden.

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