Kirche

Kirchliche Sozialarbeit - zwischen Konkurrenz und Kreuz

13. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht 20. + 21. November 2014 in Kassel

Anmeldeforumlar und Programm herunterladen. Jedes siebte Krankenhaus soll vor der Pleite stehen, zahlreiche Altenheime überleben nur aufgrund von Notlagenregelungen. Andere melden Insolvenz an. Und überall fehlt es an Fachkräften, die nun verstärkt in Südeuropa angeworben werden.

Das Vertrauen der Bürger in eine angemessene Pflege und Versorgung schwindet, nicht zuletzt weil Vergleiche mit anderen Ländern nahelegen, dass manche Krankenhäuser ihre Therapievorschläge vorrangig am finanziellen Ertrag ausrichten.

SPD Parteitagsbeschluss: Gleiche Arbeitnehmerrechte auch in den Kirchen

Öffentlich kaum wahrgenommen wurden die SPD-Parteitagsbeschlüsse zum Thema ArbeitnehmerInnenrecht in der Kirche. Denn nach langer und intensiver Diskussion hat der Parteitag beschlossen, dass die SPD für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Betriebe das Tarif- und Streikrecht, aber auch die Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz fordert.

Ausführliche Informationen zu dem Beschluss und zur Diskussion darum hat der Humanistische Pressedienst veröffentlicht. Ob diese Parteibeschlüsse jedoch in Regierungshandeln münden, ist noch offen - wir sind gespannt!

Ver.di TV: Kirche schließt Arbeitsrechte weiter aus

Lohnsklaverei bei Kirche und Diakonie – das kann nicht gottgewollt sein und wird von den betroffenen Angestellten nicht akzeptiert. In Säcke gehüllt und zusammengekettet protestieren sie gegen die neusten Gesetzesentwürfe der Synode der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD). Für ihr Streikrecht, für mehr Mitsprache und vor allem: Respekt.


Prozession der Lohnsklaven: Protest mit Gottes Segen.

Filmtipp: Arbeiten für Gottes Lohn. Wie die Kirchen ihre Sonderrechte ausnutzen.

ARD, 28.01.2013, 22:45 Uhr. Über Gerechtigkeit und Nächstenliebe reden die Kirchen gern und viel. Doch viele ihrer Mitarbeiter/innen vermissen genau diese Tugenden, wenn es um die Bedingungen an ihren Arbeitsplätzen geht. Immer wieder kämpfen sie gegen Lohndumping und Leiharbeit. Rund 1,3 Millionen Menschen sind bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden Caritas und Diakonie beschäftigt. Damit sind die Kirchen nach dem Öffentlichen Dienst der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland.

Jesuitenpater Friedhelm Hengsbach über Lohndumping und Streikverbot in der Kirche

Der Jesuitenpater Friedhelm Hengsbach kommentiert in einem Interview mit dem Deutschland Radio das Festhalten der deutschen Kirchen am kirchlichen Sonderarbeitsrecht als völlig überdehnt und als höchst fragwürdig. Er stellt die Interessengesätze in kirchlichen Unternehmen heraus. Durch die Weigerung der Kirchen, Tarifverträge abzuschließen, handeln diese verantwortungslos. Einer weiteren Vermarktlichung der sozialen Arbeit wird dadurch Tür und Tor geöffnet.
 
Das Interview führte Philipp Gessler im Deutschlandradio am 24.11.2012 um 16:10 Uhr im Rahmen der Sendung "Gesprächs zum kirchlichen Arbeitsrecht" und kann hier nachgelesen und hier nachgehört werden.

Ver.di-Erfolg beim Bundesarbeitsgericht

Die Gewerkschaften dürfen auch in kirchlichen Einrichtungen zu Arbeitsniederlegungen aufrufen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt bestätigt. Die Richter wiesen eine Klage der Diakonie ab, die unter Verweis auf ihr grundgesetzlich verbrieftes Selbstbestimmungsrecht ver.di dazu verpflichten wollte, Streikaufrufe an Kirchenbeschäftigte zu unterlassen. BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt begründete die Entscheidung vor allem damit, dass die Gewerkschaften im sogenannten Dritten Weg der kircheninternen Aushandlung von Einkommens- und Arbeitsbedingungen nicht ausreichend einbezogen und dessen Ergebnisse nicht verbindlich seien.

„Das ist ein klarer Erfolg. Die Revision ist abgewiesen, Streiks sind möglich“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirkse in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Keines der diakonischen Werke erfülle derzeit die vom Gericht genannten Voraussetzungen, die eine eventuelle Einschränkung des Streikrechts erlauben würden. In den von der Kirche eingerichteten Arbeitsrechtlichen Kommissionen bestehe „ein ausgeprägtes Machtgefälle“, stellte Bsirske fest. „Von einem fairen Aushandlungsprozess ist dieses Verfahren meilenweit entfernt.“ Von Verbindlichkeit könne ebenfalls keine Rede sein. In der Konsequenz seien Arbeitsniederlegungen zur Durchsetzung von Tarifverträgen daher rechtens.

Kirche will beim Streikverbot bleiben

Heute.de berichtet soeben, dass die EKD auch künftig Streiks verbieten will. Mit 126 Ja – Stimmen, 5 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen wurde das Streikverbot erneut von der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland bekräftigt. Die Pressemitteilung der EKD dazu kann hier heruntergeladen werden.

Du kannst nicht nach Madgeburg fahren? Aber Du kannst in Magdeburg mit demonstrieren!

Wenn Du oder deine Kollegin oder dein Kollege wirklich nicht mit nach Magdeburg fahren kann, weil ihr in der Gruppe, auf der Station, in der Pflege… die Betreuung aufrecht erhalten müsst, dann bekundet Eure Unterstützung mit Hilfe des Unterschriftenzettels und lasst die Unterschriften mitbringen nach Magdeburg oder schickt sie zu Sandra Düringer in die AGMAV-Geschäftsstelle.

Am Ende der Demo wollen wir den Synodalen diese Solidaritätsbekundungen gemeinsam mit dem Bild vom Unterschriftentransparent überreichen. Das Transparent wird das auf der Kundgebung entstehen und von allen Mit-Demonstrierenden unterschrieben werden.

Weitere Informationen findet Ihr auf der Website der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg .

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