Berlin

"Die Rückkehr des Sozialen in die Politik?": Ein Start, kein Endpunkt

Evangelische Kirche, Diakonie und ver.di ziehen sozialpolitisch weiter an einem Strang. Das ist das Ergebnis eines nunmehr einjährigen Diskussionsprozesses, der am Montag (9. März 2014) in der Französischen Kirche in Berlin seinen formellen Abschluss fand. In dem imposanten Gebäude hatten die Organisationen mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung vor ziemlich genau einem Jahr eine Serie von Fachtagungen zu den Themen Armut, Gesundheit, Pflege, Inklusion und Jugend begonnen.

Die Debatten unter dem Motto „Die Rückkehr des Sozialen in die Politik?“ waren produktiv und befruchtend – ungeachtet weiter bestehender Meinungsverschiedenheiten zu Tarifverträgen und zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen. „Wir haben uns von diesem Konflikt nicht den Blick für unsere gemeinsamen Anliegen verstellen lassen“, sagte Prälat Martin Dutzmann, Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Man werde sich im Interesse der Menschen nach Kräften weiter gemeinsam engagieren. Jörg Kruttschnitt von der Diakonie Deutschland zitierte gar das Arbeiterlied „Wenn wir schreiten Seit ́ an Seit ́“ und betonte: „Wir ziehen beide an derselben Seite des Strangs, wenn es um die Wahrnehmung des Wertes der sozialen Arbeit in unserer Gesellschaft geht.“

ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler erklärte, die Veranstaltung sei „kein Endpunkt, sondern ein Start, weiter gemeinsam politisch unterwegs zu sein“. Sie betonte, das Gesundheits- und Sozialwesen basiere auf Zusammenhalt und Kooperation. „Es gibt gesellschaftliche Bereiche, in denen ist der Wettbewerb nicht die Lösung, sondern das Problem.“ Die lebhaften Diskussionen hätten viele gemeinsame Sichtweisen von evangelischer Kirche, Diakonie und ver.di offenbart.

Tagung für betriebliche Interessenvertretungen aus Krankenhäusern

Bewährte und neue Strategien für eine wirksame Interessenvertretung
in Berlin, 13. bis 14. November 2014

Interessenvertretungen bestimmen durch Ihre Arbeit im Krankenhaus maßgeblich mit, wie sich die Arbeitsbedingungen für Beschäftige gestalten. Hierbei gibt es über Jahre erprobte Methoden, aber auch immer wieder neue Ideen, wie im Betrieb etwas bewegt werden kann.

Wie setze ich mich durch – mit Diplomatie oder Druck und welche Kommunikationsstrategien sind erfolgreich? Soll ich die Stellvertreter-Rolle ausfüllen oder stärker die Kolleginnen und Kollegen motivieren und unterstützen selbst aktiv zu werden? Welche modernen Methoden für die Planung und Organisation der Interessenvertretung können mich bei meiner Arbeit unterstützen?

Die diesjährige Tagung hat sich zum Ziel gesetzt, diese Fragen zu beantworten und praxisnah Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Wir wollen Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Personalräte zu praxisrelevanten Inhalten weiterbilden und ihnen die Möglichkeit für einen Austausch bieten. Die Tagung richtet sich an betriebliche Interessenvertretungen aus öffentlichen, privaten, freigemeinnützigen und kirchlichen Krankenhäusern, an Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie an Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen aus dem Krankenhaus angeschlossenen Servicegesellschaften. Zum ausführlichen Programm und Anmeldung

Offener Brief der Berliner DIAG-MAV an Kardinal Woelki

Die Berliner Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im katholischen Erzbistum setzt sich mit einem offenen Brief an Kardinal Woelki zur Wehr. Wir dokumentieren diesen offenen Brief:.

Sehr geehrter Herr Kardinal Woelki,

wir, die Mitarbeitervertreter des Krankenhaussachausschusses der katholischen Krankenhäuser, wenden uns an Sie als Gesetzgeber des katholischen Arbeitsrechts und als ein Mann, der sich in Bad Saarow für ein "gedeihliches Miteinander von Dienstgebern und Dienstnehmern ausgesprochen hat.

Wieder ist die Übernahme des Beschlusses der Arbeitsrechtlichen Kommission durch die Regionalkommission Ost gescheitert.
Fast eineinhalb Jahre wurde über den Beschluß der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Regionalkommission Ost verhandelt und letztlich wurde am 17.12.2013 ein Zwangsschlichtungsbeschluss ohne Beteiligung der Vertreter der Mitarbeiterseite der RK Ost gefällt.


Für uns ist der Dritte Weg zu Grabe getragen worden und damit befinden wir uns de facto auf dem ersten Weg!

Getroffene Hunde bellen: VdDD reagiert auf schwarzes Schaf

Bereits Mitte Juni wendete sich Thomas Oelkers, seines Zeichens Vorstandsvorsitzender des Verbands diakonischer Dienstgeber (VdDD) an Berno Schuckart-Witsch von der ver.di Bundesverwaltung. Offenbar war ihm die Verleihung des schwarzen Schafes im Juni 2012 an den VdDD aufgestoßen.

An dieser Stelle wollen wir die Gelegenheit nutzen, euch den Brief vorzustellen (zu finden auch im Anhang) und ihn unsererseits zu besprechen. Wenn ihr den Brief selbst kommentieren wollt, könnt ihr die Kommentarfunktion der Seite nutzen (Anmeldung erforderlich). Auch Rückfragen beantworten wir gerne.

"Gerade die Mitglieder des VdDD setzen sich für gute und einheitliche Arbeitsbedingungen in der Diakonie ein.", so Herr Oelkers vom VdDD. Das finden wir ja total toll, nur warum sehen wir davon nichts, Herr Oelkers?

Dazu behauptet der VdDD, dass es ver.di schwer falle Aktive Kolleginnen und Kollegen in den diakonischen Betrieben zu gewinnen. Sehen wir einmal davon ab, dass die anschließenden Selbstbeweihräucherungen etwas peinlich anmuten, liegt der gute Mann auch gänzlich falsch: immer mehr Beschäftigte wollen sich nicht mehr mit den mittelalterlichen Demokratie-Vorstellungen einiger Diakonieleitungen abfinden. Schwierig wird es für Aktive vor allem dort, wo ihnen wegen gewerkschaftlicher Betätigung mit Repressalien gedroht wird. Doch davon lassen wir uns nicht einschüchtern, denn Streikrecht ist Grundrecht.

Eine weiterhin im Anschreiben genannte mögliche Parität in der Arbeitsrechtlichen Kommission ist zwar so banal wie richtig, bedeutet aber nicht, dass deshalb auf Augenhöhe verhandelt wird. Wie aus dem kürzlich gefassten Beschluss der Diakonieleitung in Niedersachsen zu sehen ist, streben die Diakonie-Chefs an, dass in den ARK zukünftig auch ohne die Zustimmung der Beschäftigten Beschlüsse gefasst werden können. Ist dies das positive demokratische Verständnis, von dem Herr Oelkers spricht?

"Die nahezu flächendeckende betriebliche Mitbestimmung wird ebenfalls als überzeugender Vorteil der kirchlichen Arbeitswelt anerkannt." Eben nicht: wo Mitbestimmung heisst, dass am runden Tisch gesprochen wird, während den Beschäftigten gleichzeitig die Grundrechte strittig gemacht werden, wird sie zur Farce. Uns geht es um konstruktive Lösungen im Sinne der Menschen. D.h. dass in diakonischen Betrieben zuallererst an die Patienten und die Beschäftigten gedacht werden muss und nicht an die Maximierung des Gewinns. Ansonsten verkommt eine kirchliche Einrichtung zur neoliberalen Firma.

Herr Oelkers wirft uns vor, wir würden "diakonische Arbeit ... diffamieren". Das Gegenteil ist der Fall. Wir wissen, wie wichtig die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen ist. Wir müssen allerdings bezweifeln, dass dies dem VdDD genauso klar ist: warum sonst die Ausgliederungen, warum die ungleiche Bezahlung, warum wird am undemokratischen Dritten Weg festgehalten? Wir sagen: das ist eine Missachtung der guten und wichtigen Arbeit der Beschäftigten in der Diakonie. Immer wieder vesucht Herr Oelkers den VdDD mit den Federn der Kolleginnen und Kollegen zu schmücken, die für die Diakonie arbeiten. Richtig ist: nicht der VdDD leistet die Arbeit am Menschen, sondern die Beschäftigten.

In diesem Sinne sagen wir: sie können uns Hausverbote erteilen, sie können sich mit fremden Federn schmücken, sie können auch an undemokratischen Praktiken festhalten und weiterhin schöne Briefe schreiben. Den gerechten Einsatz für gute und menschenwürdige Arbeitsbedingungen, für das demokratische Grundrecht auf Streik und für bessere Bezahlungen, werden sie damit nicht stoppen, Herr Oelkers.

Schwarzes Schaf in Berlin

Berlin, 18. Juni 2012: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die diakonischen Arbeitgeber aufgefordert, nicht länger das kirchliche Sonderarbeitsrecht zu beanspruchen, sondern den eigenen Beschäftigten endlich demokratische Grundrechte, das Streikrecht und das weltliche Tarifrecht zu gewähren.

„Wer wie jedes weltliche Unternehmen agiert, muss auch das weltliche Recht anwenden“, forderte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke anlässlich der „Verleihung“ eines „schwarzen Schafs“ an den Verband diakonische Dienstgeber in Deutschland (VdDD) in Berlin. Das Schaf ist am Donnerstagmittag von ver.di gemeinsam mit Vertretern der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen übergeben worden.

Der Verband habe sich in „herausragender Weise“ für das kirchliche Sonderarbeitsrecht, den so genannten „dritten Weg“, eingesetzt. Im Rahmen dieses „dritten Wegs“ würden Firmen auf Niedriglohn-Niveau ausgegliedert sowie den Beschäftigten Streik- und Tarifrecht vorenthalten, während das kircheneigene Arbeitsrecht nach „Gutsherrenart“ gehandhabt werde. „Wer so agiert, hat sich ein ‚schwarzes Schaf‘ verdient“, stellte Paschke klar.

Anstatt sich den Forderungskatalog der Magdeburger Synode zu eigen zu machen, der unter anderem mehr Transparenz und Mitsprache der Beschäftigten anmahnte, würden kritische Beschäftigte samt ihrer Gewerkschaft ver.di ausgegrenzt und die Konkurrenz über niedrige Löhne ausgeweitet, betonte Paschke.

Hier der ver.di Bericht. Die Antwort des VdDD auf die Aktion ist hier nachzulesen.

Kommt zur Überreichung eines „Schwarzes Schaf“ am 8.3.2012

Ver.di Berlin- Brandenburg und die Arbeitsgemeinschaft Mitarbeitervertretungen Berlin Brandenburg-schlesische Oberlausitz überreichen ein "schwarzes Schaf".

Nicht genug, dass die Mitarbeitenden in den Einrichtungen des *Diakonischen Werkes Berlin- Brandenburg-schlesische-Oberlausitz auf eine Lebensarbeitszeit von 30 Jahren gerechnet eklatant weniger verdienen, als die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst oder bei den AVR.DW EKD-Direktanwendern.

Nein, auch diese schlechteren Regelungen werden in Einrichtungen des DWBO noch vielfach unterlaufen: mit und ohne Genehmigung des Diakonischen Rates, in den nicht genehmigten Fällen aber zumindest mit Duldung. Das DWBO ist hier mit Sicherheit ein „Spitzenreiter“ unter den Diakonischen Werken, was die Zahl der Abweichungen betrifft.

Das soll gewürdigt werden:

Mit der Übergabe eines schwarzen Schafes am 08.März um 9.30 Uhr vor dem DWBO.

Ein Diakoniestationsgeschäftsführer, der seine Einrichtung zu Unrecht auf der vom AGMV- Vorstand veröffentlichten Abweichlerliste wähnt, hat den AGMV-Vorstand vor der Schiedsstelle des DWBO verklagt. Die Verhandlung dieses Kirchengerichtes ist öffentlich.

Die AGMV hat extra um Verlegung in einen größeren Saal gebeten. Das solltet Ihr Euch nicht entgehen lassen.
Am 08. März ab 10.00 Uhr im DWBO

Weitere Informationen dazu findet ihr im AGMV-Newsletter 02/2012

Resolution von der ver.di-Krankenhaustagung

Streikrecht ist Grundrecht – auch für kirchliche Beschäftigte!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zu eurer Demonstration für das Streikrecht bei kirchlichen Einrichtungen erkären wir unsere Solidarität mich euch. Wir, das sind 400 Mitglieder von Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeitervertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus öffentlichen, privaten und kirchlichen Krankenhäusern. Es ist die größte Tagung dieser Art, die es in Deutschland gibt. Während ihr in Magdeburg demonstriert, tagen wir zur selben Zeit in Berlin.

Berlin fährt auch nach Magdeburg am 4. November

Wir werden am 4. November gemeinsam mit dem Bus am Ostbahnhof (Ostbahnhof/Koppenstraße, großer Parkplatz) um 07:45 Uhr nach Magdeburg fahren. Eva Heymer (ver.di) nimmt noch weitere Anmeldungen bis zum 01. November entgegen. Zurzeit folgen diesem Aufruf 26 Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter aus Berlin, Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz.
Sei auch Du dabei!

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