Diakonie

Delegiertenversammlung DW Hessen wiederum ergebnislos beendet!

Dienstag Abend um kurz vor 20.00 Uhr haben die anwesenden VertreterInnen des Aufsichtsrats der Diakonie Hessen die Delegiertenversammlung nach Forderung der Mehrheit der Delegierten für ergebnislos beendet erklärt. Damit ist die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen nach wie vor arbeitnehmerseitig nicht besetzt und kann nicht ins Arbeiten kommen.

Wir alle, die von ver.di aufgerufenen Teilnehmer der Kundgebung vor dem Versammlungsort sowie die überwältigende Mehrheit der Delegierten, haben einen langen und ereignisreichen Tag hinter uns und sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Auch der kurzeitige und mittelgroße Polizeieinsatz, der von der Arbeitgeberseite am Vormittag veranlasst wurde, konnte unsere KollegInnen sowohl im Versammlungssaal als auch außen nicht von ihrem Ziel abbringen, die Wahl zu verhindern.

Und sie haben es tatsächlich geschafft!! Trotz einer fast schon menschenverachtenden Sitzungleitung durch Aufsichtsratsvertreter des DW-Hessens, die kaum Pausen und kein Mittagessen ermöglichten und die Delegierten, die teilweise seit 7.00 Uhr morgens unterwegs waren, bis kurz vor 20.00 Uhr mit Verfahrensauslegungen im Saal festhielten!

Die Forderung der Beschäftigten der Diakonie nach Abschluss von Tarifverträgen, wie sie von den demonstrierenden KollegInnen im Außenbereich lautstark skandiert wurde, liegt nun klar auf dem Tisch! Jetzt wird sich zeigen, ob die Diakonie Hessen weiterhin in Stillstand verharrt und an ihrem nicht mehr zeitgemäßen System des Dritten Wegs festhält, oder ob sie endlich erkennt, dass die Forderung der Beschäftigten, den Rahmen der Arbeitsrechtgestaltung über Tarifverhandlungen und auf Augenhöhe zu gestalten, der konstruktivere und zukunftsgerichtetere Weg sind.

Diakonie in Württemberg streikt mit

In der Diakonie Württemberg sind viele Beschäftigte noch direkt (kirchenrechtlich) an die Tarife des Öffentlichen Dienstes angeschlossen. Deshalb beteiligen sich in jeder Tarifbewegung immer mehr Betroffene aus der Diakonie auch an den Warnstreiks. Ein Beispiel, das auch für Beschäftigte der Caritas Schule machen könnte.

Die Bilder vermitteln Eindrücke vom Warnstreik in Esslingen (18.2.2014) und Stuttgart (26.3.2014). Alle Fotos sind von Wolfgang Lindenmaier.

JAV-Newsletter für die Diakonie #1: JAV-Rechte gestärkt!

Dieser Newsletter ist sowohl für JAVen, als auch MAVen in diakonischen Einrichtungen interessant und kann und soll möglichst breit gestreut und verwendet werden. Im November wurden wichtige Veränderungen im Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche Deutschlands (MVG EKD) beschlossen, die eine Stärkung der JAV-Rechte vorsehen, orientiert am BetrVG.

Resolution der Delegiertenversammlung der Mitarbeitervertretungen im DW EKM

Die vollständige Resolution als PDF herunterladen.

Als Delegierte der Mitarbeitervertretungen diakonischer Einrichtungen im Bereich der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland und Teilnehmer der Delegiertenkonferenz am 28.11.2013 in Halle (Saale) verabschieden wir die folgende Resolution:

Das Diakonische unserer Landeskirchen wird fast vollständig den Dienststellen übertragen, die sich im Diakonischen Werk der EKM organisieren. Diese Dienststellen sind in der Regel Dienstleister im Auftrag des Sozialstaates BRD. Sie unterliegen dessen Anforderungen und werden von diesem bezahlt. Die Erbringung der Dienstleistungen durch die Diakonie am Betroffenen erfolgt zum großen Teil durch Nichtchristen. Die Dienststellen der Diakonie rekrutieren Mitarbeitende durch privatrechtliche Verträge - durch Arbeitsverträge - im Rahmen des bürgerlichen Rechtes.

Wir fordern unsere Landeskirchen auf, die den Arbeitsverträgen zwischen Diakonie und freien Bürgern zugrunde liegenden Arbeitsbedingungen nicht mehr als „innerkirchliche Angelegenheit“ zu bezeichnen und nicht mehr dem Kirchenrecht zu unterstellen.

Wir fordern die EKM zu einem offenen Dialog mit den Gewerkschaften des DGB auf, der nicht schon vor seinem Beginn durch eine Seite z.B. durch ein ARRG reglementiert wird.

Wir fordern alle Kolleginnen und Kollegen in der Diakonie auf, dem Gesetz unserer Kirche Folge zu leisten, sich gewerkschaftlich zu organisieren und damit Verantwortung für die eigenen Arbeitsbedingungen zu übernehmen. Im Rahmen des DGB ist die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di für den Bereich der Diakonie zuständig.

Neubesetzung Arbeitsrechtliche Kommission Diakonie Hessen weiter unklar

presse.mitteilung ver.di hessen

Die Gewerkschaft ver.di hat mit Interesse registriert, dass auch der zweite Versuch der Diakonie Hessen fehlgeschlagen ist, eine arbeitsrechtliche Kommission (ARK) zu bilden. Dieses Gremium regelt die kirchlichen Dienstrechtsangelegenheiten. Ein erster Wahlversuch im August war an massiven Form- und Organisationsfehlern gescheitert. Der zweite Termin für vergangene Woche wurde kurzfristig abgesagt. Die für Kirchen zuständige Gewerkschaftssekretärin Saskia Jensch: „Es ist zwar noch nicht Weihnachten, aber die Beschäftigten und deren gewählte Interessenvertretungen betrachten es trotzdem als eine frohe Botschaft, dass die ungewollte Kommission nun offenbar vorerst nicht zustande kommt.“

Kirchliches Arbeitsrecht diskriminiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

"Loyal dienen - Diskriminierendes Arbeitsrecht bei Caritas, Diakonie und Co." lautet der Titel des kürzlich erschienen Sachbuchs von Corinna Gekeler, in dem in konkreten Praxisbeispielen die diskriminierende Situation von Arbeitnehmern verdeutlicht wird, die dem kirchlichen Arbeitsrecht ausgesetzt sind. Corinna Gekeler spricht auf der Kundgebung „Gleiche Rechte für alle Arbeitnehmer_innen“ am 09.November 2013 ab 12 Uhr in Düsseldorf, am Rathaus, Marktplatz 1.

Mehr zum Buch:

Ein konfessionsloser Pförtner wird abgelehnt, die Verwaltungskraft muss ihre „wilde Ehe“ verheimlichen, eine muslimische Erzieherin hat keinerlei Aufstiegschancen, eine Sozialarbeiterin darf sich nicht mit ihrer Freundin verpartnern und ein Arzt wird wegen Kirchenaustritt entlassen. Wie groß die Vielfalt der sogenannten Loyalitätsobliegenheiten an Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen ist, belegen die zahlreiche Interviews in „Loyal Dienen – Diskriminierendes Arbeitsrecht bei Caritas, Diakonie und Co“. Das Sachbuch schildert die Auswirkungen der Sonderrechte, die einen Verzicht auf Grundrechte wie Glaubens- und Gewissensfreiheit, Schutz des Privatlebens und Schutz vor Diskriminierung bedeuten.

Ungewöhnliche Zusammenrottung von ver.di Kampfenten in Südbaden!

Dieser Beitrag erschien ursprünglich am 28.10.2013 auf der Website der Stadtmission Heidelberg.

Am Oberrhein bei den Isteiner Schwellen waren dieser Tage größere Ansammlungen von Stockenten der Unterart ver.di Kampfente zu beobachten. Experten vermuten einen Zusammenhang mit der in einer Woche rheinabwärts stattfindenden Synode der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD). Die Enten scheinen sich auf die gemeinsame Reise nach Düsseldorf zu begeben.

Diakonie Hessen: Protest der Beschäftigten gegen undemokratisches Arbeitsrecht am 22. August in Gießen

ver.di-Pressemitteilung, Frankfurt/Gießen, Montag, 19. August 2013:
Die Diakonie Hessen hält am Donnerstag in Gießen eine Delegiertenversammlung ab. Dort soll die arbeitsrechtliche Kommission (ARK) gewählt werden. Die ARK ist zuständig für die Arbeitsrechtssetzung von 30.000 Diakonie-Beschäftigten in Hessen.

Die Gewerkschaft ver.di nimmt das zum Anlass für Protest. ver.di ruft zu einer Kundgebung gegen den diakonischen dritten Weg und für Tarifverträge auf. Mit Musik, Reden und kreativen Beiträgen wollen die Beschäftigten der Diakonie ab 10.00 Uhr vor der Gießener Kongresshalle auf ihr Anliegen aufmerksam machen und gegen die Neuwahl der ARK demonstrieren.

ver.di zeigt Gesicht in kirchlichen Betrieben


Es sieht nicht gut aus für die über ein Millionen Beschäftigten in den kirchlichen Betrieben in Deutschland. Grundlegende Arbeitnehmer/ -innenrechte werden immer wieder bestritten. Mit aktuellen Kirchengesetzen wird erneut versucht allgemein gültige Rechte für Arbeitnehmer einzuschränken.

Das ver.di Flugblatt zur Unterschriftensammlung und Mobilisierung für die Aktion vor der Synode in Düsseldorf, am 9. November 2013 kann hier als PDF heruntergeladen oder im ver.di-Bundesfachbereich Gesundheit,Soziale Dienste,Wohlfahrt und Kirchen bestellt werden. Alternativ können die Unterschriften auch online gesammelt werden.

Onlinepetition: Gleiche Rechte für ALLE Arbeitnehmer/-innen!

Kann Gewerkschaft Sünde sein?: ver.di startet Unterschriftenaktion und Onlinepetition

Mit einer bundesweiten Unterschriftenaktion in Einrichtungen und Betrieben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verstärken diakonische Mitarbeitervertretungen und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Bemühungen für die Anerkennung demokratischer Grundrechte. „Wir fordern gemeinsam mit den Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen eine gerechte Bezahlung, reguläre Tarifverhandlungen, das Streikrecht sowie die gleichen Mitbestimmungsrechte wie für Betriebsräte in weltlichen Einrichtungen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler zum Auftakt der Unterschriftenaktion. Ergänzt wird die Unterschriftensammlung von einer Onlinepetition.

Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen würden noch immer grundlegende demokratische Rechte vorenthalten, sie seien nach wie vor Beschäftigte zweiter Klasse. Es zeichne sich ab, dass die EKD auf ihrer Synode in Düsseldorf vom 7. bis 13. November 2013 Kirchengesetze erlassen wollen, die Streikrecht und echte Mitbestimmung verhindern sollen. „Unterschriftenaktion und Onlinepetition sollen ein Zeichen setzen: Die Beschäftigten wehren sich gegen Bevormundung. Wir fordern gleiche Rechte für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, betonte Bühler.

Die in der gemeinsamen Aktion von ver.di und der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft von Mitarbeitervertretungen in der Diakonie (Buko) gesammelten Unterschriften sollen am 9. November 2013 dem Rat der EKD und der Kirchenkonferenz überreicht werden.

Zur vollständigen Ver.di-Pressemitteilung (PDF).

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