ver.di Pressemitteilung

Buß- und Bettag: Altenpflege jetzt ausreichend ausstatten – Vollversicherung gefordert

Ver.di Pressemitteilung vom 17. November 2015

Anlässlich des bevorstehenden Buß- und Bettags am morgigen Mittwoch erinnert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an die schwierige Situation der Beschäftigten in der Altenpflege und macht sich für eine ausreichende Personalausstattung sowie angemessene Entlohnung stark. „Da die Pflegeversicherung vor 20 Jahren nur als Teilkostenversicherung konzipiert worden ist, versuchen vor allem private gewinnorientierte Pflegeheime sich durch geringere Preise einen Wettbewerbsvorsteil zu verschaffen“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands. „Der Wettbewerb geht voll zu Lasten der Beschäftigten und hat in vielen Einrichtungen zu niedrigen Einkommen und extremer Arbeitsbelastung geführt. Am Ende trifft es auch die Pflegebedürftigen, weil gute Qualität nun mal auch etwas mit dem Preis zu tun hat.

Kirchliches Arbeitsrecht: ver.di bedauert Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – Streikrecht jedoch nicht beeinträchtigt

Ver.di-Pressemitteilung, Berlin, 2. September 2015

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde zum kirchlichen Arbeitsrecht, sieht aber keine negativen Auswirkungen auf das gewerkschaftliche Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen. Die Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts würden noch eingehend juristisch geprüft. Es werde aber bereits deutlich, dass damit keine Einschränkungen für Arbeitskämpfe verbunden seien. „Es ist weiterhin möglich, bei Tarifauseinandersetzungen in kirchlichen Einrichtungen als letztes Mittel zum Streik aufzurufen“, betonte ver.di- Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Mittwoch.

Die von ver.di eingelegte Verfassungsbeschwerde (2 BvR 2292/13) richtete sich gegen die Gründe eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum „Dritten Weg“, also zum Streikverbot des kirchlichen Arbeitsrechts. Vor dem BAG hatte ver.di gewonnen, sah aber ihr Grundrecht auf Streik durch die Urteilsgründe verweigert und wandte sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht. Dies hat die Beschwerde nun verworfen, da ver.di vor dem BAG obsiegt hatte und aus Sicht der Verfassungsrichter nur der entsprechende Tenor der BAG-Entscheidung maßgeblich ist, nicht aber die Begründung. Im Ursprungsverfahren hatten mehrere kirchliche Einrichtungen gegen einen Streikaufruf von ver.di im Jahre 2009 geklagt.

Sozial- und Erziehungsdienst: Streikdelegiertenkonferenz empfiehlt Mitgliederbefragung über Schlichtungsempfehlung


Die bundesweite Streikdelegiertenkonferenz der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich dafür ausgesprochen, nach den erneuten Verhandlungen mit den Arbeitgebern die ver.di-Mitglieder über die Schlichtungsempfehlung in der Tarifauseinandersetzung zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes entscheiden zu lassen. "Wer sollte besser über die Schlichtungsempfehlung und einen darauf basierenden Verhandlungsstand entscheiden können, als die betroffenen ver.di-Mitglieder in den Einrichtungen und Betrieben des Sozial- und Erziehungsdienstes?", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Mittwoch in Frankfurt.

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ver.di fordert Evangelische Kirche auf, Grundrechte zu respektieren

Michael Blug, ver.di Landeschef Rheinland-Pfalz-Saarland, hat heute in einem Schreiben an den Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche der Pfalz, Christian Schad gefordert, von arbeitsrechtlichen Konsequenzen gegen Beschäftige abzusehen, die sich an Streiks beteiligt haben. „Grundsätzlich kann jeder Beschäftigte davon ausgehen, dass ein von der zuständigen Gewerkschaft ausgerufener Streik rechtmäßig ist“, so Blug in seinem Brief an Schad.
 
„Wenn die Evangelische Kirche der Pfalz der Meinung ist die Streiks seien rechtswidrig, dann soll die Evangelische Kirche der Pfalz uns als aufrufende Gewerkschaft rechtliche Konsequenzen androhen oder diese einleiten“, so Blug weiter. ver.di werde alles daran setzten, seine Mitglieder vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die aus der Teilnahme an Streiks entstanden seien, zu schützen.
 
Die Evangelische Kirche der Pfalz wendet nach dem Gesetz zur Arbeits-, Dienst, und Besoldungsvorschriften den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TV-ÖD-VKA) direkt an. Desweiteren wendet die Evangelische Kirche der Pfalz alle ergänzenden, änderten oder ersetzenden Tarifverträge in der jeweils geltenden Fassung für die Beschäftigten der Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberverbandes, an. Dies ist auch in den einzelnen Arbeitsverträgen, individualrechtlich so vereinbart. Daher können die Beschäftigten nach der Evangelischen Kirche der Pfalz nach Auffassung von ver.di im Rahmen des Partizipationsstreiks unmittelbar mit einbezogen werden.

ver.di fordert bessere Bezahlung in der Altenpflege

Pressemitteilung, Berlin, 27. Januar 2015

„Die Beschäftigten in der Altenpflege müssen deutlich besser bezahlt werden, damit sie für ihre wertvolle und schwere Arbeit endlich angemessen entlohnt werden“, fordert Sylvia Bühler, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). ver.di fordere zudem einen bundesweiten verbindlichen Personalschlüssel in der Altenpflege. Ausreichend Personal und eine faire Bezahlung würden der Altenpflege die verdiente Anerkennung bringen und zudem eine bessere Versorgung für die älteren Menschen ermöglichen, betont die Gewerkschafterin.

Die heute vom Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, präsentierten Studienergebnisse belegten den großen Handlungsdruck. ver.di fordere deshalb die Bundesregierung auf, handfeste Maßnahmen zu ergreifen und die angekündigten Reformen dafür zu nutzen, die Arbeitsbedingungen grundlegend zu verbessern und dafür zu sorgen, dass von den Trägern tatsächlich ein angemessener Lohn gezahlt wird.

EKD-Synode: Entwürfe der Kirchengesetze für ver.di nicht akzeptabel

P r e s s e i n f o r m a t i o n

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält die der EKD-Synode vorliegenden Entwürfe für Kirchengesetze zur Regelung von Arbeitsverhältnissen und Mitwirkungsrechten für "absolut unzureichend" und nicht akzeptabel: "Mit den Gesetzentwürfen bleibt die evangelische Kirche weit hinter den Anforderungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu den Rechten der Gewerkschaften und zum Streikrecht zurück", kritisierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Sonntag am Rande der Synode der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) in Düsseldorf. "Wir appellieren an die Mitglieder der Synode: Zeigen Sie den engagierten und professionellen Beschäftigten bei Kirche und Diakonie Ihre Wertschätzung, indem Sie ihnen endlich volle Arbeitnehmerrechte zubilligen. Es ist überfällig. Erteilen Sie diesen Kirchengesetzen eine Absage", sagte Bühler.

Milliardenspritze für Krankenhäuser geht an Personal vorbei

Trotz der von der Bundesregierung angekündigten Milliardenspritze können Patienten und Beschäftigte kaum mit einer Besserung der Lage an den Kliniken rechnen. Darauf weist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hin. „Die Bundesregierung korrigiert lediglich einen gravierenden Rechenfehler, aber bleibt inhaltlich bei ihrer Linie, nur die Hälfte der Tarifsteigerungen zu bezahlen. Damit wird der Druck auf die Kliniken aufrechterhalten, weiter Personal abzubauen, das für eine gute Patientenversorgung dringend benötigt wird“, kritisierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Mittwoch in Berlin. „Wir fordern, dass nur die Krankenhäuser Geld erhalten, die ihren Beschäftigten auch wirklich höhere Tarife zahlen“, betonte Bühler. Zur vollständigen Ver.di-Pressemitteilung.

Auch die Beschäftigten der kirchlichen Krankenhäuser werden wohl wenig von der Finanzspritze spüren.
Wer etwas mitbekommt möge sich melden!

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