Diakonie

... als das Kamel durch ein Nadelöhr geht

"Ihr könnt nicht beiden dienen, Gott oder dem Mammon", wurde u.a. in der Bückeburger Zeitung die Bibel zitiert. Grund: eine ver.di Aktion der Kolleginnen und Kollegen aus dem evangelischen Krankenhaus Bückeburg. Diese fordern seit Monaten den Abschluss eines Tarifvertrages. Mittlerweile ist das Bückeburger Haus vom evangelischen Krankenhauskonzern Agaplesion gekauft worden. Dieser weigert sich ebenso mit ver.di zu verhandeln. Immerhin: Zu einem Gespräch mit ver.di hat sich der Vorstandsvorsitzende Dr. Horneber bereitgefunden.

Diakonie Hessen-Nassau will die Demokratie verbieten: Mitarbeiterbefragung untersagt

Frankfurt a. M; Darmstadt: Mit Verboten reagiert die Diakonie in Hessen-Nassau auf eine Befragung der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (AGMAV). Die AGMAV fragt die Beschäftigten in den diakonischen Einrichtungen, ob sie sich für ein Beibehalten des sogenannten 3. Weges (Regelung der Tarife in diakonie-internen Kommissionen) oder für die Einführung von Tarifverträgen aussprechen. Das Darmstädter Elisabethenstift hat der örtlichen MAV nun die Befragung untersagt.

Kircheninfo Nr. 19 erschienen

»Urabstimmung« in der Diakonie Hessen Nassau

Vor dem Hintergrund der Fusion zweier hessischer Landeskirchen steht erneut die Frage auf der Tagesordnung: Tarifvertrag oder Dritter Weg. Die Diakonie dort weigert sich strikt auch nur über diese Frage ernsthaft zu sprechen. Deshalb greift die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen zum Mittel der Mitarbeiterbefragung um die MitarbeiterInnen zu informieren und anzuregen aktiv zu werden.

Getroffene Hunde bellen: VdDD reagiert auf schwarzes Schaf

Bereits Mitte Juni wendete sich Thomas Oelkers, seines Zeichens Vorstandsvorsitzender des Verbands diakonischer Dienstgeber (VdDD) an Berno Schuckart-Witsch von der ver.di Bundesverwaltung. Offenbar war ihm die Verleihung des schwarzen Schafes im Juni 2012 an den VdDD aufgestoßen.

An dieser Stelle wollen wir die Gelegenheit nutzen, euch den Brief vorzustellen (zu finden auch im Anhang) und ihn unsererseits zu besprechen. Wenn ihr den Brief selbst kommentieren wollt, könnt ihr die Kommentarfunktion der Seite nutzen (Anmeldung erforderlich). Auch Rückfragen beantworten wir gerne.

"Gerade die Mitglieder des VdDD setzen sich für gute und einheitliche Arbeitsbedingungen in der Diakonie ein.", so Herr Oelkers vom VdDD. Das finden wir ja total toll, nur warum sehen wir davon nichts, Herr Oelkers?

Dazu behauptet der VdDD, dass es ver.di schwer falle Aktive Kolleginnen und Kollegen in den diakonischen Betrieben zu gewinnen. Sehen wir einmal davon ab, dass die anschließenden Selbstbeweihräucherungen etwas peinlich anmuten, liegt der gute Mann auch gänzlich falsch: immer mehr Beschäftigte wollen sich nicht mehr mit den mittelalterlichen Demokratie-Vorstellungen einiger Diakonieleitungen abfinden. Schwierig wird es für Aktive vor allem dort, wo ihnen wegen gewerkschaftlicher Betätigung mit Repressalien gedroht wird. Doch davon lassen wir uns nicht einschüchtern, denn Streikrecht ist Grundrecht.

Eine weiterhin im Anschreiben genannte mögliche Parität in der Arbeitsrechtlichen Kommission ist zwar so banal wie richtig, bedeutet aber nicht, dass deshalb auf Augenhöhe verhandelt wird. Wie aus dem kürzlich gefassten Beschluss der Diakonieleitung in Niedersachsen zu sehen ist, streben die Diakonie-Chefs an, dass in den ARK zukünftig auch ohne die Zustimmung der Beschäftigten Beschlüsse gefasst werden können. Ist dies das positive demokratische Verständnis, von dem Herr Oelkers spricht?

"Die nahezu flächendeckende betriebliche Mitbestimmung wird ebenfalls als überzeugender Vorteil der kirchlichen Arbeitswelt anerkannt." Eben nicht: wo Mitbestimmung heisst, dass am runden Tisch gesprochen wird, während den Beschäftigten gleichzeitig die Grundrechte strittig gemacht werden, wird sie zur Farce. Uns geht es um konstruktive Lösungen im Sinne der Menschen. D.h. dass in diakonischen Betrieben zuallererst an die Patienten und die Beschäftigten gedacht werden muss und nicht an die Maximierung des Gewinns. Ansonsten verkommt eine kirchliche Einrichtung zur neoliberalen Firma.

Herr Oelkers wirft uns vor, wir würden "diakonische Arbeit ... diffamieren". Das Gegenteil ist der Fall. Wir wissen, wie wichtig die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen ist. Wir müssen allerdings bezweifeln, dass dies dem VdDD genauso klar ist: warum sonst die Ausgliederungen, warum die ungleiche Bezahlung, warum wird am undemokratischen Dritten Weg festgehalten? Wir sagen: das ist eine Missachtung der guten und wichtigen Arbeit der Beschäftigten in der Diakonie. Immer wieder vesucht Herr Oelkers den VdDD mit den Federn der Kolleginnen und Kollegen zu schmücken, die für die Diakonie arbeiten. Richtig ist: nicht der VdDD leistet die Arbeit am Menschen, sondern die Beschäftigten.

In diesem Sinne sagen wir: sie können uns Hausverbote erteilen, sie können sich mit fremden Federn schmücken, sie können auch an undemokratischen Praktiken festhalten und weiterhin schöne Briefe schreiben. Den gerechten Einsatz für gute und menschenwürdige Arbeitsbedingungen, für das demokratische Grundrecht auf Streik und für bessere Bezahlungen, werden sie damit nicht stoppen, Herr Oelkers.

Vollversammlung lehnt ARRG-D Änderung ab

Die Mitarbeitervertretungen, zusammengeschlossen in der ag - mav Niedersachsen, lehnen die Änderung der ARRG-D ab und haben dazu folgendes veröffentlicht:

Quelle: ag - mav

Entschließung der Vollversammlung
zu den Beschlüssen des Rates der Konföderation
Änderung des ARRG-D vom 2. Juli

Die Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes-Diakonie (ARRG-D) durch die Kirchenregierung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen lehnen wir strikt ab.

Begründung:

- Die Änderung hat zum Ziel, dass die Arbeitgeber allein über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Diakonie bestimmen können. Die "Zwischenschaltung" eines so genannten neutralen Schlichters bleibt Makulatur. Ein Schlichter kann nur zwischen widerstreitenden Interessen vermitteln. Daran fehlt es im beschlossenen Modell, da nur eine Interessenpartei vertreten ist.

- Dieses Modell hat mit einer Arbeitsrechtsregelung durch einen Dritten gemäß § 317 BGB nichts mehr zu tun. Sie ist rechtlich höchst zweifelhaft und mit den propagierten Grundlagen kirchengemäßen Arbeitsrechts unvereinbar.

- Der Beschluss der Kirchenregierung setzt sich in eklatanter Weise über die berechtigten Interessen der Beschäftigten der Diakonie hinweg. Er macht damit deutlich, dass es der Kirche und den diakonischen Arbeitgebern nicht um Partizipation und Teilhabegerechtigkeit geht, sondern um die Durchsetzung ihres verfassungsgemäßen Selbstverwaltungsrechts, das sie zu einem Selbstbestimmungsrecht überinterpretieren. Es ist eine Demonstration der Macht, nicht des Kooperationswillens. Der Beschluss der Kirchenregierung vergrößert deshalb die Glaubwürdigkeitslücke der Kirche und fügt ihr großen Schaden zu.

- Wir fordern den Rat der Konföderation, die Diakonie in Niedersachsen und den DDN auf, umgehend Verhandlungen mit den Gewerkschaften aufzunehmen, um weiteren Schaden von der Kirche und den diakonischen Einrichtungen abzuwenden.

Nur bei Verhandlungen unter gleichstarken Partnern sind die Grundlagen des kirchlichen Arbeitsrechts: Partnerschaft und Kooperation, Parität und faire Konfliktregelung gegeben. Diese Grundlagen werden ausschließlich durch Tarifverhandlungen gewährleistet.

Schwarzes Schaf in Berlin

Berlin, 18. Juni 2012: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die diakonischen Arbeitgeber aufgefordert, nicht länger das kirchliche Sonderarbeitsrecht zu beanspruchen, sondern den eigenen Beschäftigten endlich demokratische Grundrechte, das Streikrecht und das weltliche Tarifrecht zu gewähren.

„Wer wie jedes weltliche Unternehmen agiert, muss auch das weltliche Recht anwenden“, forderte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke anlässlich der „Verleihung“ eines „schwarzen Schafs“ an den Verband diakonische Dienstgeber in Deutschland (VdDD) in Berlin. Das Schaf ist am Donnerstagmittag von ver.di gemeinsam mit Vertretern der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen übergeben worden.

Der Verband habe sich in „herausragender Weise“ für das kirchliche Sonderarbeitsrecht, den so genannten „dritten Weg“, eingesetzt. Im Rahmen dieses „dritten Wegs“ würden Firmen auf Niedriglohn-Niveau ausgegliedert sowie den Beschäftigten Streik- und Tarifrecht vorenthalten, während das kircheneigene Arbeitsrecht nach „Gutsherrenart“ gehandhabt werde. „Wer so agiert, hat sich ein ‚schwarzes Schaf‘ verdient“, stellte Paschke klar.

Anstatt sich den Forderungskatalog der Magdeburger Synode zu eigen zu machen, der unter anderem mehr Transparenz und Mitsprache der Beschäftigten anmahnte, würden kritische Beschäftigte samt ihrer Gewerkschaft ver.di ausgegrenzt und die Konkurrenz über niedrige Löhne ausgeweitet, betonte Paschke.

Hier der ver.di Bericht. Die Antwort des VdDD auf die Aktion ist hier nachzulesen.

Schwarzes Schaf für VdDD

ver.di und der Zusammenschluss von Mitarbeitervertretungen in der Diakonie überreichen dem Arbeitgeberverband in der Diakonie(VdDD) - 350 000 Beschäftigte, 160 Betriebe - ein schwarzes Schaf.

Mehr dazu im Brief an den VdDD.

Elfenbeinturm Bundessozialgericht

'Auf dem „Dritten Weg“ in die Zukunft?' lautete der Titel einer Veranstaltung im Bundessozialgericht am 11. Juni 2012. Viel zu häufig wurde dort die „herrschende Meinung“ wiedergegeben, dass kirchliche Sonderarbeitsrecht habe seine Berechtigung. Von Realitäten in den kirchlich-diakonischen Unternehmen war wenig die Rede. Umso wichtiger war der Beitrag einer Sprecherin der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in der Diakonie der EKD, Beate Eishauer, die sich mit den sozialen Situationen auseinandersetzte. Ihr Aufruf zum gemeinsamen zivilgesellschaftlichen Widerstand wurde vom Publikum zwar gehört, aber weder diskutiert noch weiter konkretisiert.

Wir dokumentieren an dieser Stelle den Vortrag der Kollegin Beate Eishauer.

Warnstreik im Diakoniekrankenhaus Mannheim

Am 31.5.12 sind die Kolleginnen und Kollegen des Diakoniekrankenhauses in Mannheim in den Warnstreik getreten. Sie fordern einen Tarifvertrag für die rund 800 Beschäftigten des Krankenhauses, mit dem der TVöD für alle gesichert werden soll. Die Sicherung einheitlicher Einkommen und Arbeitsbedingungen durch die Tarifbindung  ist das zentrale Anliegen der Kolleginnen und Kollegen in dieser Tarifauseinandersetzung. (Flugblatt zum Warnstreik als PDF herunterladen)

In den letzten Monaten hatte die Geschäftsführung eine Gehaltsabsenkung von 6 % von den Beschäftigten gefordert.  Ein erster Erfolg der Proteste hatte sich bereits am Morgen einer aktiven Mittagspause am 25.5.12 eingestellt: der Arbeitgeber hatte angekündigt, seine Forderung nach Gehaltsverzicht für alle fallen zu lassen.

Derzeit kommt der TVöD für 2/3 Beschäftigten arbeitsvertraglich zur Anwendung. 1/3  sowie die neu Einzustellenden fallen unter die AVR DW EKD. Derzeit sind zahlreiche Stellen, vor allem in der Pflege, nicht besetzt. Die Fluktuation ist groß.

Die allermeisten Patientinnen und Patienten haben sich zum Streik positiv geäußert. Die Diako-KollegInnen waren ausgesprochen zufrieden mit dem Warnstreiktag und planen jetzt die nächsten Aktionen

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