Offener Brief ans Bundesministerium zum Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen in der Diakonie fordert in einem offenen Brief an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, keine Ausnahmeregelungen für Kirchen zu zulassen. Auch in der Diakonie gäbe es Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen.

Arbeit auf Zeit - auch bei Diakonie und Caritas

In den Wohlfahrtsverbänden bekommen Beschäftigte überdurchschnittlich oft nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Das belegt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die außerdem zeigt: Kirchliche und freigemeinnützige Arbeitgeber übernehmen Auszubildende viel seltener als Privatwirtschaft und öffentlicher Dienst.
Eigentlich sollte das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit vor allem herausfinden, wie groß das Problem befristeter Arbeitsverhältnisse bei Bund, Ländern und Kommunen ist. Darauf hatten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in der Tarifrunde 2014 geeinigt. Doch die zu Jahresbeginn veröffentlichte Untersuchung zeigt nicht nur, dass Befristungen im öffentlichen Dienst sehr häufig sind, sondern auch im sogenannten Dritten Sektor, der vor allem aus den Wohlfahrtsverbänden kirchlicher oder freigemeinnütziger Trägerschaft besteht.

Im öffentlichen Dienst liegt der Befristungsanteil demnach um drei Prozentpunkte, im Dritten Sektor gar um fast fünf Prozentpunkte über dem der Privatwirtschaft. 2014 erhielt nur einer von drei Neueingestellten bei den Wohlfahrtsverbänden einen unbefristeten Vertrag. Im öffentlichen Dienst waren es knapp 40, in der Privatwirtschaft gut 60 Prozent. Lediglich an den Hochschulen – wo die Befristung laut IAB als »Normaleinstellungsverhältnis« bezeichnet werden kann – ist die Quote noch mieser als in der Wohlfahrt.

Weniger als ein Zehntel der Befristungen bei Diakonie, Caritas und anderen Verbänden dient der Deckung eines kurzfristigen Bedarfs von unter sechs Monaten. Über ein Drittel dieser Arbeitsverträge laufen länger als ein Jahr, knapp acht Prozent sogar länger als zwei Jahre. Das zeigt: Die Verbände setzen Befristungen nicht nur bei vorübergehenden Engpässen ein, sondern als Teil ihrer strategischen Personalplanung. Der Anteil sachgrundloser Befristungen ist zwar – ebenso wie im öffentlichen Dienst – niedriger als in privaten Unternehmen, er ist seit 2004 aber massiv gestiegen. Statt in seinerzeit knapp 20 Prozent wird nun in mehr als 35 Prozent der befristeten Verträge kein sachlicher Grund wie Schwangerschafts- oder Elternzeitvertretung angegeben.

Tarifausschuss vertagt Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit für den TV Azubis Altenpflege in Niedersachsen


Der Tarifausschuss vertagt die Entscheidung über die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages für die Auszubildenden der Altenpflege in Niedersachsen. Nahezu 200 Auszubildende waren vor der Sitzung des Tarifausschusses zu einer Kundgebung angereist, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, dass der Tarifvertrag für wirklich alle Azubis der Altenpflege gilt. Gut so! Es ist zwar noch nicht entschieden worden, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären, aber die Entschlossenheit der anwesenden Azubis hat zumindest eine Ablehnung der Allgemeinverbindlichkeit verhindern können.
Wann der Tarifausschuss erneut tagt ist offen.

Flüchtlinge solidarisch aufnehmen

Neu erschienen sind die aktuellen WirtschaftPolitik Informationen 4/2015 zum Thema "Flüchtlinge solidarisch aufnehmen". Die Ausgabe mit sechs Artikeln zum Thema kann online eingesehen werden unter: http://wipo.verdi.de.

Leiharbeit und Werkverträge: Kritik der Wirtschaft völlig überzogen - Missbrauch eindämmen

Diakonische Arbeitgeber (Verband diakonischer Dienstgeber Deutschland, VdDD) sind gegen die Pläne von Arbeitsministerin Nahles, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen einzudämmen (Pressemeldung vom 20. November). Obwohl im Referentenentwurf zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz den Kirchen erneut Sonderregelungen eingeräumt werden sollen, lehnen die diakonischen Arbeitgeber den Gesetzesentwurf ab. ver.di hat sich zum vorliegenden Gesetzesentwurf geäußert:

Rückschlag für Auszubildende in der Altenpflege

Es lief gut an in Bremen. Alle Wohlfahrtsverbände einschließlich Caritas und Diakonie waren sich mit ver.di einig. Ein Tarifvertrag für die Auszubildenden in der Altenpflege Bremen war abgeschlossen. Die Allgemeinverbindlichkeit für alle Altenpflegeeinrichtungen wurde beantragt. Leider haben die Bremer Arbeitgeber dem Antrag nicht zugestimmt. Der Kampf für eine gute Zukunft für die Pflege geht also weiter.

Mehr Informationen dazu können nachgelesen werden in der Presseinformation der Tarifgemeinschaft Pflege Bremen und des ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen.

Kein Wünsch dir was

Hessens Diakonie-Beschäftigte wollen endlich Tarifverträge

Die Auseinandersetzung um den »Dritten Weg« kircheninterner Lohnfindung erscheint als unendliche Geschichte. Das gilt auch für Hessen, wo am Mittwoch (25. November) gut 50 Beschäftigte vor der Synode in Frankfurt am Main für Tarifverträge demonstrierten - und das nicht zum erstem Mal. Dennoch: Die Dinge kommen in Bewegung, wenn auch nur langsam. Ein den Synoden in Hessen und Nassau sowie in Kurhessen-Waldeck zur Abstimmung vorliegendes Arbeitsrechts-Regelungsgesetz beinhaltet immerhin die Möglichkeit, Tarifverträge abzuschließen. Eine wirkliche Abkehr vom »Dritten Weg« bedeutet es jedoch nicht.

Man habe in dem Gesetzentwurf »von der kompletten Regelung aller Details abgesehen« und der Diakonie »in einem bestimmten Rahmen« die Entscheidung überlassen, erklärte der Vorsitzende des Rechtsausschusses der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Diethelm Harder. Bei den Demonstranten kam das nicht gut an. »Ein Springen zwischen den Systemen ist für uns nicht akzeptabel», betonte ver.di-Sekretärin Saskia Jensch. Denn in dem neuen Gesetz wird den Einrichtungen schlicht freigestellt, ob sie auf dem »Dritten Weg« weitergehen oder »kirchengemäße« Tarifverträge abschließen wollen. Berno Schuckart-Witsch von der ver.di-Bundesverwaltung verwies darauf, dass Letzeres zudem mit Auflagen wie Streikverzicht und Zwangsschlichtung verbunden werden soll. »Keine freie Gewerkschaft kann so etwas akzeptieren.«

Buß- und Bettag: Altenpflege jetzt ausreichend ausstatten – Vollversicherung gefordert

Ver.di Pressemitteilung vom 17. November 2015

Anlässlich des bevorstehenden Buß- und Bettags am morgigen Mittwoch erinnert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an die schwierige Situation der Beschäftigten in der Altenpflege und macht sich für eine ausreichende Personalausstattung sowie angemessene Entlohnung stark. „Da die Pflegeversicherung vor 20 Jahren nur als Teilkostenversicherung konzipiert worden ist, versuchen vor allem private gewinnorientierte Pflegeheime sich durch geringere Preise einen Wettbewerbsvorsteil zu verschaffen“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands. „Der Wettbewerb geht voll zu Lasten der Beschäftigten und hat in vielen Einrichtungen zu niedrigen Einkommen und extremer Arbeitsbelastung geführt. Am Ende trifft es auch die Pflegebedürftigen, weil gute Qualität nun mal auch etwas mit dem Preis zu tun hat.

Kirchenmitgliedschaft? Es geht auch ohne!

Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht

Müssen Beschäftigte kirchlicher Träger konfessionell gebunden sein? Diese Frage sorgt in etlichen Einrichtungen von Diakonie und Caritas weiterhin für Unruhe. Eine Lösung haben Mitarbeitervertreter und Management nun in der Evangelischen Stiftung Alsterdorf gefunden: In einer Dienstvereinbarung wird die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche zwar als "wünschenswert" bezeichnet, sie gilt für ein Beschäftigungsverhältnis aber nicht länger als zwingend. "Das nimmt den Druck raus", erklärte Andreas Loeding, MAV-Vorsitzender der Alsterdorf Assistenz Ost, der die Vereinbarung bei der 14. Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht am 13. November vorstellte.

Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht

Prekär im Job, arm im Alter

Die christlichen Kirchen in Deutschland werden nicht müde, vor drohender Altersarmut zu warnen. Zu Recht. Doch bei ihren eigenen Beschäftigten sorgen sie selbst dafür, dass Menschen von Armut im Alter betroffen sein werden. Das belegt eine Erhebung der Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche, die der Redakteur und Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon bei der 14. Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht am 12. November vorstellte.

Rund 3.000 Beschäftigte kirchlicher Gesundheits- und Sozialeinrichtungen haben sich an der Onlinebefragung beteiligt. Ihre Antworten bestätigen in vielerlei Hinsicht die Einschätzungen und Befürchtungen der rund 250 betrieblichen Interessenvertreter, die auf Einladung von Arbeitsrecht und Kirche, ver.di, der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen in der Diakonie (buko agmav + ga) sowie der Diakonischen ArbeitnehmerInnen Initiative (dia e.V.) in Kassel zusammenkamen. Die Ergebnisse machen klar: Wie in anderen Teilen des Gesundheits- und Sozialwesens leiden auch Beschäftigte von Diakonie, Caritas und Verfasster Kirche unter prekären Arbeitsverhältnissen, die tausendfach zu Altersarmut führen werden.

Betroffen sind vor allem Frauen. Das gilt beispielsweise für Befristungen, die einen Anteil von neun Prozent ausmachen. Zwei Drittel der befristet Beschäftigten sind weiblich. Auch unter 35-Jährige sind weit überproportional befristet angestellt. "Daraus erwächst ein großes gesellschaftliches Problem, denn diese Unsicherheit belastet die Phase der Familiengründung", warnte Baumann-Czichon. Befristungen erhöhten zudem das Risiko gebrochener Erwerbsbiographien - und damit von Altersarmut.

Inhalt abgleichen