ver.di fordert Evangelische Kirche auf, Grundrechte zu respektieren

Michael Blug, ver.di Landeschef Rheinland-Pfalz-Saarland, hat heute in einem Schreiben an den Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche der Pfalz, Christian Schad gefordert, von arbeitsrechtlichen Konsequenzen gegen Beschäftige abzusehen, die sich an Streiks beteiligt haben. „Grundsätzlich kann jeder Beschäftigte davon ausgehen, dass ein von der zuständigen Gewerkschaft ausgerufener Streik rechtmäßig ist“, so Blug in seinem Brief an Schad.
 
„Wenn die Evangelische Kirche der Pfalz der Meinung ist die Streiks seien rechtswidrig, dann soll die Evangelische Kirche der Pfalz uns als aufrufende Gewerkschaft rechtliche Konsequenzen androhen oder diese einleiten“, so Blug weiter. ver.di werde alles daran setzten, seine Mitglieder vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die aus der Teilnahme an Streiks entstanden seien, zu schützen.
 
Die Evangelische Kirche der Pfalz wendet nach dem Gesetz zur Arbeits-, Dienst, und Besoldungsvorschriften den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TV-ÖD-VKA) direkt an. Desweiteren wendet die Evangelische Kirche der Pfalz alle ergänzenden, änderten oder ersetzenden Tarifverträge in der jeweils geltenden Fassung für die Beschäftigten der Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberverbandes, an. Dies ist auch in den einzelnen Arbeitsverträgen, individualrechtlich so vereinbart. Daher können die Beschäftigten nach der Evangelischen Kirche der Pfalz nach Auffassung von ver.di im Rahmen des Partizipationsstreiks unmittelbar mit einbezogen werden.
 
 
Pressemitteilung von:
 
Jürgen Dehnert
ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland
Münsterplatz 2-6; 55116 Mainz
Telefon 06131-9726110,

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