Flugblatt

Flugblatt: Sozial- und Erziehungsdienst. Richtig Gut. Richtig was wert.

Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst verdienen mehr – mehr Anerkennung, mehr Geld, bessere Arbeitsbedingungen. Soziale Arbeit wird für die Gesellschaft immer wichtiger, die Anforderungen nehmen zu: Frühkindliche Bildung, Inklusion und Ausgleich von Benachteiligung sind nur einige Stichworte. Dafür braucht es gut ausgebildete Fachleute – Beziehungsprofis.

Ihre Arbeit muss aufgewertet werden. Deshalb fordert ver.di eine verbesserte Eingruppierung, durch die die Gehälter um durchschnittlich zehn Prozent steigen. Ohne einen harten Konflikt wird das nicht durchzusetzen sein.

Unmittelbar betroffen sind kommunale Einrichtungen und alle weiteren Betriebe, die Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband sind, zum Beispiel einige Einrichtungen der Lebenshilfe. Darüber hinaus ist das Engagement aller Beschäftigten in Sozial- und Erziehungsberufen gefragt. Denn der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) setzt Standards für Refinanzierung und Arbeitsbedingungen auch bei Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und privaten Trägern. Deshalb: Mitmachen! www.soziale-berufe-aufwerten.de Das gesamte Flugblatt herunterladen.

Evangelische Kirche in Westfalen: Erneute Absenkung der Löhne geplant?

Die Synode der Evangelischen Kirche in Westfalen ist am 20. November 2014 zu Ende gegangen. In ihrem schriftlichen Bericht äußert sich Präses Kurschus zur Situation der ambulanten Pflege. Sie fordert Lösungen ein, die verhindern, „dass diakonische Einrichtungen in Zukunft durch den Wettbewerbsdruck vom Markt verschwinden.“ Konkret wird eine neue Niedriglohngruppe vorgeschlagen. Das Info-Blatt lesen.

Tarifverhandlungen EntgO Gesundheitsberufe

Verhandlungen über eine deutliche Aufwertung der Pflegefachkräfte haben begonnen -Was in der Diakonie und Caritas vielfach schon üblich ist, fordern nun auch die Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst: Pflegehilfskräfte sollen schlechter bezahlt werden. Mehr in diesem ver.di-Flugblatt.

Gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus und in der Altenpflege-kann das klappen?

Für die Personalausstattung in der stationären Altenpflege gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Personalrichtwerte. Um diese errechneten Stellen auch tariflich zu finanzieren können die Leistungserbringer (Pflegeheime) entsprechende Vereinbarungen mit den Pflegekassen treffen. Es ist allerdings nicht sicher, ob das Personal von den Leistungserbringern auch vorgehalten wird!

In der Praxis werden die Werte, dort wo es keine betrieblichen Interessenvertretungen (Betriebsrat) gibt, häufig nicht erreicht. So steht der gute Wert in Sachsen nur auf dem Papier, effektiv liegt er weit unter dem Bundesdurchschnitt. Ver.di-Flyer herunterladen.

Die bundesweiten ver.di-Aktionen und unsere vielen Gespräche haben etwas bewirkt. Bundesregierung und Länder haben endlich erkannt, dass sie handeln müssen. Es gibt nicht genug Personal in den Krankenhäusern. Das macht die Beschäftigten krank und ist für die Kranken gefährlich. Besonders nachts, wenn oft nur eine Pflegefachkraft allein auf großen Stationen ist. Ver.di-Flyer herunterladen.

Agaplesion - ein Konzern ohne einheitliche Bezahlung und Mitbestimmungsrecht


Ver.di Aktivsten verteilen das Info Flugblatt für Beschäftigte in dem Konzern Agaplesion bundesweit. Agaplesion gehört zu den zehn größten Gesundheitskonzernen in Deutschland.

Agaplesion, zu Deutsch sinngemäß »Liebe den Nächsten«, ist eine gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG). Mehr als 17.000 Beschäftigte arbeiten unter dem Dach von Agaplesion. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeiten in mehr als 100 Einrichtungen etwa eine Milliarde Euro Umsatz jährlich. Der Gesundheitskonzern versteht sich als christlich und nimmt kirchliches Sonderarbeitsrecht für sich in Anspruch.

Keine einheitlichen Regelungen zum Arbeitsrecht

Die Agaplesion-Einrichtungen finden sich in neun Bundesländern: Hamburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg. Die dort ansässigen Diakonischen Werke in denen die einzelnen Einrichtungen des Konzerns Mitglied werden können, wenden unterschiedlichste Arbeitsrechtsregelungen an bzw. vereinbaren diese in den Arbeitsverträgen.

Es gibt keine einheitliche Bezahlung und für die Interessenvertretung kein einheitliches Mitbestimmungsrecht im Konzern. Das Ziel des Unternehmens, christliche Werte zu leben, also Gerechtigkeit walten zu lassen, ist damit wohl nicht zu erreichen.

Mehr Informationen zu Agaplesion stehen im ver.di Flugblatt, dass heute bundesweit verteilt wird.

Material für unsere Kampagne

Hier finden Sie Materialien zu unserer Kampagne.

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