Resolution der Delegiertenversammlung der Mitarbeitervertretungen im DW EKM

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Als Delegierte der Mitarbeitervertretungen diakonischer Einrichtungen im Bereich der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland und Teilnehmer der Delegiertenkonferenz am 28.11.2013 in Halle (Saale) verabschieden wir die folgende Resolution:

Das Diakonische unserer Landeskirchen wird fast vollständig den Dienststellen übertragen, die sich im Diakonischen Werk der EKM organisieren. Diese Dienststellen sind in der Regel Dienstleister im Auftrag des Sozialstaates BRD. Sie unterliegen dessen Anforderungen und werden von diesem bezahlt. Die Erbringung der Dienstleistungen durch die Diakonie am Betroffenen erfolgt zum großen Teil durch Nichtchristen. Die Dienststellen der Diakonie rekrutieren Mitarbeitende durch privatrechtliche Verträge - durch Arbeitsverträge - im Rahmen des bürgerlichen Rechtes.

Wir fordern unsere Landeskirchen auf, die den Arbeitsverträgen zwischen Diakonie und freien Bürgern zugrunde liegenden Arbeitsbedingungen nicht mehr als „innerkirchliche Angelegenheit“ zu bezeichnen und nicht mehr dem Kirchenrecht zu unterstellen.

Wir fordern die EKM zu einem offenen Dialog mit den Gewerkschaften des DGB auf, der nicht schon vor seinem Beginn durch eine Seite z.B. durch ein ARRG reglementiert wird.

Wir fordern alle Kolleginnen und Kollegen in der Diakonie auf, dem Gesetz unserer Kirche Folge zu leisten, sich gewerkschaftlich zu organisieren und damit Verantwortung für die eigenen Arbeitsbedingungen zu übernehmen. Im Rahmen des DGB ist die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di für den Bereich der Diakonie zuständig.

Halle, 28.11.13

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