Die Kirchenspitze bleibt stur. Allen Protesten zum Trotz hat die Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) am Mittwoch (13. November 2013) in Düsseldorf ein neues Gesetz verabschiedet, das eine nur leicht modifizierte Beibehaltung des „Dritten Wegs“ kircheninterner Lohnfindung bedeutet. Zwar sollen von nun an „kirchengemäße“ Tarifverträge möglich sein. Aber auch in solchen Fällen soll eine „uneingeschränkte Friedenspflicht“ bestehen. Den mehr als 670.000 Beschäftigten soll also weiterhin das Grundrecht auf Streik verwehrt werden, das in allen anderen Betrieben gilt.
„Gewerkschaften erhalten im Dritten Weg gute Möglichkeiten der koalitionsmäßigen Betätigung“, behauptete der Vizepräses der Synode, Klaus Eberl, in seinem Präsidiumsbericht. Sylvia Bühler vom ver.di-Bundesvorstand betonte hingegen: „Nach den Vorstellungen der EKD reduziert sich die Rolle der Gewerkschaften auf kollektive Bettelei.“ Außer dem Streikverbot kritisierte sie die im neuen Kirchengesetz enthaltene Zwangsschlichtung: Gibt es in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen oder bei Tarifverhandlungen keine Einigung, soll eine Schlichtungsstelle verbindlich entscheiden. Das mache Verhandlungen von vornherein obsolet, stelle Bühler fest.
Ein kleiner Lichtblick ist ein Begleitbeschluss, in dem sich die Kirchenparlamentarier für einen allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrag Soziales aussprechen. Berno Schuckart-Witsch, in der ver.di-Bundesverwaltung zuständig für den Bereich Kirchen, zeigte sich dennoch enttäuscht. „Die EKD hätte die Möglichkeit gehabt, ihren Sonderweg zu verlassen und mit uns in einen ernsthaften Dialog über die Verhinderung von Lohndumping und die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte einzutreten.“ Seine Gewerkschaft werde am Ball bleiben und weiterhin für Verhandlungen auf Augenhöhe in Kirche, Diakonie und Caritas eintreten.
Daniel Behruzi