Demokratie

Kassel: Demokratie für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen stärken

Am 24./25.Juni 2013 fand in Kassel die Mitbestimmungskonferenz der ver.di Bundeskonferenz und der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen und Gesamtausschüsse im Diakonischen Werk statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben folgende Resolution beschlossen:

Demokratie wagen! - Gleiche ArbeitnehmerInnenrechte für Alle!

• Wir fordern, eine gleichwertige Mitbestimmung zum Betriebsverfassungsgesetz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kirchlichen Betrieben und Einrichtungen

• Wirtschaftliche Transparenz ist in allen Unternehmen für die Arbeitnehmerschaft herzustellen, der Tendenzschutz ist vollständig aufzuheben.

• Das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) ist abzuschaffen und die Betriebe sind unter das Betriebsverfassungsgesetz zu fassen, die Unternehmensmitbestimmung ist auch in kirchlichen Einrichtungen voll anzuwenden.

die Resolution als PDF (60 KB, 2 Seiten)

Diakonie Hessen-Nassau will die Demokratie verbieten: Mitarbeiterbefragung untersagt

Frankfurt a. M; Darmstadt: Mit Verboten reagiert die Diakonie in Hessen-Nassau auf eine Befragung der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (AGMAV). Die AGMAV fragt die Beschäftigten in den diakonischen Einrichtungen, ob sie sich für ein Beibehalten des sogenannten 3. Weges (Regelung der Tarife in diakonie-internen Kommissionen) oder für die Einführung von Tarifverträgen aussprechen. Das Darmstädter Elisabethenstift hat der örtlichen MAV nun die Befragung untersagt.

Geht's noch dreister?

Weg mit der Demokratie, damit der Dritte Weg weiter geht. Nur so lassen sich die aktuellen Beschlüsse zum kirchlichen Arbeitsrechtsregelungsgesetz Diakonie (ARRG-D) verstehen. Nach dem Willen der niedersächsischen Kirchenregierung, dem Rat der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, soll die derzeit nicht bestehende Arbeitsrechtliche Kommission auch ohne Arbeitnehmerbeteiligung rechtsverbindliche Regelungen beschließen können. Kurz gesagt, die Änderung soll es den Diakonie-Bossen ermöglichen Änderungen der AVR-K gegen auch ohne Zustimmung der Beschäftigten durchzudrücken.

Landesbischof Ralf Meister, sagt dazu: "In erster Linie möchten wir sicherstellen, dass auch die Beschäftigten in der Diakonie nun zügig an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben". Was zum Teufel will der gute Mann uns damit sagen?

Frei übersetzt heißt das, dass der Herr Meister sich eine weitere Durchsetzung von Dumpinglöhnen in der Diakonie wünscht, für die Beschäftigen. Und wenn wir, die Beschäftigten, das nicht so toll finden? Überhaupt gar kein Problem: mit der Änderung des ARRG-D können Herr Meister und seine besser verdienenden Freunde einfach ohne uns entscheiden.

Zu solch undemokratischen Vorgehensweisen, sagen wir nicht Ja und Amen!
Der Dritte Weg ist ein Holzweg. Tarifverträge jetzt!

Quelle: Beitrag der AG MAV: Zur Not gehen wir den 3. Weg auch ohne Arbeitnehmer

Der Skandal des Tages: so sieht Demokratie in der evangelischen Kirche Mitteldeutschland im 21. Jahrhundert aus

Der dritte Weg ist eine leere Hülle - Jetzt erst recht nach Magdeburg am 04.11.2011

2. Wahlversammlung zur Besetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission am 20.10.2011 in Halle.

Auch die zweite Wahlversammlung zur Besetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission im DW EKM war nur schwach besucht. Aus den ca. 240 Mitarbeitervertretungen im DW EKM waren lediglich 24 Wahlberechtigte angereist.

Da sich niemand fand, die Versammlungsleitung zu übernehmen, übernahm sie kurzerhand der Geschäftsführer der ARK selber.

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