Ver.di

Durchbruch: Diakonie und ver.di wollen Tarifvertrag

Mit dieser guten Meldung verabschieden wir uns für einige Wochen in die Sommerpause. Im August sind wir wieder da.

Wer hat‘s gemacht? Die ver.di Aktiven! Der Einsatz für Tarifverträge und regelmäßige Lohnerhöhungen lohnt sich! Nach unzähligen betrieblichen und öffentlichen Aktionen sowie ersten Erfolgen in einzelnen Einrichtungen bahnt sich der Durchbruch für Niedersachsen an. Dass die Diakonie auf uns zugeht, hat eine klare Ursache: die gewerkschaftlich Aktiven, die sich unermüdlich für Tarifverträge und Lohnerhöhungen einsetzten und weiter einsetzen werden. --->Das vollständige Flugblatt herunterladen

Arbeitsfähig bis zur Rente ?

Eine Untersuchung des DGB und ver.di, die auch für die Beschäftigten der Diakonie und Caritas von hoher Bedeutung ist:

Beschäftigte in Pflegeberufen beurteilen ihre Arbeitsbedingungen:

Arbeitsethos hoch
Arbeitshetze massiv
Bezahlung völlig unangemessen

Die Umfrage zum DBG Index Gute Arbeit 2012 kann hier nachgelesen werden: http://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++b6d23964-de57-11e2-aeaf-525...

Durchbruch: ver.di einigt sich mit der Diakonie Niedersachsen

Rückenwind für Tarifverträge mit Streikrecht in kirchlichen Betrieben. Die Diakonie Niedersachsen vereinbart einen Verhandlungsweg zu Tarifverträgen, gekoppelt mit Lohnerhöhungen. Nach wie vor gilt: Tarifverträge mit guten Ergebnissen fallen nicht vom Himmel,sondern werden auf Erden erstritten. Das gilt besonders für die Altenhilfe. Weitere Informationen im gemeinsamen Tarifinfo von ver.di und dem Marburger Bund (Mai 2013) und in der Presse

Eindrücke vom Kirchentag


Streitgespräch des Kirchentagspräsident Robbers mit dem ver.di Vositzender Bsirske in der Hamburger Dreieinigkeitskirche.

ver.di zum 1.Mai 2013 und dem kirchlichen Sonderarbeitsrecht

Es gibt noch einen Bereich in Deutschland in dem noch nicht einmal das allgemeine Arbeitsrecht gilt:

Die Kirchen!

Die Kirchen sind die größten Arbeitgeber im Bereich Gesundheit und Soziale Dienste in unserem Land. Über eine Millionen Arbeitnehmer/innen arbeiten dort. Ihnen werden grundlegende Arbeitnehmerrechte vorenthalten. Gewerkschaften haben keinen Zugang zu den Mitarbeitervertretungen und zu den Mitarbeiterversammlungen wie wir das aus dem Betriebsverfassungsgesetz kennen. Unternehmensmitbestimmung in Aufsichtsräten gibt es nicht. Und Streik soll nach dem Willen der Kirchen verboten bleiben. Soviel kirchliches Sonderarbeitsrecht gibt es sonst nirgendwo in Europa!

Direkter Weg statt Dritter Weg - Verfassungsbeschwerde von ver.di

ver.di zieht fürs Streikrecht vor das Bundesverfassungsgericht

ver.di hat gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum kirchlichen Arbeitsrecht Verfassungsbeschwerde eingelegt. „Weil das Bundesarbeitsgericht beim Arbeitskampfrecht als eine Art Ersatzgesetzgeber fungiert, halten wir es für zwingend notwendig, die vom BAG vorgenommene Einschränkung des Streikrechts für mehr als 1,2 Millionen Beschäftigte verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske in Berlin. Das BAG hatte in seinem Urteil im November 2012 das kirchliche Selbstordnungsrecht über das Grundrecht auf Streik gestellt. „Auch wenn ver.di aktuell in kirchlichen Einrichtungen streiken darf, wird uns das Streikrecht bei der Umsetzung der vom BAG festgelegten Bedingungen für den Dritten Weg dauerhaft bestritten“, so der ver.di-Vorsitzende. Zur vollständigen ver.di-Pressemitteilung vom 15.4.2013

Die Gründe von ver.di für die Verfassungsbeschwerde und die Bewertung der Begründung des BAG-Urteils sind (neben dem BAG-Urteil) auf der Materialseite zu finden oder können hier als PDF (176 KB) heruntergeladen werden.

Ver.di-Erfolg beim Bundesarbeitsgericht

Die Gewerkschaften dürfen auch in kirchlichen Einrichtungen zu Arbeitsniederlegungen aufrufen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt bestätigt. Die Richter wiesen eine Klage der Diakonie ab, die unter Verweis auf ihr grundgesetzlich verbrieftes Selbstbestimmungsrecht ver.di dazu verpflichten wollte, Streikaufrufe an Kirchenbeschäftigte zu unterlassen. BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt begründete die Entscheidung vor allem damit, dass die Gewerkschaften im sogenannten Dritten Weg der kircheninternen Aushandlung von Einkommens- und Arbeitsbedingungen nicht ausreichend einbezogen und dessen Ergebnisse nicht verbindlich seien.

„Das ist ein klarer Erfolg. Die Revision ist abgewiesen, Streiks sind möglich“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirkse in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Keines der diakonischen Werke erfülle derzeit die vom Gericht genannten Voraussetzungen, die eine eventuelle Einschränkung des Streikrechts erlauben würden. In den von der Kirche eingerichteten Arbeitsrechtlichen Kommissionen bestehe „ein ausgeprägtes Machtgefälle“, stellte Bsirske fest. „Von einem fairen Aushandlungsprozess ist dieses Verfahren meilenweit entfernt.“ Von Verbindlichkeit könne ebenfalls keine Rede sein. In der Konsequenz seien Arbeitsniederlegungen zur Durchsetzung von Tarifverträgen daher rechtens.

Bundesarbeitsgericht bestätigt Streikrecht in der Diakonie

ver.di Presseinformation:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht sich in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen bestätigt. „Damit ist das von der Diakonie beantragte Streikverbot vom Tisch. Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di können sich auf die Koalitionsfreiheit und damit auf das Streikrecht berufen, weil der Dritte Weg unzureichend ist“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Dienstag in Erfurt.

Agaplesion - ein Konzern ohne einheitliche Bezahlung und Mitbestimmungsrecht


Ver.di Aktivsten verteilen das Info Flugblatt für Beschäftigte in dem Konzern Agaplesion bundesweit. Agaplesion gehört zu den zehn größten Gesundheitskonzernen in Deutschland.

Agaplesion, zu Deutsch sinngemäß »Liebe den Nächsten«, ist eine gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG). Mehr als 17.000 Beschäftigte arbeiten unter dem Dach von Agaplesion. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeiten in mehr als 100 Einrichtungen etwa eine Milliarde Euro Umsatz jährlich. Der Gesundheitskonzern versteht sich als christlich und nimmt kirchliches Sonderarbeitsrecht für sich in Anspruch.

Keine einheitlichen Regelungen zum Arbeitsrecht

Die Agaplesion-Einrichtungen finden sich in neun Bundesländern: Hamburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg. Die dort ansässigen Diakonischen Werke in denen die einzelnen Einrichtungen des Konzerns Mitglied werden können, wenden unterschiedlichste Arbeitsrechtsregelungen an bzw. vereinbaren diese in den Arbeitsverträgen.

Es gibt keine einheitliche Bezahlung und für die Interessenvertretung kein einheitliches Mitbestimmungsrecht im Konzern. Das Ziel des Unternehmens, christliche Werte zu leben, also Gerechtigkeit walten zu lassen, ist damit wohl nicht zu erreichen.

Mehr Informationen zu Agaplesion stehen im ver.di Flugblatt, dass heute bundesweit verteilt wird.

Eine andere Diakonie ist möglich

Am 20. November 2012 entscheidet das Bundesarbeitsgericht, ob das Grund- und Menschenrecht auf Streik auch für die mehr als eine Million Mitarbeiter von Diakonie und Caritas gilt. Der sogenannte Dritte Weg der innerkirchlichen Lohnfindung steht zur Disposition. In den kommenden Wochen werden wir dazu Hintergrundinformationen veröffentlichen, Aktionen dokumentieren und Diskussionen zu der Auseinandersetzung um ein Streikrecht für alle Menschen wiedergeben.

Wir beginnen heute mit einem Hintergrundartikel über den bisherigen Ablauf der Auseinandersetzungen mit der Diakonie und mit einem Zahlen-Daten-Fakten-Überblick zum Thema von Berno Schuckart-Witsch, ver.di-Sekretär im Fachbereich 3 (Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen).

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