schwarzes Schaf

Schwarzes Schaf in Berlin

Berlin, 18. Juni 2012: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die diakonischen Arbeitgeber aufgefordert, nicht länger das kirchliche Sonderarbeitsrecht zu beanspruchen, sondern den eigenen Beschäftigten endlich demokratische Grundrechte, das Streikrecht und das weltliche Tarifrecht zu gewähren.

„Wer wie jedes weltliche Unternehmen agiert, muss auch das weltliche Recht anwenden“, forderte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke anlässlich der „Verleihung“ eines „schwarzen Schafs“ an den Verband diakonische Dienstgeber in Deutschland (VdDD) in Berlin. Das Schaf ist am Donnerstagmittag von ver.di gemeinsam mit Vertretern der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen übergeben worden.

Der Verband habe sich in „herausragender Weise“ für das kirchliche Sonderarbeitsrecht, den so genannten „dritten Weg“, eingesetzt. Im Rahmen dieses „dritten Wegs“ würden Firmen auf Niedriglohn-Niveau ausgegliedert sowie den Beschäftigten Streik- und Tarifrecht vorenthalten, während das kircheneigene Arbeitsrecht nach „Gutsherrenart“ gehandhabt werde. „Wer so agiert, hat sich ein ‚schwarzes Schaf‘ verdient“, stellte Paschke klar.

Anstatt sich den Forderungskatalog der Magdeburger Synode zu eigen zu machen, der unter anderem mehr Transparenz und Mitsprache der Beschäftigten anmahnte, würden kritische Beschäftigte samt ihrer Gewerkschaft ver.di ausgegrenzt und die Konkurrenz über niedrige Löhne ausgeweitet, betonte Paschke.

Hier der ver.di Bericht. Die Antwort des VdDD auf die Aktion ist hier nachzulesen.

Schwarzes Schaf für VdDD

ver.di und der Zusammenschluss von Mitarbeitervertretungen in der Diakonie überreichen dem Arbeitgeberverband in der Diakonie(VdDD) - 350 000 Beschäftigte, 160 Betriebe - ein schwarzes Schaf.

Mehr dazu im Brief an den VdDD.

Der Dritte Weg ist ein schwarzes Schaf

Die evangelischen Kirche in Deutschland hat im November 2011 „Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts“ beschlossen.  Ausgliederungen mit Lohnsenkungen, ersetzende Leiharbeit, nicht hinnehmbare Niedriglöhne werden als nicht begründbar mit dem kirchlichen Arbeitsrecht dargestellt. Konsequenzen und Sanktionen wurden angedroht. Die Caritas beabsichtigt ab 2014 alle Nichtanwender des Dritten Weges hinauszuwerfen. In Sonntagsreden wird allerdings von wenigen schwarzen Schafen gesprochen, die zu entfernen sind.

Bis heute haben weder Diakonie noch Caritas belastbare Daten zur  Tarifentwicklung und Ausgründungen  erhoben. Transparenz ist für die Manager in kirchlichen Unternehmen offenbar ein Fremdwort.

Wir wissen,

viele diakonische arbeitsvertraglichen Regelungswerke sowie die Caritas Ost sind vom Niveau der Branche dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes weitgehend abgehängt. Ein wesentlicher Grund sind die Arbeitsrechtlichen Kommissionen (Dritter Weg) in denen Arbeitnehmer Lohnerhöhungen nicht wirklich durchsetzen können.

Wir wollen helfen:

Zeigt den Diakoniemanagern was ein schwarzes Schaf ist, nennt Verantwortliche beim Namen, nennt die Fakten, erzählt es den örtlichen Medien.

Kriterien für ein schwarzes Schaf sind im wesentlichen:

  • Flucht aus den vorgegebenen kirchlichen Arbeitsvertragsreglungen mit der Absicht Löhne abzusenken,
  • einseitige Arbeitsrechtsfestlegungen nach Gutsherrenart,
  • Ausgegliederte Firmen mit Niedriglöhnen unterhalb geltender kirchlicher Regelungen,
  • Leiharbeit.

Nehmt Kontakt auf zur örtlichen Bezirksorganisation von ver.di.

Organisiert Befragungen Eurer Kollegen. Wie das geht erfahrt Ihr Hier

Verteilt die Postkarten Tarifvertrag - Dritter Weg  Hier

Überreicht das schwarze Schaf in einer öffentlichen Aktion, schreibt die Vorstände an, die den „Preis“ entgegennehmen sollen.

Rückfragen an info.streikrecht-ist-grundrecht@verdi.de

Kommt zur Überreichung eines „Schwarzes Schaf“ am 8.3.2012

Ver.di Berlin- Brandenburg und die Arbeitsgemeinschaft Mitarbeitervertretungen Berlin Brandenburg-schlesische Oberlausitz überreichen ein "schwarzes Schaf".

Nicht genug, dass die Mitarbeitenden in den Einrichtungen des *Diakonischen Werkes Berlin- Brandenburg-schlesische-Oberlausitz auf eine Lebensarbeitszeit von 30 Jahren gerechnet eklatant weniger verdienen, als die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst oder bei den AVR.DW EKD-Direktanwendern.

Nein, auch diese schlechteren Regelungen werden in Einrichtungen des DWBO noch vielfach unterlaufen: mit und ohne Genehmigung des Diakonischen Rates, in den nicht genehmigten Fällen aber zumindest mit Duldung. Das DWBO ist hier mit Sicherheit ein „Spitzenreiter“ unter den Diakonischen Werken, was die Zahl der Abweichungen betrifft.

Das soll gewürdigt werden:

Mit der Übergabe eines schwarzen Schafes am 08.März um 9.30 Uhr vor dem DWBO.

Ein Diakoniestationsgeschäftsführer, der seine Einrichtung zu Unrecht auf der vom AGMV- Vorstand veröffentlichten Abweichlerliste wähnt, hat den AGMV-Vorstand vor der Schiedsstelle des DWBO verklagt. Die Verhandlung dieses Kirchengerichtes ist öffentlich.

Die AGMV hat extra um Verlegung in einen größeren Saal gebeten. Das solltet Ihr Euch nicht entgehen lassen.
Am 08. März ab 10.00 Uhr im DWBO

Weitere Informationen dazu findet ihr im AGMV-Newsletter 02/2012

Offener Brief des DGB Stadtverbandes Herne: Arbeitsbedingungen sind unerträglich

Offener Brief des DGB Stadtverbandes Herne an Präses der Evangelischen Kirche Deutschlands Herrn Nikolaus Schneider, die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen Frau Annette Kurschus und den Superintendent des Kirchenkreises Herne Herrn Reiner Rimkus.

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit geraumer Zeit werden in den Medien die Arbeitsbedingungen für Interessenvertretungen und Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen kritisiert. Auch in Herne häufen sich die Vorkommnisse, die aus unserer Sicht nichts mehr mit einem christlichen Weltbild, demokratischen Strukturen und einem menschengerechten Umgang in Einklang zu bringen sind.

Wir protestieren aufs energischste und rufen Sie zur Mäßigung und Umkehr auf!

Inhalt abgleichen