Arzt nach zweiter Heirat entlassen
Bundesverfassungsgericht kassiert Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
Laut Bundesverfassungsgericht durfte ein katholisches Krankenhaus einem Chefarzt kündigen, weil er nach einer Scheidung zum zweiten Mal geheiratet hat. Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Bestätigung der Kündigung nun ein anderslautendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben.
Ein Jahrzehnt lang war der Kläger, der ein angesehener Krebsspezialist ist, Chefarzt des katholischen St.-Vinzenz-Krankenhauses in Düsseldorf, schreibt der DGB-Rechtsschutz. Nach der Scheidung von seiner Frau hat er seine neue Lebensgefährtin standesamtlich geheiratet. Darin sah das katholische Krankenhaus einen Loyalitätsverstoß und kündigte dem Arzt aus verhaltensbedingten Gründen fristgemäß. Dadurch, dass er nach der Scheidung seiner ersten Ehe eine zweite, standesamtliche Ehe eingegangen war habe er sich in Widerspruch zum römischkatholischen Eherecht gesetzt, argumentierte der Arbeitgeber.
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