Gegendarstellung

Am 25.Mai 2013 berichteten wir über eine Mahnwache anlässlich einer (Zwangs-)Schlichtungsverhandlung zu den Entgelten in den Betrieben der Diakonie Mitteldeutschland. Der dortige Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen hatte zu der Aktion aufgerufen. Zwar hatte am 25.April 2013 die Delegiertenversammlung der GA MAV in Mitteldeutschland die von uns veröffentlichten Einschätzungen ohne Gegenstimmen bestätigt, im Resultat ist dennoch ein Dienstnehmervertreter der Arbeitsrechtlichen Kommission mit unserer Veröffentlichung nicht einverstanden. Darum veröffentlichen wir hier seine Gegendarstellung:

Gegendarstellung

Als Mitglied der ARK DW EKD auf der Dienstnehmerseite bin ich entsetzt über die hier getroffene Aussage, es seien durch den Schlichtungsausschuss „Lohnabsenkungen abzusegnen“. Als Mitarbeitervertreter, der sich mit anderen KollegInnen um Verbesserungen und Lohnerhöhungen in der ARK engagiert, empfinde ich diese Formulierung als Hohn.

Da ich die Kampagne „Streikrecht ist Grundrecht“ unterstützenswert finde, möchte ich mit dieser Gegendarstellung dazu beitragen, den Wahrheitsgehalt der Internetseite zu verbessern.

Zum 1.7.2013 werden die Löhne um 2,9% erhöht. Dies ist ein Ergebnis unserer Verhandlungen. Diese Erhöhung hätte es ohne eine Arbeitsfähigkeit unserer ARK, die u. a. wir als DienstnehmervertreterInnen sicherstellen, nicht gegeben. Zusätzlich findet zum Juli 2013 die Erhöhung des Bemessungssatzes Ost-West auf 96% statt. Diese Erhöhung ist nicht unser Verdienst, aber man muss sie im Zusammenhang mit den anderen Erhöhungen betrachten, um ein Gesamtbild zu erhalten.

Natürlich ist auch eine lineare Lohnerhöhung für 2014 geplant, die wiederum die bereits vereinbarten Ost-West-Erhöhungen ergänzen wird.

Die neue Stufensystematik der EKD haben wir aus gutem Grund nicht übernommen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Schere zwischen unteren und oberen Entgeltgruppen nicht weiter geöffnet wird. Es wurde uns alternativlos eine Erfahrungsstufe 2 nur für die EG 5-13 (also die „oberen“) angeboten – diese haben wir abgelehnt in der Gewissheit, dass dieses Thema damit bald wieder auf den Verhandlungstisch kommt, dann aber mit gerechteren Konditionen. Das als „Absenkung“ für die EG 5-13 anzukreiden, ist ein Spott für die Menschen, die in die unteren Lohngruppen 1-4 eingruppiert sind.

Die Wiedereinführung der Eigenbeteiligung an den Zusatzversorgungsbeiträgen, die nach der nun stattgefundenen Schlichtung 0,3% beträgt, ist zunächst tatsächlich eine Absenkung – die einzige. Sie ist notwendig geworden, um die deutlich gestiegenen Beitragszahlungen, die seit 2007 einseitig von den Arbeitgebern geleistet worden sind, mitzufinanzieren. Eine Alternative wäre gewesen, ab sofort die von den Kassen EZVK und KZVK angebotene abgemilderte Version von Beitrag, aber auch Rentenzahlung anzuwenden. Das hätte für die KollegInnen, die in Rente gehen, einen massiven finanziellen Einbruch bedeutet. Insofern finden wir es angemessen, wenn wir uns als Dienstnehmer mit 0,3% (bei 2000 Euro Bruttogehalt sind das 6 Euro pro Monat) an unserer eigenen Alternsversorgung beteiligen und diese somit sichern.

Thema Urlaub: Dass wir für große Teile der Belegschaft die 30 Tage gerettet haben und damit viele jüngere KollegInnen plötzlich deutlich mehr Urlaub bekommen, betrachten wir als Erfolg.

Zum Punkt „Die Thüringer Sonderregelungen sind weggefallen“ möchte ich anmerken, dass nicht nur redaktionell überflüssige Regelungen wegfallen, sondern stark einschneidende Absenkungsbeschlüsse wie die Thüringer Sicherungsordnung nun endlich beseitigt und für die Dienstnehmer positive Sonderregelungen wie die Thüringer Freizeitenregelung mitteldeutschlandweit übernommen werden konnten. Auch dies ist also durchweg positiv.

Des weiteren freuen wir und als Dienstnehmervertreter, dass durch unseren Einsatz die Berechnungsgrundlage für die Anl. 14 AVR in Mitteldeutschland nicht geändert wird. Ab sofort kommt es in den AVR DW EKD zu wesentlich mehr Einschränkungen bei der Auszahlung der Jahressonderzahlung – in Mitteldeutschland nicht!

Auch die Abschaffung der Pflegehelferzulage von 80 Euro monatlich, welche für den Bereich DW EKD beschlossen wurde, konnten wir in Mitteldeutschland erfolgreich verhindern.

Insofern sind die Deutungen unter der Überschrift „Was bleibt?“ in der Präsentation nicht nachzuvollziehen und sollen hier auch nicht weiter aufgegriffen werden. Der Vorwurf, wir hätten „Absenkungen“ beschlossen, sollte ebenfalls jetzt widerlegt sein.

Auch wir als Dienstnehmervertreter hätten uns gefreut, wenn die Diakonie Mitteldeutschland auf eine eigene Arbeitsrechtliche Kommission verzichtet und stattdessen AVR DW EKD direkt angewandt hätte oder sich gar in Richtung Tarifvertrag bewegt hätte. Nach aktuellem Recht ist aber eine solche Kommission vorgesehen, was wir im Moment nicht ändern können. Wir können es nur nutzen. Somit nehmen wir unseren Rechtsanspruch, uns hier für eine dienstnehmerfreundliche Entwicklung des Arbeitsrechts einzusetzen, gerne wahr. Das heißt nicht, dass wir uns vor einer Weiterentwicklung der Arbeitsrechtssetzung im Sinne des Art. 9 GG verschließen.

Marc Scheidig
(Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Mitteldeutschland)